Hessischer Aussenposten hat geschrieben:Ich hatte die Frage neulich schon mal im Frankfurtspiel-Thread gepostet, aber von den Pyro-Befürwortern leider keine Antwort erhalten:
An wen dürfte ich mich im Zweifelsfall als Geschädigter haftungsmäßig halten, wenn bei einer Pyroshow wider Erwarten doch mal etwas (z. B. Sach- oder Personenschäden) passieren sollte? Wer wäre mein Anspruchsgegner? Derjenige, der den Bengalo abgefackelt hat (egal, ob "kontrolliert" oder "unkontrolliert")? Der Verein als Ausrichter des Spiels? Wer?
Vor diesem Hintergrund würde mich auch mal interessieren, wie der Fall in Bochum damals ausgegangen ist (zwei Nürnbergfans wurden damals bei Pyro im Gästeblock verletzt). Die "Szene" hat dazu doch bestimmt Infos vorliegen. Ich denke, wenn die Pro Pyro-stützend wären, hätte man davon schon mal gehört.
Wenn man sich überhaupt darüber Gedanken macht, inwieweit eine Pyro-Legalisierung möglich wäre, muss auch über die grundlegenden, "unbequemen" Themen gesprochen werden.
Ich sehe es auch so, dass man versuchte, das abbrennen von Pyro zu regulieren, und zwar durch die viel Zitierte "Selbstreinigungskraft der Kurve".
Sprich:
Man demonstriert, dass man dass kontrolliert koordinieren kann (nix an den ersten 3 Begegnungen).
Keine Knallkörper mehr ! - Ein HAP wird also nicht mehr, wie bisher, beispielsweise versehentlich im oder um das Stadion in die Nähe von Pyro kommen.
Nur in ausgesuchten Bereichen, um neutrale und andere Fans nicht zu beeinträchtigen. (Was ich Dir, geschätzter HAP,auch mal schrieb).
Nun tritt folgendes ein:
DFB/DFL versuchen, mit Gewalt Ihren Willen durchzubringen.
Nur, damit wird ein Schulterschluß aller Fans (Ultras,Kutten...) folgen, wenn man sich zu sehr aus dem Fenster lehnt.
Denn gegen friedliche Pyroshow gibt es keinen einzigen, der es ablehnt...ausser DFB und vielleicht Alice Schwarzer
P.S.: Und das sage ich in meinem fortgeschrittenen Alter