Steuerzahlerbund prüft EU-Beschwerde
Das Bundeswirtschaftsministerium hat dem Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz das Schreiben der Europäischen Kommission zum sog. „Zukunftsmodell FCK“ überlassen. Damit wurde einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz entsprochen, den der Steuerzahlerbund gestellt hatte. Wie sich nun bestätigt, hat es keine offizielle Prüfung, Entscheidung oder Genehmigung durch die EU gegeben.
„Die vom FCK behauptete „positive Entscheidung aus Brüssel“ hat es so nicht gegeben. Was es gibt, ist eine nicht-förmliche Auslegung des EU-Rechts auf Basis von Informationen, die offenbar von der Europäischen Kommission nicht weiter überprüft wurden. Einen endgültigen Standpunkt zum Zukunftsmodell FCK hat die EU nicht“, erklärt René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Nach dem euphorischen Jubel in Kaiserslautern hatte ich etwas Handfestes erwartet. Tatsächlich scheint es so, dass das „Zukunftsmodell FCK“ für eine ausführliche Beschäftigung in Brüssel schlicht zu unbedeutend war. Entsprechend wurde auf eine recht neue Freistellungsverordnung verwiesen.“
Nach dem EU-Schreiben soll die variable Pachthöhe für das Fritz-Walter-Stadion so bemessen sein, dass sie die Kosten der Infrastruktur für die Stadt einschließlich der Abschreibung abdeckt und eine angemessene Verzinsung ermöglicht. Selbst im Falle der Zugehörigkeit des FCK zur 2. Bundesliga soll dies gewährleistet sein, obgleich die Grundpacht dann nur 2,4 Mio. Euro betragen soll. „Wir kennen die der EU dargelegten Zahlen nicht, aber wir kennen die vergangenen Aufwendungen der städtischen Stadiongesellschaft. Ihre gesamten Aufwendungen inklusive Abschreibungen lagen regelmäßig bei über 5 Mio. Euro pro Jahr. Da bereits die bisherige Pachthöhe nicht ausreicht, musste die Stadt wiederholt aushelfen“, so Quante. „Hier sehen wir einen Ansatzpunkt für eine mögliche EU-Beschwerde. Wir werden im nächsten Jahr die Chancen genauer prüfen und dann über die Einreichung entscheiden.“
Ferner wurde laut dem EU-Schreiben nur das „Zukunftmodell FCK“ thematisiert. „Offenbar wurden der EU die weit gewichtigeren Geschäfte zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, der Stadt Kaiserslautern und dem 1. FC Kaiserslautern nicht zur nachträglichen Prüfung vorgelegt. Die Kaufpreise für das Fritz-Walter-Stadion und den Fröhnerhof, die nachträgliche Kostenübernahme für den WM-Ausbau sowie der Umgang mit offenen Pachten – vieles ist aus unserer Sicht weiterhin offen und sollte von der EU geprüft werden. Schließlich geht es um viel Steuergeld“, mahnt der BdSt-Geschäftsführer.
Auch die versprochenen Antworten auf rund 50 BdSt-Fragen zum gesamten Finanzierungskomplex um die Roten Teufel haben die Stadiongesellschaft und der FCK bislang nicht beantwortet. Die BdSt-Fragen wurden im April 2014 der Stadiongesellschaft und dem FCK gestellt. „Die Stadiongesellschaft will unsere Fragen noch beantworten, hat aber wiederholt um mehr Zeit gebeten. Dagegen hat der FCK gegenüber seinen Fans mitgeteilt, dass er unsere Fragen nicht beantworten wird. Das finden wir sehr befremdlich. Wenn wir dem FCK keine Fragen stellen, beklagt sich der Vorstand öffentlich. Wenn wir aber Fragen stellen, werden sie nicht beantwortet. Auf dem Betzenberg wird gerne von Fakten und Transparenz geredet, aber die Umsetzung ist stark verbesserungswürdig“, kritisiert Quante.
Quelle: Bund der Steuerzahler
Weitere Links zum Thema:
- Schreiben der EU-Kommission veröffentlicht (Der Betze brennt, 19.12.2014)