Das Insolvenzverfahren der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA geht in die entscheidende Phase: In den kommenden Tagen bekommen Gläubiger, die eine Forderung geltend gemacht haben, den ausgefertigten Insolvenzplan mit allen wichtigen Informationen zugesandt.
Wie Insolvenzrichter Jochen Waltenberger auf Anfrage von Der Betze brennt mitteilte, hat das Amtsgericht Kaiserslautern den von der FCK-Kapitalgesellschaft eingereichten Insolvenzplan zugelassen. In den nächsten Tagen erfolge die postalische Zustellung an alle Betroffenen - also neben den Großgläubigern auch beispielsweise Dauerkartenbesitzer - die eine ihnen zustehende Forderung hierfür im Vorfeld bei Sachwalter Andreas Kleinschmidt geltend gemacht haben.
Gläubiger, die nicht auf die postalische Zustellung warten möchten, können den Insolvenzplan laut Bekanntmachung des Amtsgerichts seit vergangener Woche auch vor Ort in Kaiserslautern einsehen. Voraussetzung: Auch hier können nur Personen Einsicht erhalten, die eine Forderung angemeldet haben. Sonstige Fans, Vereinsmitglieder oder auch Journalisten erhalten diese Möglichkeit nicht. Auch dürfen laut ausdrücklichem Hinweis des Gerichts keine Inhalte des Insolvenzplans vorab öffentlich gemacht werden. Aufgrund der Corona-Situation bittet das Amtsgericht zudem bei Interesse an einer Einsichtnahme um eine telefonische Voranmeldung.
Zukunftsplanung und Insolvenzquote als wichtige Bestandteile
Der Insolvenzplan und seine Annahme sind die Voraussetzung dafür, dass das Insolvenzverfahren am Ende erfolgreich abgeschlossen werden kann. In der Regel enthält ein solches Dokument neben den Zukunftsplanungen des Unternehmens auch die Insolvenzquote, also den prozentualen Anteil, zu dem die Gläubiger vom Schuldner - also dem FCK - noch entschädigt werden. Wie Sachwalter Kleinschmidt bereits vor einigen Wochen im SWR-Podcast "Nur der FCK" andeutete, werde diese Quote wohl bei nur wenigen Prozent liegen. Insgesamt sind die Roten Teufel mit rund 24 Millionen Euro verschuldet. Diese Verbindlichkeiten könnte die FCK KGaA bei einer Annahme des Insolvenzplans zu großen Teilen abbauen - eine Restschuld in siebenstelliger Höhe wird aber voraussichtlich beim FCK e.V. verbleiben.
Gläubigerversammlung am 29. Oktober - Regionale Investoren stehen bereit
Die Entscheidung, ob der ausgearbeitete Insolvenzplan von den Gläubigern auch angenommen wird, fällt am 29. Oktober im Fritz-Walter-Stadion bei der sogenannten Gläubigerversammlung. Diese ist nicht-öffentlich und kann ebenfalls nur von Gläubigern besucht werden, die zuvor ihre Forderung geltend gemacht und sich zur Versammlung angemeldet haben. Auch Presse wird zu diesem Termin nicht zugelassen sein.
Die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA hatte am 15. Juni 2020 beim Amtsgericht Kaiserslautern die vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt, bevor diese am 1. September 2020 dann auch offiziell eröffnet wurde. In der Zwischenzeit verhandelte der Verein mit mehreren Investoren, um eine sogenannte positive Fortführungsprognose zu gewährleisten. Eine Gruppe von regionalen Investoren, bestehend aus den Unternehmern Klaus Dienes, Giuseppe Nardi, Peter Theiss, Dieter Buchholz und Axel Kemmler, bekam am Ende den Zuschlag. Wie Nardi bereits am 27. August auf DBB-Nachfrage bestätigte, werde die Gruppe 8,3 Millionen Euro in den FCK investieren und im Gegenzug dafür 25 Prozent der Anteile an der Kapitalgesellschaft erhalten.
Quelle: Der Betze brennt
Weitere Links zum Thema:
- Chronologie im DBB-Forum: FCK eröffnet Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung