30.10.2009 10:58:32
BGH bestätigt bundesweite Stadionverbote
MSV und DFB begrüßen die Entscheidung des Gerichthofes
Der Bundesgerichtshof hat am Freitagmorgen ein Grundsatzurteil zur Rechtsmäßigkeit von bundesweiten Stadionverboten gefällt. Im speziellen Fall hatte ein Bayern-Fan gegen ein in Duisburg verhängtes bundesweites Stadionverbot geklagt und dabei auch in der dritten Instanz eine Niederlage hinnehmen müssen. Aus Sicht des MSV und des Deutschen Fußball Bundes (DFB) ist es enorm wichtig, sensibel und differenziert mit jedem einzelnen Fall von Stadionverbot umzugehen. Ziel muss es sein, die friedlichen Fans vor gewaltbereiten Zuschauern in deutschen Stadien durch diese Präventiv-Maßnahme zu schützen.
MSV-Geschäftsführer Björn Bremer war dementsprechend zufrieden mit der Entscheidung des BGH: „Wir haben zeitliche und finanzielle Mittel eingesetzt, um nach Einstellung des Ermittlungsverfahren die Ordnungsmäßigkeit des Verbotes zu prüfen. Dabei haben wir festgestellt, und dies wurde jetzt in allen drei juristischen Instanzen bestätigt, dass wir uns ordnungsgemäß gemäß der „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ verhalten haben. Die Sicherheit in unserem Stadion ist unser höchstes Gut, das wir unseren Fans auch in Zukunft garantieren wollen.“
Quelle:
http://www.msv-duisburg.de/
Wenn ich das richtig interpretiere wurde hier nur festgelegt, dass grundsätzlich ein bundesweites Stadionverbot rechtmässig ist.
Nicht aber, nach welchen "Kriterien" ein "Fan" verurteilt wird.
Wenn ich einige Posts hier lese gehts bei einigen darum, dass speziell dieser Fan verurteilt wurde, ohne dass seine Schuld einwandfrei zu beweisen war.
Wenn der Typ nichts getan hat, soll er mit nem Anwalt seine Unschuld beweisen ... andererseits, wenn er Mitglied einer Gruppe ist, die durch Gewalt oder Gewaltbereitschaft auffällt oder aufgefallen ist, dann isses halt "mitgefangen, mitgehange"...
Allerdings verstehe ich das Urteil wie gesagt so, dass lediglich festgelegt wurde, dass grundsätzlich ein bundesweites Stadionverbot rechtsgültig ist.
Und bei Leuten, die ausser Randale und Stunk in einem Stadion nichts auf die Reihe kriegen ist das nichts anderes als absolut richtig!