Mac41 hat geschrieben:[...]
Entscheidend war für Ausgliederungsgegner die Erhöhung des Quorums auf 75%.
Sorry Mac, dass ich Dir hier widersprechen muss. In der Satzung alt (Stand 2004) war kein Quorum enthalten. Wir haben es im Satzungsausschuss nur der Deutlichkeit halber aufgenommen.
Und es war sicherlich
nicht ein Quorum für die Ausgliederungsgegner. Es ist schlichtweg die Mindestanforderung für eine Ausgliederung gemäß Umwandlungsgesetz.
@All
Es wundert mich schon, wie hier mit Kritikern der Ausgliederung umgegangen wird. DBB hat doch die Fragerunde eröffnet und die Anzahl der dort gestellten Fragen ist doch recht übersichtlich. Warum müssen also Personen, die bislang noch nicht von der Ausgliederung überzeugt sind mit wirklich üblen Beschimpfungen niedergemacht werden. Im übrigen kenne ich auch Meinungen von Kritikern der Ausgliederung die Lichtjahre von Ultras entfernt sind. Ebenso kenne ich Ultras, die durchaus verstehen warum ausgegliedert werden soll.
Es werden darüber hinaus wirklich hanebüchene Aussagen getroffen. So zum Beispiel, dass Alemannia Aachen eine Gesellschaftsform gewählt hätte, die einen Investoreneinstieg verhindern würde. Das ist, gelinde gesagt, völliger Unfug. Alemannia Aachen hat in eine GmbH ausgegliedert. Gleiches gilt zum Beispiel für Hoppelhausen oder auch für die Ingolstädter. An einer GmbH kann sich durchaus ein Investor beteiligen Wenn man eine Rangliste der "Investorenfreundlichkeit" bei Kapitalgesellschaften für ausgegliederte Fußballvereine anlegen möchte, so wäre diese Liste
- GmbH (Investorenfreundlichste)
- AG
- GmbH & Co. KGaA (Investorenunfreundlichste)
Das hat was mit den Regularien und dem jeweiligen Gesellschaftsrecht zu tun.
Bei einer GmbH sitzt der Investor in der Gesellschafterversammlung. Diese bestimmt den/die Geschäftsführer. Der/die Geschäftsführer sind gegenüber der Gesellschafterversammlung
weisungsgebunden. Das bedeutet, der Geschäftsführer hat das zu tun, was die Gesellschafter wollen.
Bei einer AG handelt der Vorstand unternehmerisch, das bedeutet im Sinne der Satzung relativ frei und ist gegenüber dem Aufsichtsrat nur berichtspflichtig (einfach ausgedrückt).
Bei der GmbH & Co. KGaA sitzt der Investor im Aufsichtsrat der KGaA die aber wird durch die GmbH (Verwaltung/Management/Geschäftsführung) geleitet und ist dadurch relativ resistent gegen die Einflussnahme eines Investors.
Wie gesagt "relativ", denn bei 1860 sieht man ja, dass es auch da von den handelnden Personen abhängig ist und etwaiger Verträge die da abgeschlossen wurden.
Auch wenn hier des öfteren unterstellt wird, es gäbe keinen Plan "B". Die Verantwortlichen dieses Vereins würden grob fahrlässig handeln, gäbe es keinen Plan "B". Bitte seid doch einfach mal so nett und unterstellt nicht immer, dass in der Führung nur ahnungslose Vollidioten sitzen, die sich ihre Informationen aus Foren oder der Bild-Zeitung holen, um danach zu handeln. Jeder in der aktuellen Führungsriege dieses Vereins, wirklich jeder, weiß worum es geht und weiß was getan werden sollte, wenn etwas nicht so läuft wie geplant.
Auf Facebook habe ich es schon mehrfach erläutert, vielleicht macht es Sinn, es hier auch noch einmal hineinzuschreiben.
Jeder der mich ein wenig kennt weiß, dass ich ein Kritiker der Ausgliederung bin. Das bedeutet aber eben
nicht, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Ausgliederung bin. Vieles, was noch im Jahr 2014 vom Podium einer JHV propagiert wurde ist mittlerweile geändert. Die Arbeit im Arbeitskreis Ausgliederung hat dazu geführt, dass - neben den Satzungsänderungen - ein Modell gewählt wurde, das den indirekten Zugriff der Mitglieder auf die ausgegliederte Kapitalgesellschaft weitgehend erhält und das Schreckgespenst des "Heuschrecken-Investors" im Grunde genommen verhindert. Denn ein Heuschrecken-Investor sucht sich keine GmbH & Co. KGaA aus. Der sucht sich einen e.V. aus der unmittelbar vor der Insolvenz ist und lässt dort in eine GmbH - maximal noch eine AG - ausgliedern.
Das Modell mit den vier Säulen birgt zudem die Möglichkeit, als "einfaches Mitglied" sich das Rederecht auf der JHV der GmbH & Co. KGaA zu erkaufen. Im e.V. erkaufe ich es mir durch die Mitgliedschaft, bei der Kapitalgesellschaft durch meine Eigenkapitaleinlage.
Vielleicht noch ein Hinweis auf diejenigen, die den "Kritikern" vorwerfen, sie würden keine Mitgliedsrechte einbüssen. Diese Aussage trifft nur teilweise zu. Ja, es wird auch zukünftig das Recht eines Mitglieds sein, den Aufsichtsrat zu wählen. Dieses Gremium wird auch weiterhin mit sehr großer Machtfülle ausgestattet sein. Was jedoch verloren geht ist die, wenn auch nur von Wenigen wahrgenommene Möglichkeit der Kontrolle des Vorstands. Diese Möglichkeit besteht zwar auch weiterhin, es betrifft aber lediglich den Vorstand des e.V. und das ist ja nach der Ausgliederung "nur" noch der Bereich Breitensport und Jugendabteilung. Somit also bedeutend weniger als bisher.
Die Aussprachen zur sportlichen Situation der Profimannschaft wird es nicht mehr geben. Denn die ist ja ausgegliedert und ist nicht mehr direkter Bestandteil der JHV des e.V.
Wenn es mir erlaubt ist möchte ich einfach nur um den fairen Umgang aller - Befürworter und Kritiker - untereinander bitten. Wir haben den tiefsten Fall in der 118-jährigen Geschichte dieses Vereins gerade erlebt und brauchen jeden Einzelnen, um die Zukunft, egal ob ausgegliedert oder nicht, zu bewältigen.
Der Zusammenhalt in der Rückrunde war extrem gut und hat in mir die Hoffnung erweckt, dass wir die tiefen Gräben die bestanden haben vielleicht langsam wieder beginnen können, zuzuschütten. Die ausufernden Diskussionen hier mit teilweise wirklich unzutreffenden Argumenten oder einfach nur Verunglimpfungen von Menschen anderer Meinung wirft uns um Jahre zurück.
Danke.