Rheinteufel2222 hat geschrieben:@Mörserknecht
Hätte denn (theoretisch) die Möglichkeit für Verein, Stadt und/oder Stadiongesellschaft bestanden, einen tatsächlichen Entscheid der EU zu erhalten, um sich entsprechend abzusichern?
Vielleicht kannst du als Jurist ja etwas näheres dazu sagen.
Ich kann dazu nicht viel sagen, weil ich in diesem Bereich keine Erfahrung habe. Deswegen werde ich auch, anders als ein gewisser anderer Nutzer hier, mein Nichtwissen nicht dadurch überspielen, indem ich irgendeinen Stuss schreibe.
Was es gibt, ist ein Standardformular der EU-Kommisssion, das in der VO Nr. 794/2004 EG festgelegt und veröffentlicht ist.
Dieses gibt auch die Möglichkeit,
"aus Gründen der Rechtssicherheit" eine Maßnahme, die man nicht für eine Beihilfe hält, prüfen zu lassen. Antragsteller auf Verfahrensdurchführung ist immer der Mitgliedstaat.
Um Deine Frage zu beantworten: ja, es gibt die Möglichkeit, eine rechtsverbindliche Entscheidung der EU-Kommission herbeizuführen, auch wenn man sich einigermaßen sicher ist, dass keine rechtswidrige Beihilfe vorliegt.
Im Übrigen:
Dass nur die Mitgliedstaaten den Antrag stellen können, heißt aber nicht, dass der FCK sich bequem zurücklehnen kann (z.B. weil er "nur Käufer bzw. Pächter" ist). Der FCK müsste, wenn es sich um eine EU-rechtswidrige Beihilfe handelte, den entsprechenden Betrag zurückzahlen (bezüglich zu niedrig bemessener Miete oder zu niedrig bemessenen Kaufpreises: nachentrichten). Der Witz ist eben, dass es wegen des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts nicht in Betracht kommt, sich auf die (nach nationalem Recht rechtmäßige) Entscheidung der deutschen Behörden (Stadt Kaiserslautern, Land RLP) zu berufen.
Ob es sich um rechtswidrige Beihilfen handelt oder nicht, ob es sich um eine Ausnahme nach der AGVO handelt oder nicht, weiß ich nicht und kann ich nicht beurteilen. Schon alleine, weil mir die Tatsachen nicht alle bekannt sind. Zweifeln kann man aber an Experten, die ohne diese Tatsachengrundlage auf einen Blick beurteilen können, wie die Lage ist. Auch wenn einfache und schnelle Antworten allenthalben beliebt sind.
Man wird nicht automatisch zum Quante-/Ashelm-Fan, wenn man kein Freund von selbstgebastelten Erklärungen ist, wie so ein Verfahren angeblich abläuft oder wie das Ergebnis auf einen Blick aussieht.
Es ärgert mich, dass der FCK einem hier ein X für ein U vormachen will. Und damit den vorerwähnten "Kritikern" in die Hände spielt.
Fritz am 19.12.2014:
"Dass unser neues Pachtmodell rechtskonform ist, haben wir nie bezweifelt und es wurde uns nun von allen zuständigen Stellen schriftlich bestätigt. Die Vorwürfe, wonach dem FCK hier etwas geschenkt würde, sind sachlich schlicht falsch. Zugleich ist durch die Prüfung der EU deutlich geworden, dass der FCK als Hauptnutzer eine marktkonforme Pacht entrichten muss, nicht aber für alle Kosten verantwortlich ist, die mit dem Stadion inkl. WM-Ausbau verbunden sind."Die EU-Kommission hat rein gar nichts bestätigt. Sie hat auch rein gar nichts geprüft. Sie hat erst recht nicht geprüft, ob der FCK eine marktkonforme Pacht entrichtet. Sie hat auch keine Aussage darüber getroffen, ob der FCK für die Kosten des WM-Ausbaus "verantwortlich" ist. Wobei sich mir noch die Frage stellt, was "verantwortlich" heißen soll.
Es geht ganz klar aus dem jetzt veröffentlichten Schreiben hervor, dass die EU-Kommission lediglich auf der Grundlage der vom Mitgliedsstaat übermittelten Angaben (deren materielle Richtigkeit sicherlich auch der Mitgliedsstaat nicht geprüft hat, also etwa, ob die beabsichtigte Pacht marktkonform ist) die AGVO in dem Sinne auslegt, dass die beiden Vorhaben Stadionpacht und Übertragung Grundstück Fröhnerhof von einer Prüfung nach Art. 108 Abs. 3 AEUV freigestellt sind.
Das hat nichts mit einer Prüfung der Marktkonformität der Pacht oder des Kaufpreises den Fröhnerhofs zu tun. Das hat die EU gerade nicht gemacht. Wird aber vom Verein so behauptet. Das hat ebensowenig etwas mit dem WM-Ausbau zu tun. Auch hier hat die EU-Kommission keine Prüfung angestellt und keine Aussage getroffen. Aber auch das wird vom FCK so behauptet.
Aussage SK am 19.12.2014:
"Das Vorhaben war von Anfang an solide geplant und finanziert, was alle zuständigen Stellen bestätigt haben."Auch das hat die Kommission nicht bestätigt.
Die EU-Kommission hat gerade keine Entscheidung im Fall Stadionpacht und Rückkauf Fröhnerhof getroffen. Weil sie es nicht mal geprüft hat. Weil es nicht mal ein entsprechendes Verfahren gab. Sie hat lediglich einen mitgeteilten Sachverhalt als gegeben unterstellt und daraufhin ihre ("nicht-förmliche") Auslegung der AGVO mitgeteilt.
Der Verein will das bis heute aber als "Bestätigung", "Entscheidung", und "grünes Licht" verkaufen. Sorry, aber nichts davon liegt vor.
Nochmal:
Womöglich hat der Verein völlig recht und es bedarf erst gar keines Verfahrens nach Art. 108 Abs. 3 AEUV. Das hoffe ich und wünsche es den Verantwortlichen, dem FCK und uns. Mit Sicherheit hat Quante völlig unrecht, wenn er die Kosten des WM-Ausbaus umqualifiziert zur FCK-Fördermaßnahme. Die Marktkonformität der Pachtreduktion in der 2. Liga bezweifle ich persönlich auch nicht. Die (Teil-)Pachtstundungen in der Vergangenheit halte ich persönlich auch für marktkonform. Aber um das alles geht es nicht.