Können Fans den 1. FC Kaiserslautern im Insolvenzverfahren unterstützen, wenn sie auf ihre Forderungen verzichten? Oder kommt dieses Geld dann nur den anderen Gläubigern zugute? Wir haben bei Sachwalter Dr. Andreas Kleinschmidt zu diesem und weiteren Themen nachgefragt.
In den letzten Tagen haben viele FCK-Fans, darunter die rund 12.000 Dauerkarteninhaber, Post vom Insolvenzverwalter bekommen. Wer zum Beispiel ein Ticket in der Westkurve besitzt, kann exakt 52,11 Euro für ausgefallene "Corona-Spiele" geltend machen, von denen er oder sie nach der Gläubigerversammlung am 29. Oktober vielleicht zwei, drei Prozent zurück bekommen könnte. Für den einzelnen Fan lohnt sich dieser Aufwand kaum, aber hochgerechnet für alle Stehplätze, Sitzplätze und auch VIP-Tickets kommt hier doch ein nennenswertes Sümmchen zusammen. Deshalb fragen sich zurzeit viele FCK-Anhänger: Sollten wir unseren Anteil fordern, damit wir das Geld anschließend wieder unserem Verein zukommen lassen könnten, anstatt es im Verzichtsfall den anderen Gläubigern zu schenken?
Wenn Fans verzichten, kommt dieses Geld dem FCK zugute
"Der Insolvenzplan wird bald fertiggestellt sein. Nach derzeitigem Stand ist es so vorgesehen, dass darin eine feste Quote für alle Gläubiger vorgesehen ist und kein Topf mit einer bestimmten Summe", lautet die Auskunft von Sachwalter Dr. Andreas Kleinschmidt auf Nachfrage von Der Betze brennt. Das heißt: Wenn ein FCK-Fan auf seine Forderung verzichtet, dann erhöht sich dadurch nicht die Quote der anderen Gläubiger, sondern dieses Geld verbleibt laut Insolvenzplan bei der FCK-Kapitalgesellschaft. Wer hingegen seine Forderung geltend macht, der soll den entsprechenden (festen) Prozentsatz erhalten, sofern die Gläubigerversammlung im Oktober zustimmt. Ob die Insolvenzquote bei zum Beispiel einem, drei oder fünf Prozent liegen wird, steht noch nicht fest.
Diese geplante Vorgehensweise hat Sachwalter Kleinschmidt heute auch in den ausführlichen "Informationen zum Insolvenzverfahren" ergänzt, die auf der Internetseite seiner Kanzlei nachlesbar sind. Dort heißt es: "Der Betrag in Form der Quote, der sonst bei Ihrer Teilnahme am Insolvenzverfahren an Sie ausgezahlt worden wäre, verbliebe dann - nach dem aktuellen Stand des Insolvenzplans - bei der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA. Dieser Betrag würde nicht auf die anderen Gläubiger aufgeteilt." (siehe: Fragen und Antworten - Allgemein - Punkt 3)
Wer verzichten will, kann den Insolvenzbrief einfach ignorieren
Um auf seine Forderung gegen den FCK zu verzichten, ist keine Rückmeldung an den Klub oder an den Sachwalter notwendig. Eine einfache Nicht-Beantwortung des erhaltenen Insolvenzschreibens genügt. Wer bereits seine Forderung an den FCK gestellt hat und es sich nun doch noch einmal anders überlegen möchte, kann seinen Antrag mit einem formlosen Schreiben ebenfalls wieder zurückziehen.
Laut Sachwalter Kleinschmidt ist die Anzahl der Rückmeldungen von Kleingläubigern bisher noch sehr überschaubar - allerdings wurden die Insolvenzbriefe ja auch erst letzte und diese Woche versendet. Forderungen können bis Dienstag, den 22. September 2020 angemeldet werden. Die Gläubigerversammlung findet dann am Donnerstag, den 29. Oktober 2020 (Beginn: 10:00 Uhr) im Fritz-Walter-Stadion statt. An dieser als sehr trocken und juristisch eingestuften Veranstaltung nehmen die verbliebenen Gläubiger teil und stimmen über den fertigen Insolvenzplan der FCK-Kapitalgesellschaft ab. Dieser beinhaltet unter anderem den Schuldenschnitt für die KGaA und den Einstieg der regionalen Investorengruppe. Das Ziel ist eine Zustimmung zu dem Insolvenzplan, mit der die Planinsolvenz des FCK dann erfolgreich abgeschlossen wäre.
» Kanzlei White & Case: Ausführliche Informationen zum Insolvenzverfahren des FCK
Weitere Fragen von Fan zu Fan zum laufenden Insolvenzverfahren können gerne im DBB-Forum gestellt und miteinander diskutiert werden.
Quelle: Der Betze brennt
Weitere Links zum Thema:
- Chronologie im DBB-Forum: FCK eröffnet Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung