Neues vom Betzenberg

Schreiben der EU-Kommission veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat keine beihilferechtlichen Bedenken gegen das zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und der Stadt Kaiserslautern ausgehandelte neue Pachtzinsmodell sowie den geplanten Rückkauf des Fröhnerhof-Geländes. Dies geht aus dem Schreiben der EU-Kommission („Comfort-Letter“) hervor, welches die Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern GmbH am heutigen Freitag erstmals öffentlich zugänglich machte.

In den letzten Monaten war es immer wieder zu heftigen Diskussionen gekommen, weil der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz (BdSt) der Stadt Kaiserslautern und dem Land Rheinland-Pfalz eine massive Subventionierung des 1. FC Kaiserslautern vorwarf. Der FCK wehrte sich unter anderem mit juristischen Mitteln und erwirkte zuletzt eine Einstweilige Verfügung gegen einzelne Passagen aus dem Schwarzbuch des BdSt. Im Februar 2015 kommt es vor dem Landgericht Hamburg zur Verhandlung in diesem Fall.

Nach über zwei Monaten wurde das Schreiben der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission an die Bundesregierung vom 03. Oktober 2014 nun vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) über das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz zur Bekanntgabe bzw. zur Einsichtnahme freigegeben.

In dem Schreiben vertritt die EU-Kommission die Ansicht, dass die vorgesehenen Maßnahmen, falls sie überhaupt als Beihilfen einzustufen seien, unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen. Demnach sei für die FCK-Pläne auch keine Anmeldung oder Prüfung bei der EU-Kommission erforderlich.

Zur Vorlage kamen dabei sowohl die neue, gestaffelte Stadionpacht, die sich variabel an der Ligazugehörigkeit des FCK orientiert und zudem vergleichbar mit den Pachtzahlungen anderer Bundesligavereine sei, sowie der geplante Rückkauf des Fröhnerhof-Geländes von der Stadt. Bei beiden Maßnahmen sieht die Generaldirektion Wettbewerb nach jetzigem Stand und auf Grundlage der übermittelten Informationen keine EU-beihilferechtlichen Bedenken.

„Diese Auffassung ist nicht der endgültige Standpunkt der Europäischen Kommission“, heißt es in dem Schreiben abschließend, „sondern nur eine nicht-förmliche Auslegung der AGVO durch die Dienststellen der Generaldirektion Wettbewerb auf der Grundlage der zur Zeit verfügbaren Informationen und um die Anwendung der AGVO zu erleichtern.“

Die Verantwortlichen des FCK zeigten sich in einer Pressemitteilung zufrieden mit der Veröffentlichung des EU-Schreibens, welche von den Medien in den vergangenen Wochen mehrfach gefordert wurde. Von Seiten des BdSt wurde indes noch keine neue Stellungnahme zum Thema veröffentlicht.

» Das Schreiben der EU-Kommission im Wortlaut
» Die Pressemitteilung des 1. FC Kaiserslautern

Update, 22.12.2014:
Auch der Bund der Steuerzahler hat mittlerweile eine Pressemitteilung zum Thema veröffentlicht:

» Die Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler

Quelle: Der Betze brennt

Weitere Links zum Thema:

- EU gibt grünes Licht für Zukunftsmodell des FCK (Pressemeldung FCK, 30.10.2014)
- Pachtmodell des FCK: Was wurde in Brüssel geprüft? (Allgemeine Zeitung, 17.11.2014)
- FCK erwirkt einstweilige Verfügung gegen BdSt (Pressemeldung FCK, 02.12.2014)
- BdSt sieht Rechtsstreit mit FCK optimistisch entgegen (Bund der Steuerzahler, 03.12.2014)
- Festgefahrene Fronten: Der FCK und die Medien (Der Betze brennt, 09.12.2014)

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