Alle Mitglieder können seit letzter Woche das Begleitheft zur JHV herunterladen. Als ich dieses gelesen habe, ist mit fast die Spucke weggeblieben. Auf S. 16 gibt es einen Bericht von Jochen Grotepass zur Aufarbeitung der Vergangenheit seit 2002. Diese Aufarbeitung basiert auf einem Beschluss des Aufsichtrates aus dem Februar 2018. Begründet wird der Ausschuß mit der Aufforderung zahlreicher Mitglieder, aber insbesondere auch damit, das die Mitglieder einen entsprechenden Ausschuß knapp abgelehnt hätten.
Der Aufsichtsrat hat also etwas beauftragt, was von der Mehrheit der Mitglieder auf zwei Mitgliederversammlungen
abgelehnt wurde. OK, ein spannendes Amtsverständnis. Weiterhin wird stolz damit geworben, dass über 400 Personenstunden in die entsprechende Aufbereitung gegangen sind. Ob diese 400 Personenstunden vielleicht besser in die Investorensuche oder Strukturierungsarbeit zur Lösung der Probleme des Vereins gegangen wären, muss jeder selbst beurteilen. Ich empfinde es als bodenlose Frechheit, da ich als Mitglied ja extra so gestimmt habe, dass diese völlig unproduktive Verschwendung von Vereinsresourcen nicht stattfindet. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Amtsvorgänger eine renommierte Anwaltskanzlei, also Vollprofis auf diesem Gebiet bereits damit betraut hatten. Die kamen ja schon zu dem Ergebnis da war nichts.
Grotesk wird es dann, wenn ein moralisches Fazit gezogen wird. Wir haben nichts gefunden, was man vorher nicht schon wusste und dies sich nach 400 Arbeitsstunden bestätigt hat. Dann muss die Moral herhalten und als moralische Instanz der Chefkritiker der letzten Jahre, der das Votum der Mitglieder einfach ignoriert. Der mit diesem Amtsverständnis alles bis dato dagewesene topt. Nach dem Motto: Ich weis besser was für die Mitglieder gut ist, als diese selbst. Die Krönung: Nach einen Schwall wilder Andeutungen und Anspielungen endet man mit den Worten: Abschließend sollte jetzt das Kapital der Vergangenheit abgeschlossen sein und der Blick in die Zukunft gerichtet werden.
Lieber Jochen: Wenn Du mal eher den Blick in die Zukunft gerichtet hättest, wären wir jetzt wahrscheinlich deutlich weiter.
Der Hit ist dann aber die Beantwortung meiner Anträge zur Jahreshauptversammlung (Ich hatte nichts anderes erwartet). Ich bin mal so frei, das hier einzustellen.
Dies sind meine Anträge:
Top 1
hinsichtlich Art. 9 Nr. 5 unserer Satzung, bitte ich den Tagesordnungspunkt "Zustimmungsvorbehalte der Mitgliederversammlung" für die Mitgliederversammlung am 16. Dezember 2018 zu ergänzen. Ich stelle folgenden 3 Anträge zur Beschlußfassung, über die separat abgestimmt werden soll:
Der Aufsichtsrat bedarf der mehrheitlichen Zustimmung der Mitgliederversammlung bevor er dem Vorstand des Vereins oder dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung von Tochtergesellschaften folgende Geschäfte genehmigt:
1: Die Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere die Veräußerung von Anteilen an der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, sollten diese 25% des Vereinsvermögens überschreiten, mehr als 25% unterhalb des Marktwertes liegen oder, im Falle der Ausgabe von Anteilen der GmbH & Co KG, ein Marktwert von EUR 120 Mio. hochgerechnet auf 100% der Anteile unterschreiten. Dies gilt insbesondere auch für Kapitalerhöhungen, bei denen die Anteile des Vereins an der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA entsprechend verwässert werden.
2: Die Bestellung von Sicherheiten am Vereinsvermögen, sollte dies direkt oder indirekt die Anteile des 1. FC Kaiserslautern e.V. an der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA betreffen.
3: Die direkte oder indirekte Gewährung von Gesellschafterrechten, die von denen der anderen Aktionäre der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA abweichen, insbesondere in Form einer stillen Gesellschaft.
Begründung:
Durch die Ausgliederung der Abteilung Profisport, wurde die Möglichkeit geschaffen, große Teile des Vereinsvermögens schnell und äußerst flexibel an Dritte zu übertragen. Die Satzung des Vereins wurde jedoch nicht entsprechend angepasst und Mitgliederrechte damit massiv beeinträchtigt. Die Mitglieder haben bzgl. der Ausgliederung ein klares Bild bzw. Ziele vor Augen. Soll von diesem Zielen abgewichen werden, ist es sinnvoll und angemessen, die Mitglieder erneut darüber entscheiden zu lassen. Die Regelung beeinträchtigt weder den Aufsichtsrat des Vereins noch die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften in ihrer Arbeit oder in der Suche nach einem Investor. Soll jedoch von der bisher kommunizierten Vorgehensweise abgewichen werden, müssen die Mitglieder erneut um Zustimmung gebeten werden.
Ich weise darauf hin, dass ich den Antrag zunächst nicht als Antrag zur Änderung der Satzung stelle, obwohl dies ursprünglich meine Intention war. Ein entsprechender Antrag konnte nicht fristgerecht gestellt werden, da die Gründung der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA und somit die Ausgliederung erst mit 28.09.2018 wirksam umgesetzt worden ist. Ein fristgerechter Antrag auf eine Satzungsänderung im Sinne des Art. 9 Nr. 5 der Satzung wäre somit nicht möglich gewesen. Sollten die Mitglieder der Beschlussfassung folgen, kann eine entsprechende Änderung der Satzung somit auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen.
Top 2
Zudem bitte ich den Tagesordnungspunkt "Leistungsorientierte Bezahlung der Vorstände, Geschäftsführer und leitenden Angestellten des Vereins und dessen Tochtergesellschaften" für die Mitgliederversammlung am 16. Dezember 2018 zu ergänzen. Ich stelle folgenden Antrag zur Beschlussfassung:
Der Aufsichtsrat wird darauf hinwirken, das die Geschäftsführer sowie führende Angestellte der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH bzw. der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA einen signifikanten Teil ihrer Vergütung in Form von Aktien bzw. Aktienoptionen der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA erhalten. Entsprechende Aktien bzw. Aktienoptionen sollen nach Möglichkeit einer Sperrfrist von mind. drei Jahren unterliegen.
Begründung: Die Ausgliederung der Abteilung Profisport in eine Kapitalgesellschaft hat dem Verein neben der Möglichkeit Kapitalgeber aufzunehmen auch die Möglichkeit gegeben, Mitarbeiter finanziell am nachhaltigen Vereinserfolg zu beteiligen. Insbesondere bei leitenden Mitarbeitern ist es üblich, dass ein Teil ihrer Vergütung in Aktien bzw. Aktienoptionen gezahlt wird. Eine solche Beteiligung wäre zudem ein tolles Zeichen an alle Mitglieder und Fans des FCK aber insbesondere auch Investoren, die sich ja ebenfalls an der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA beteiligen sollen. Darüber hinaus würde es die ohnehin angespannte Liquiditätssituation des Vereins bis zur Aufnahme weiterer Investoren entspannen.
Top 3
Abschließend bitte ich noch darum, den Originalantrag zur Satzungsänderung Top 7 Nr. a) zur Verfügung zu stellen. Der Name des Antragstellers auf dem Originalantrag kann dabei gerne geschwärzt werden. Ferner bitte ich um Erläuterung, wie der Verein einen Antrag unterstützen kann, der die Rechte von Mitgliedern massiv beschneidet, ohne die Mitgliederversammlung im Vorfeld darüber abstimmen zu lassen? Wie war die Entscheidungsfindung bzgl. der Formulierung, dass der Verein diesen Antrag unterstützt? Haben Vorstand und Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern e.V. gemeinsam und einheitlich darüber abgestimmt?
Im wesentlichen geht es mir darum, dass den Mitgliedern hinsichtlich der Rahmenbedingungen reiner Wein eingeschenkt wird. Insbesondere die Punkte unter Top 1 grenzen lediglich den bisher kommunizierten Handlungsspielraum ab. Soll davon abgewichen werden, müssen die Mitglieder gefragt werden. Will man sich darauf nicht festlegen, auch aus formellen Gesichtspunkten würde ich skeptisch werden. Ganz am Ende geht es mir auch nicht darum, dass sie Anträge angenommen werden - dann hatten die Mitglieder aber wenigstens die Möglichkeit darüber zu entscheiden und sind nicht überrascht, wenn z.B. Anteile der GmbH & Co. KGaA verpfändet werden und ein Kreditgeber dann bei Nichtaufstieg Gebrauch von seinem Pfandrecht macht. Oder stille Gesellschafter irgendwelche Sonderrechte haben, die man vorher nicht kannte. Ich bin kein Gegner der Ausgliederung, ich will lediglich sicherstellen, dass mit dem Vertrauensvorschuß den viele Mitglieder gegeben haben auch wirklich vertrauensvoll umgegangen wird.
Und das ist die Antwort des Vorstandes:
TOP 1
Mit diesem Antrag begehren Sie die Ergänzung der Tagesordnung um einen Beschlussantrag, der verschiedene Zustimmungsvorbehalte zugunsten der Mitgliederversammlung beinhaltet. So soll der Aufsichtsrat bestimmten, vom Vorstand beabsichtigten Geschäften nur nach vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung zustimmen dürfen.
Der von Ihnen vorgeschlagene Beschlussantrag ist leider unzulässig und kann daher auch nicht gemäß Art. 9 Abs. 5 unserer Vereinssatzung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Auch wenn Sie in Ihrer Begründung ausführen, keinen Satzungsänderungsantrag stellen zu wollen, ändert dies nichts daran, dass Sie mit diesem Beschlussvorschlag in der Sache eine solche Satzungsänderung herbeiführen möchten. Die Satzung enthält verschiedene Regelungen, in denen die Kompetenzen des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Mitgliederversammlung geregelt sind. Hierzu gehören auch die Aufzählung sog. zustimmungspflichtiger Geschäfte in Art. 16 Abs. 2, also solchen Geschäften, für die der Vorstand der vorherigen Zustimmung eines anderen Gremiums bedarf. Durch den von Ihnen vorgeschlagenen Beschlusstext soll dieses Kompetenzgefüge geändert werden, so dass materiell eine Satzungsänderung beabsichtigt ist. Anträge auf Satzungsänderungen müssen aber, wie Sie wissen, bis zum 31.08. eines Jahres eingereicht werden. Ihr Antrag ist daher für die diesjährige Jahreshauptversammlung verspätet. Daran ändert die erst im September wirksam gewordene Ausgliederung nichts. Die Vereinssatzung in der heutigen Fassung war schon seit dem 15.06.2018 in Kraft.
Rein vorsorglich weisen wir noch darauf hin, dass wir den Antrag in dieser Form auch nicht für die Jahreshauptversammlung 2019 berücksichtigen können, da Ihr Antrag auch Maßnahmen umfasst, die nicht vom Vorstand des Vereins, sondern von der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA getätigt werden. Für diese Gesellschaft hat der Aufsichtsrat des Vereins aber keine Zustimmungspflichten. Wir möchten Sie daher bitten, Ihren Antrag ggf. anzupassen und erneut zu stellen, wenn Sie ihn auf die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2019 setzen lassen wollen.
2. TOP 2
Leider ist auch der unter TOP 2 Ihres Schreibens unterbreitete Beschlussantrag unzulässig, so dass auch insoweit keine Ergänzung der Tagesordnung nach Art. 9 Abs. 5 der Satzung erfolgen kann.
Der Aufsichtsrat des Vereins hat keine Kompetenz, die Vergütung der Geschäftsführer und führenden Angestellten der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH und der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA zu beeinflussen. Die Festlegung der Vergütung der Geschäftsführer obliegt dem Beirat der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH. Die Festlegung der Vergütung der leitenden Angestellten der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH und der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA obliegt der Geschäftsführung der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH. Der Aufsichtsrat des Vereins hat insoweit keine Kompetenzen. Daran ändert sich auch nichts durch eine Personenidentität zwischen diesen Gremien, da die handelnden Personen in den Gremien der jeweiligen Gesellschaften jeweils andere Pflichten zu beachten haben und daher nicht an Vorgaben der Mitgliederversammlung gebunden sein können.
Schließlich hat der Aufsichtsrat des Vereins auch gar keine Möglichkeit oder Kompetenz, Aktien oder Aktienoptionen an der KGaA für eine entsprechende Vergütung bereitzustellen.
Da der Aufsichtsrat des Vereins nicht zu einem unmöglichen Handeln verpflichtet werden kann, ist auch dieser Beschlussantrag unzulässig.
3. TOP 3
Schließlich bitten Sie um die Beantwortung verschiedener Fragen, die sich mit dem unter TOP 7 a) angekündigten Satzungsänderungsantrag befassen. Eine Ergänzung der Tagesordnung nach Art. 9 Abs. 5 unserer Satzung um dieses Auskunftsbegehren kommt ebenfalls nicht in Betracht, da eine Aussprache zu den Satzungsänderungen und damit auch die Möglichkeit, den Vereinsgremien Fragen zu stellen, schon unter TOP 7 vorgesehen ist. Der Versammlungsleiter wird auf Ihre Fragen aber eingehen und diese beantworten. Sofern Sie danach noch weitere Fragen haben sollten, können Sie diese ergänzenden Fragen gerne im Rahmen der Aussprache zu TOP 7 stellen.
Nur der guten Ordnung halber möchten wir an dieser Stelle festhalten, dass Vorstand und Aufsichtsrat berechtigt sind, Anträge und Anregungen von Mitgliedern aus eigener Überzeugung zu unterstützen. Die Rechte der Mitgliederversammlung werden dadurch nicht tangiert. Es ist gerade die Mitgliederversammlung, die darüber entscheidet, ob die Satzung entsprechend geändert werden soll oder nicht.
Die Antworten bestätigen mich in meiner Auffassung, dass es richtig war, diese Anträge zu stellen. Zeigt sie doch in aller Deutlichkeit mit welcher Ignoranz mit den Mitgliedern und deren Interessen umgegangen wird. Während ich eine Ablehnung von Top 1 aus formalen Gründen wohl akzeptieren muss, diese allerdings für nicht angemessen halte und in der Sache nicht nachvollziehen kann, sind die Begründungen zu den anderen beiden TOP inhaltlich schlicht falsch. Unabhängig davon wäre eine inhaltliche Begründung zu TOP 1 sicher für alle Mitglieder interessant gewesen, denn schließlich geht es ja ausschließlich darum Dinge zu manifestieren, die den Mitgliedern seitens des Aufsichtsrat ohnehin versprochen und in Aussicht gestellt wurden.
Zu Top 2 habe ich die Expertise einer renommierten Anwaltskanzlei, dass die Begründung inhaltlich und formell schlicht falsch ist. Der Verein ist 100% Gesellschafter aller relevanten Tochtergesellschaften. Wer, wenn nicht der Alleingesellschafter, kann bzw. soll auf die Art, Form und Höhe der Entlohnung der Geschäftsführer dieser Gesellschaft Einfluss nehmen? Die Rechtsform und die gesellschaftsrechtliche Konstruktion im Rahmen der Ausgliederung wurde ja gerade so gewählt, dass der Verein entsprechenden Einfluss behält, sogar wenn er deutlich weniger Anteile hält. Von daher ist die vom Vorstand vertretene Auffassung befremdlich. Man könnte auch sagen, sie ist gegen die Interessen des Vereins. Letztlich hat man meinen Antrag somit völlig unbegründet nicht zur Tagesordnung genommen. Sowohl inhaltlich, als auch formell. Ich werde auf der JHV mit Interesse verfolgen, wer die Vergütung der Geschäftsführer festlegt.
Bzgl. Top 3 geht die Antwort völlig an meiner Frage vorbei, da ich lediglich darum gebeten habe, mir den Originalantrag vorzulegen, um zu prüfen, ob dieser Frist- und sachgerecht gestellt wurde. Desweiteren habe ich nicht in Frage gestellt ob Vorstand oder Aufsichtsrat diesen Antrag unterstützen dürfen, sondern vielmehr ob man in der Begründung, die der Einladung beiliegt, schreiben kann, dass der
Verein diesen Antrag unterstützt. Obwohl man den Verein ja noch gar nicht gefragt hat. Man hätte ja z.B. schreiben können, dass Jochen Grotepass den Antrag unterstützt. Aber der Verein?
Jeder der daran Interesse hat, dass die oben genannten Themen offen und transparent diskutiert werden. Sollte an der HV entsprechend nachfragen.
@thomas: falls zu artfremd, kannst Du das gerne in einen anderen Thread verschieben.