WernerL hat geschrieben:
Das mag ja sein, dass die dich interessieren, ich denke auch, dass es vielen so geht. Keine Einwände!
Ich denke aber auch, dass sehr viele 50+1 Befürworter sich eben in anderen Ländern "Investoren-Fussball" anschauen und keine Probleme damit haben, dass ein Liverpool eben jetzt einem Amerikaner gehört.
Die Premier League ist hipp, offen und interessant.
Nur in unserem Lande werden Ängst vor Investoren geschürt.
Das passt doch einfach alles nicht mehr zusammen!
Oder siehst du das anders?
Dürfen wenigstens noch Leute, die offen sagen, dass sie internationaler Fußball einen feuchten Dreck interessiert, gegen 50+1 sein?

Ich hab glaub ich seit 4-5 Jahren kein Spiel in der PL mehr gesehen und in meinem ganzen Leben vllt 3.
Ich würd dir immer noch raten, geh zu nem anderen Kontrukt. Hoffenheim ist doch genau nach deinen Vorstellungen aufgebaut worden, massig Kohle reingesteckt, Fans gibts keine, dafür Erfolg. Weit weg isses auch nicht. Du kannst nicht ernsthaft der Meinung sein, durch einen Investor wird alles besser, ich halte dich eigentlich für intelligent. Die Stimmung wird vollends kaputt gehen, denn von den alten geht dann kaum noch einer hoch. Ich bin davon überzeugt, dass die Stimmung in der Bude mit 10000 Mann in der 3. Liga um Klassen besser wäre, als mit dem 1. Amazon-BASF-Coca-Cola Kaiserslautern als komplett von Investoren geführter Verein ohne Seele mit nem Eventpublikum von 50000 in Liga 1...
Edit: Ich kenn übrigens auch niemanden, der behaupten würde, die PL sei interessant. Oder PL guckt. Ich kenn allerdings auch niemanden, der für die Abschaffung von 50+1 ist... Hab allerdings nur mit Fans von Lautern, Gladbach und Mainz (ja... Schande über mein Haupt) zu tun.
Der Duracell-Trommel-SingSang-Chor in TSGhausen ist aber genauso ausdauernd-nervtötend wie in Laudre.
Stehen aber kleidungstechnisch eher zu ihren Vereinsfarben. Zumindest nach meinen bisherigen Beobachtungen.
Stehen aber kleidungstechnisch eher zu ihren Vereinsfarben. Zumindest nach meinen bisherigen Beobachtungen.
Was bedeutet "50+1" für den FCK im Hinblick an die finanzielle Zukunft sowie der Kaderplanung?
Hallo.
Ich kenne mich jetzt nicht so hundertprozentig mit dieser "50+1" Regel aus. Allerdings stelle ich mir die Frage in wie weit diese Regel eine eventuelle Ausgliederung des FCK´s beeinflusst?
-Ist eine Ausgliederung noch sinnvoll/möglich?
-Ist es denn überhaupt möglich existenzwichtige Gelder mit dieser Regel zu generieren???
Für mich irgendwie alles wiedersprüchlich und ohne Sinn!
Klärt mich gerne auf, Danke!
Gruss
Hallo.
Ich kenne mich jetzt nicht so hundertprozentig mit dieser "50+1" Regel aus. Allerdings stelle ich mir die Frage in wie weit diese Regel eine eventuelle Ausgliederung des FCK´s beeinflusst?
-Ist eine Ausgliederung noch sinnvoll/möglich?
-Ist es denn überhaupt möglich existenzwichtige Gelder mit dieser Regel zu generieren???
Für mich irgendwie alles wiedersprüchlich und ohne Sinn!
Klärt mich gerne auf, Danke!
Gruss
opadeiwel hat geschrieben:Was bedeutet "50+1" für den FCK im Hinblick an die finanzielle Zukunft sowie der Kaderplanung?
Hallo.
Ich kenne mich jetzt nicht so hundertprozentig mit dieser "50+1" Regel aus. Allerdings stelle ich mir die Frage in wie weit diese Regel eine eventuelle Ausgliederung des FCK´s beeinflusst?
-Ist eine Ausgliederung noch sinnvoll/möglich?
-Ist es denn überhaupt möglich existenzwichtige Gelder mit dieser Regel zu generieren???
Für mich irgendwie alles wiedersprüchlich und ohne Sinn!
Klärt mich gerne auf, Danke!
Gruss
Auch mit 50+1 ist es für den FCK möglich Gelder über einen Anteilsverkauf zu generieren. Fällt die Regel, wird das Ganze für einen Investor allerdings attraktiver, da er mehr Einfluss (=Stimmrechte) erhalten kann (sofern der FCK seine Satzung ändert, denn dort ist ebenfalls eine 50+1-Regel verankert, unabhängig von den DFL-Vorgaben). Trotz Beihaltung der Regel lässt sich für einen Investor ordentlich Geld verdienen, wenn sportlicher Erfolg da ist und seine Anteile an Wert gewinnen.
Beispiel Fortuna Düsseldorf: Deren Einnahmen durch TV-Gelder würden sich bei einem Aufstieg von 10 auf 25 M€/a erhöhen. Merchandising-, Sponsoring- und Ticketing-Einnahmen würden ebenfalls einen großen Sprung machen, ebenso der Wert der Spieler. => Der Verein ist auf einen Schlag viel mehr Wert. Dort gab es allerdings noch keine Ausgliederung.
kicker.de hat geschrieben:Krefelds Präsident über Trainer, Scheinheiligkeit und 50+1 15.02.2019, 12:30
Investor Ponomarev: "50+1? Das muss fallen!"
Zuletzt sorgte der seit vier Partien sieglose KFC Uerdingen (ein Punkt) weniger sportlich für Furore, sondern überraschte vielmehr durch die Entlassung von Trainer Stefan Krämer. Hierbei stand vor allem der im deutschen Fußball durchaus umstrittene Präsident Mikhail Ponomarev im Mittelpunkt. Der russische Geschäftsmann, der seit 2016 die Geschicke in Krefeld lenkt, äußerte sich nun zu seiner Sicht auf die KFC-Hinrunde, seiner Tätigkeit als Investor sowie zur "Entwicklungsliga" Bundesliga. (...)
zum Kicker
Klagt nicht, kämpft!!!!!
"50+1 muss bleiben": Fans loben Kartellamt-Bescheid
Das Bundeskartellamt hat die deutsche 50+1-Regel als kartellrechtlich unbedenklich eingestuft, aber die gewährten Ausnahmen für Hoffenheim und Co. kritisiert. Für diese Beurteilung hatten sich auch der 1. FC Kaiserslautern und viele seiner Fanclubs stark gemacht.
Bereits am gestrigen Montag hatte das Bundeskartellamt seine Einschätzung zu der 2018 von der DFL eingeleiteten unabhängigen Prüfung abgegeben. Darin heißt es unter anderem: "Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) heute seine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung zur sog. 50+1-Regel mitgeteilt. Nach Auffassung des Amtes kann die Grundregel aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele kartellrechtlich unbedenklich sein. Für problematisch hält das Amt hingegen, dass die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regel in ihrer jetzigen Fassung nicht sichergestellt ist." In der Bundesliga spielen Bayer Leverkusen, der VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim mit Ausnahmen von der 50+1-Regel (mehr dazu: Pressemeldung des Bundeskartellamts - Medienbericht der "Sportschau"). Geldgeber wie Martin Kind von Hannover 96 oder Hasan Ismaik von 1860 München hatten die 50+1-Regel immer wieder in Frage gestellt und wurden nun vom Kartellamt eines Besseren belehrt. Derweil waren vor kurzem sogar in England politische Rufe nach einer Regulierung wie dem deutschen 50+1 wieder lauter geworden, nachdem unter anderem sechs investorengeführte Premier-League-Klubs mit irrwitzigen Super-League-Plänen vorgeprescht waren.
50+1 regelt den Einfluss von Investoren und die Mehrheit des Vereins
50+1 regelt den Einfluss externer Investoren auf Fußballvereine. Demnach dürfen die meist ausgegliederten Vereine - wie mittlerweile auch der FCK - zwar die Mehrheit ihrer Anteile an Investoren verkaufen, müssen aber immer die Mehrheit der Stimmrechte behalten. Nämlich mindestens 50 Prozent plus eine Stimme ("50+1"). Vereinfacht gesagt bedeutet das: Externe Investoren können zwar ihre Forderungen durchdrücken, wenn sich die jeweilige Vereinsführung darauf einlässt, so wie in früheren Jahren beispielsweise bei 1860 München geschehen. Aber wenn die Vereinsführung ihre Strategie ändert oder abgewählt wird, dann können die (neuen) Verantwortlichen dank der 50+1-Mehrheit stets die Interessen des Vereins und seiner Mitglieder priorisieren.
Doppelte "50+1-Regel" beim FCK - Bekenntnis von Verein und Fanclubs
Neben der jetzt beurteilten Regel von DFB/DFL ist 50+1 beim 1. FC Kaiserslautern seit 2018 als zusätzliche Absicherung auch in der Satzung von Verein und Kapitalgesellschaft festgeschrieben. Im selben Jahr hatte die bundesweite Initiative "50+1 muss bleiben" mit mehr als 3.000 unterstützenden Fanclubs und -gruppen für die immer wieder diskutierte Regel geworben. Auch zahlreiche FCK-Fans machten mit und wurden von der damaligen Vereinsführung, wenn auch manchmal etwas holprig, unterstützt (siehe damalige Chronologie im DBB-Forum). Die Initiative "50+1 muss bleiben" hat heute zum Bescheid des Bundeskartellamts die nachfolgende Stellungnahme veröffentlicht.
» Zur Stellungnahme der Initiative "50+1 muss bleiben"
50+1 erhalten, Mitbestimmung ermöglichen, Finanzdoping beenden - Einschätzung des Kartellamts weist Weg zu nachhaltigerem Profifußball
Seit Jahren kämpfen wir Fans nicht nur für den Erhalt der 50+1-Regel, sondern auch gegen die Ausnahmeregelungen und Umgehungstatbestände. Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt uns mit seiner Einschätzung darin bestätigt.
2018 hat sich die Mitgliederversammlung der DFL klar zur 50+1-Regel bekannt und über 3.000 Fanclubs und Fangruppen haben deutlich gemacht, dass die 50+1-Regel unverhandelbar ist.
Aus ganz Europa wurde die letzten Wochen neidisch auf die deutsche 50+1-Regel geblickt. Doch auch der deutsche Profifußball befindet sich in einer tiefen Krise und benötigt dringend grundlegende Reformen. Die Einschätzung des Kartellamts ist ein weiterer Anstoß diese endlich einzuleiten.
Die DFL und ihre Mitglieder sind jetzt aufgefordert, demokratische Mitbestimmung in allen Vereinen zu ermöglichen und Finanzdoping zu beenden. Wir fordern ein Ende der Ausnahmen und zusätzliche Vorgaben, die in allen Vereinen Strukturen im Geiste von 50+1 sicherstellen. Umgehungstatbestände dürfen nicht länger akzeptiert werden. Konkret müssen innerhalb einer Übergangsfrist die in Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim bestehende Ausnahmen abgeschafft werden. Dem in Leipzig gewählten Modell muss die Grundlage für die Lizenzberechtigung entzogen werden.
Damit kommt die DFL ihrem 2018 gefällten Beschluss zur Verbesserung der Rechtssicherheit unter Beibehaltung der 50+1-Regel nach und nutzt diese Chance, um sich demokratisch aufzustellen und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
50+1 bleibt!
Quelle: Der Betze brennt
Weitere Links zum Thema:
- Chronologie im DBB-Forum: Fans und Vereine kämpfen für Erhalt von 50+1
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
Ein neues Update in einem alten Thread, aber das Thema läuft eben über Jahre:

Kartellamt bestätigt und stärkt deutsche 50+1-Regelung
Die deutsche 50+1-Regel, die Fußballvereine vor der kompletten Fremdbestimmung durch Investoren schützt, wird auch zukünftig bestehen bleiben. Das Bundeskartellamt hat heute Anpassungen der DFL bestätigt und damit die Regelung sogar noch verstärkt.
Demnach soll 50+1 bestehen bleiben und zukünftig auch keine neuen Ausnahmeregelungen mehr erlaubt werden. Die drei bestehenden sogenannten "Förderausnahmen" - dabei handelt es sich um Bayer Leverkusen, den VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim - müssen zudem härtere Vorgaben erfüllen und darüber hinaus einen finanziellen Ausgleich bezahlen. In der heute veröffentlichten Stellungnahme des Bundeskartellamts heißt es dazu: "In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel beabsichtigt das Bundeskartellamt, die von der Deutschen Fußball Liga (DFL) zugesagten Satzungsänderungen für bindend zu erklären und das Verfahren auf dieser Grundlage abzuschließen. Nach dem Zusagenangebot soll die 50+1-Grundregel beibehalten, aber die Möglichkeit hiervon Förderausnahmen zu gewähren aus der Satzung gestrichen werden. Außerdem sollen die drei Klubs TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, die von der DFL eine Förderausnahme erhalten haben, unter erhöhten Voraussetzungen Bestandsschutz erhalten: Neben der fortdauernden Einhaltung der bisherigen Fördervoraussetzungen sollen sie zu mehr Mitgliederpartizipation und zur Zahlung eines monetären Vorteilsausgleichs verpflichtet werden."
Die TSG Hoffenheim hatte ihren Sonderstatus bereits vor der Entscheidung des Kartellamtes "zurückgegeben", indem Investor Dietmar Hopp seine Stimmrechtsmehrheit wieder an den Mutterverein übertrug. Somit gelten die häufig kritisierten Ausnahmeregeln jetzt nur noch für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, die dafür in Zukunft entsprechende Ausgleichszahlungen leisten müssen.
Über 3.000 Fanclubs beteiligten sich an der Initiative "50+1 bleibt"
Mit der heutigen Entscheidung geht ein langer Weg auch für die aktiven Fanszenen der deutschen Proficlubs vorläufig erfolgreich zu Ende. Im Jahr 2018 hatte sich die Initiative "50+1 bleibt" zusammengeschlossen, an der sich bundesweit über 3.000 Fanclubs - darunter auch viele vom FCK -, Fangruppierungen und Fanverbände beteiligten. Die Kernforderungen damals: "50+1 erhalten, Mitbestimmung ermöglichen, Finanzdoping beenden". Auch die Klubführung des FCK bekannte sich seinerteit zum Fortbestehen der 50+1-Regel, die auch in den Satzungen des Vereins und der Kapitalgesellschaft enthalten ist.
Der FCK e.V. hält mittlerweile, fünf Jahre später nur noch rund 45 Prozent der Anteile an der ausgegliederten FCK GmbH & Co. KGaA, aber (unter anderem) dank 50+1 weiterhin die Stimmenmehrheit bei allen wichtigen Entscheidungen. Die aktuelle Verteilung der Anteile an der FCK-Kapitalgesellschaft wurde bei der letztjährigen Mitgliederversammlung wie folgt öffentlich bekanntgegeben:
1. FC Kaiserslautern e.V.: 45,85%
Saar-Pfalz-Invest GmbH: 34,93%
Dienes Packaging GmbH: 4,40%
Dr. Theiss Naturwaren GmbH: 4,40%
Sonstige Regionale Investoren: 0,48%
Platin 2180 GmbH (zuvor bekannt als: "Pacific Media Group"): 9,94%
Quelle: Der Betze brennt
Weitere Links zum Thema:
- Chronologie im DBB-Forum: Fans und Vereine kämpfen für Erhalt von 50+1

Kartellamt bestätigt und stärkt deutsche 50+1-Regelung
Die deutsche 50+1-Regel, die Fußballvereine vor der kompletten Fremdbestimmung durch Investoren schützt, wird auch zukünftig bestehen bleiben. Das Bundeskartellamt hat heute Anpassungen der DFL bestätigt und damit die Regelung sogar noch verstärkt.
Demnach soll 50+1 bestehen bleiben und zukünftig auch keine neuen Ausnahmeregelungen mehr erlaubt werden. Die drei bestehenden sogenannten "Förderausnahmen" - dabei handelt es sich um Bayer Leverkusen, den VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim - müssen zudem härtere Vorgaben erfüllen und darüber hinaus einen finanziellen Ausgleich bezahlen. In der heute veröffentlichten Stellungnahme des Bundeskartellamts heißt es dazu: "In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel beabsichtigt das Bundeskartellamt, die von der Deutschen Fußball Liga (DFL) zugesagten Satzungsänderungen für bindend zu erklären und das Verfahren auf dieser Grundlage abzuschließen. Nach dem Zusagenangebot soll die 50+1-Grundregel beibehalten, aber die Möglichkeit hiervon Förderausnahmen zu gewähren aus der Satzung gestrichen werden. Außerdem sollen die drei Klubs TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, die von der DFL eine Förderausnahme erhalten haben, unter erhöhten Voraussetzungen Bestandsschutz erhalten: Neben der fortdauernden Einhaltung der bisherigen Fördervoraussetzungen sollen sie zu mehr Mitgliederpartizipation und zur Zahlung eines monetären Vorteilsausgleichs verpflichtet werden."
Die TSG Hoffenheim hatte ihren Sonderstatus bereits vor der Entscheidung des Kartellamtes "zurückgegeben", indem Investor Dietmar Hopp seine Stimmrechtsmehrheit wieder an den Mutterverein übertrug. Somit gelten die häufig kritisierten Ausnahmeregeln jetzt nur noch für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, die dafür in Zukunft entsprechende Ausgleichszahlungen leisten müssen.
Über 3.000 Fanclubs beteiligten sich an der Initiative "50+1 bleibt"
Mit der heutigen Entscheidung geht ein langer Weg auch für die aktiven Fanszenen der deutschen Proficlubs vorläufig erfolgreich zu Ende. Im Jahr 2018 hatte sich die Initiative "50+1 bleibt" zusammengeschlossen, an der sich bundesweit über 3.000 Fanclubs - darunter auch viele vom FCK -, Fangruppierungen und Fanverbände beteiligten. Die Kernforderungen damals: "50+1 erhalten, Mitbestimmung ermöglichen, Finanzdoping beenden". Auch die Klubführung des FCK bekannte sich seinerteit zum Fortbestehen der 50+1-Regel, die auch in den Satzungen des Vereins und der Kapitalgesellschaft enthalten ist.
Der FCK e.V. hält mittlerweile, fünf Jahre später nur noch rund 45 Prozent der Anteile an der ausgegliederten FCK GmbH & Co. KGaA, aber (unter anderem) dank 50+1 weiterhin die Stimmenmehrheit bei allen wichtigen Entscheidungen. Die aktuelle Verteilung der Anteile an der FCK-Kapitalgesellschaft wurde bei der letztjährigen Mitgliederversammlung wie folgt öffentlich bekanntgegeben:
1. FC Kaiserslautern e.V.: 45,85%
Saar-Pfalz-Invest GmbH: 34,93%
Dienes Packaging GmbH: 4,40%
Dr. Theiss Naturwaren GmbH: 4,40%
Sonstige Regionale Investoren: 0,48%
Platin 2180 GmbH (zuvor bekannt als: "Pacific Media Group"): 9,94%
Quelle: Der Betze brennt
Weitere Links zum Thema:
- Chronologie im DBB-Forum: Fans und Vereine kämpfen für Erhalt von 50+1
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
Und RB!? Die 21 Brause-Mitarbeiter - sorry, Mitglieder - das ist ok für‘s Kartellamt!?
Das habe ich mich auch gefragt. Die Dosen finde ich noch weitaus schlimmer. 

VON DER WIEGE BIS INS GRAB FÜR IMMER 1. FCK
@Teufelneuneins, @fck19:
Rasenballsport Leipzig agiert als e.V. und nicht als ausgegliederte Kapitalgesellschaft, deshalb ist das was anderes als bei Bayer Leverkusen oder dem VfL Wolfsburg. Leipzig hatte damals bei der Gründung 2009 den DFB ziemlich verarscht oder der DFB hatte sich verarschen lassen - wie man es eben sehen will. Von der DFL wurde Leipzig dann zunächst 2014 auch tatsächlich die Lizenz verweigert bzw. Auflagen erteilt. Nach bisschen Hin und Her ging es dann aber doch, und der Geburtsfehler lag natürlich eher 2009 beim DFB als 2014 bei der DFL.
Wir haben hier im DBB-Forum einen großen Thread zu Leipzig mit über tausend Beiträgen seit der Entstehung 2009: "Rasen Ballsport Leipzig - das neue Hoffenheim?"
Hier ist der falsche Thread für eine ausführliche Erörterung darüber, deshalb abschließend bloß noch zwei Hintergrund-Links, der zweite davon sogar tatsächlich auch mit Bezug zum Bundeskartellamt:
Rasenballsport Leipzig agiert als e.V. und nicht als ausgegliederte Kapitalgesellschaft, deshalb ist das was anderes als bei Bayer Leverkusen oder dem VfL Wolfsburg. Leipzig hatte damals bei der Gründung 2009 den DFB ziemlich verarscht oder der DFB hatte sich verarschen lassen - wie man es eben sehen will. Von der DFL wurde Leipzig dann zunächst 2014 auch tatsächlich die Lizenz verweigert bzw. Auflagen erteilt. Nach bisschen Hin und Her ging es dann aber doch, und der Geburtsfehler lag natürlich eher 2009 beim DFB als 2014 bei der DFL.
Wir haben hier im DBB-Forum einen großen Thread zu Leipzig mit über tausend Beiträgen seit der Entstehung 2009: "Rasen Ballsport Leipzig - das neue Hoffenheim?"
Hier ist der falsche Thread für eine ausführliche Erörterung darüber, deshalb abschließend bloß noch zwei Hintergrund-Links, der zweite davon sogar tatsächlich auch mit Bezug zum Bundeskartellamt:
Süddeutsche Zeitung (Mai 2014) hat geschrieben:DFL erteilt RB Leipzig Spielgenehmigung
Die Deutsche Fußball Liga gibt nach: Der Verband genehmigt Aufsteiger RB Leipzig doch für die 2. Bundesliga. Eine verbindliche Erklärung des Klubs, den Anforderungen nachkommen zu wollen, genügt der DFL.
(...)
Die sportlich durch Rang zwei in der 3. Liga bereits aufgestiegenen Leipziger hatten die Zweitliga-Lizenz bislang nur mit Auflagen erhalten. Demnach mussten das Vereinslogo geändert, die Mitgliedschaft im Klub vereinfacht und die Führungsstrukturen verändert werden.
Leipzig hatte sich zunächst heftig gegen die Bedingungen gewehrt und zweimal bei der DFL Beschwerde eingelegt. Am Donnerstag hatte sich nun erstmals der Lizenzierungsausschuss der DFL mit dem Fall beschäftigt.
(...)
Die DFL hatte zuvor kritisiert, dass das Logo des Klubs zu sehr an den Hauptsponsor erinnere. Zudem sei der Jahresbetrag von 800 Euro exorbitant hoch und erlaube keine normale Mitgliederaufstockung. Außerdem seien alle wichtigen Führungspositionen im Klub durch Vertreter des Großsponsors besetzt. Damit unterlaufe der Klub den Geist der 50+1-Regel im deutschen Fußball, wonach kein Investor die Stimmenmehrheit bei einem Klub haben dürfe. (...)
Quelle und kompletter Text: Süddeutsche Zeitung (Mai 2014)
Sportschau (März 2023) hat geschrieben:50+1-Regel - Lösungsvorschläge in der Kritik
(...) So wird etwa das besondere Konstrukt RB Leipzig von der DFL gar nicht thematisiert. Dort sind nur etwas mehr als 20 ausgewählte Mitglieder stimmberechtigt, die zudem dem Eigentümer Red Bull nahestehen. Wer ein stimmberechtigtes Mitglied werden kann, bestimmt der Klub selbst. Darin sah das Kartellamt einen Umgehungstatbestand. "Natürlich muss man da auch die Frage stellen, ob das denn deckungsgleich ist mit dem, was in Leipzig durch eine findige Auslegung des Vereinsrechts praktiziert wird. Das sollte meines Erachtens jetzt mitdiskutiert werden", erklärte der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, damals in der "Süddeutschen Zeitung".
Die DFL habe in diesem Fall eine große Chance verpasst, findet der ehemalige DFL-Geschäftsführer Rettig. "Hier hätte ich mir im Sinne der Integrität und Chancengleichheit des Wettbewerbs gewünscht, dass solche Umgehungstatbestände nicht mehr möglich sind", sagte er. Rettig hatte 2014 in seiner damaligen Funktion als DFL-Geschäftsführer Rasenballsport Leipzig die Lizenz für die 2. Bundesliga zunächst verweigert. Der Lizenzierungsausschuss der DFL erteilte schließlich doch noch die Lizenz. Vorausgegangen war ein Kompromiss, der besagte, dass jede Person Fördermitglied bei RB Leipzig werden kann. Das jedoch ohne jegliches Stimmrecht. Dabei bildet das "Letztbestimmungsrecht" der Mitglieder den Kern der 50+1-Regel. (...)
Quelle und kompletter Text: Sportschau (März 2023)
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
Find ich gut, das 50+1 bleibt, und sogar gestärkt wurde.
Da es uns ja auch seit der Ausgliederung betrifft, hätt ich da mal ne Frage, die mir im Kopf rum schwirrt, vielleicht kuckt Ken mal hier rein, und kann das beantworten.
Bei uns ist es ja ein 4 Säulen System.
FCK e.V.
Investoren
stille Investoren
Fansäule
Nehmen wir mal folgende Verteilung an:
FCK e.V. 51 %
Investoren 20 %
stille Investoren 20 %
Fansäule 9 %
Was mich beschäftigt ist, was wäre, wenn die Fansäule in "Mitgliedersäule" umbenannt werden würde?
Es ist ja eigentlich so, das der Verein aus seinen Mitgliedern besteht. Wenn jetzt nur Mitglieder in die "Mitgliedersäule" investieren dürften, könnte man da rein rechtlich die "Mitgliedersäule" und die "Säule des e.V." zusammen rechnen? Also 51% + 9% = 60 %?
Dann würde man Anteile verkaufen, aber nicht abgeben.
Da es uns ja auch seit der Ausgliederung betrifft, hätt ich da mal ne Frage, die mir im Kopf rum schwirrt, vielleicht kuckt Ken mal hier rein, und kann das beantworten.
Bei uns ist es ja ein 4 Säulen System.
FCK e.V.
Investoren
stille Investoren
Fansäule
Nehmen wir mal folgende Verteilung an:
FCK e.V. 51 %
Investoren 20 %
stille Investoren 20 %
Fansäule 9 %
Was mich beschäftigt ist, was wäre, wenn die Fansäule in "Mitgliedersäule" umbenannt werden würde?
Es ist ja eigentlich so, das der Verein aus seinen Mitgliedern besteht. Wenn jetzt nur Mitglieder in die "Mitgliedersäule" investieren dürften, könnte man da rein rechtlich die "Mitgliedersäule" und die "Säule des e.V." zusammen rechnen? Also 51% + 9% = 60 %?
Dann würde man Anteile verkaufen, aber nicht abgeben.
Scheint die Sonne so warm, trag ich Papier unterm Arm,
scheint die Sonne so heiß, setz ich mich hin und.........
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Investoren bedeuten ja nicht automatisch Geld und Erfolg. Als Negativbeispiel schaue man nur auf 1860 München. Das kommt dann nämlich raus, wenn der Investor zu viel Mitspracherecht, aber eigentlich keine Ahnung hat.
@SEAN: Für das 50+1 ist es unerheblich, wie viele Anteile der Verein verkauft. 50+1 bedeutet, dass der Verein immer 50% der Stimmrechte plus eine Stimme hat. Also immer die Mehrheit. Unser e.V. besitzt ja schon jetzt keine 50% der Anteile mehr. Insofern wäre es überhaupt kein Problem, auch an die Fans (oder auch nur anndie Mitglieder) weitere Anteile zu verkaufen. Das Problem ist, dass dies bis 2025 insofern schädlich wäre, als dass dann durch die Einnahmen hihe Steuern für den e.V. fällig würden. Wenn man aber nur wollen würde, könnte man über eine Kapitalerhöhung in der KGaA weitere Anteile verkaufen. Die Einnahmen gingen dann nicht an den e.V., sie wären insofern auch nicht steuerschädlich, sondern an die KGaA. Aber es muss wohl Gründe geben, dass man das bisher noch nicht gemacht hat. Wie auch immer - der e.V. hätte immer 50% der Stimmrechte plus eine Stimme und somit immer das Sagen in der Kapitalgesellschaft.
#keindeutbesser
🇺🇦 STOP WAR! FUCK PUTIN! 🇺🇦
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Thomas hat geschrieben:Rasenballsport Leipzig agiert als e.V. und nicht als ausgegliederte Kapitalgesellschaft, deshalb ist das was anderes als bei Bayer Leverkusen oder dem VfL Wolfsburg. Leipzig hatte damals bei der Gründung 2009 den DFB ziemlich verarscht oder der DFB hatte sich verarschen lassen - wie man es eben sehen will. Von der DFL wurde Leipzig dann zunächst 2014 auch tatsächlich die Lizenz verweigert bzw. Auflagen erteilt. Nach bisschen Hin und Her ging es dann aber doch, und der Geburtsfehler lag natürlich eher 2009 beim DFB als 2014 bei der DFL.
Also das sollten wir gerne noch einmal genauer analysieren!
RB hat nach meinen Recherchen die Regeln des DFB völlig ausgehebelt und aufgezeigt, dass man hier schlicht keine hat die halbwegs einen fairen Wettbewerb garantieren können!
1. RB hat einem anderem Team (Markkranstädt) die Lizenz abgekauft um direkt in Liga 4 anfangen zu können und um nicht ganz unten anfangen zu müssen. Für die mittlerweile eingestellte 2. Mannschaft hat man die Lizenz von Delitzsch abgekauft.
Genial, man kaufte sich quasi nach oben, ich wusste gar nicht dass das geht. Später hat man dann Markkranstädt die Lizenz wieder (irgendwie) zurück gegeben damit dort weiter gespielt werden kann.
Alleine dieser Vorgang ist ein Witz!
2. RB hat dann den e. V. mit 14(?) RB Mitarbeitern besetzt die einstimmig beschlossen haben die Mitgliedsbeiträge auf 800€ anzuheben -> damit sich eben kein RB Fan anmeldet und mitreden will!
3. Später hat man dann beschlossen, dass es nur noch Fördermitgliedschaften geben darf und die Mitglieder eben außer zahlen sonst keine Rechte haben.
Somit kann RB schrankenlos investieren weil deren Invests gesichert sind und nicht von Ahnungslosen für Nonsens verwendet werden! das ist der Hintergrund: Die tumbe Masse fern zu halten die keine Ahnung von Wirtschaften hat!
4. Kann man nach DFB Regeln in unteren Ligen Milliarden in einen Club pumpen und nach oben kaufen weil die FFP Regelungen in unteren Klassen gar nicht gelten (ich meine erst ab Liga 2), erst wenn man bereits oben ist und sich europäisch qualifiziert hat muss man nachweisen dass man eben genauso viel ausgibt wie einnimmt!
Da hat man aber schon anderen Clubs aus der 1. Liga verdrängt weil man ein Milliardenkonzern ist!
--> Durch dieses Vorgehen ist der "e. V." quasi entmachtet (gekapert/ ausgehebelt), heisst der e. V. gehört komplett RB, weil die echten Mitglieder RB Mitarbeiter sind und: Genial: man hält auf dem Papier trotzdem 50+1 ein und wirbt damit sogar noch das man sich an die Regeln hält

In Wirklichkeit hat RB das Versagen dieser ganzen Regel in Gänze aufgezeigt die von Fans landauf landab auch noch verteidigt wird.
Kommt morgen wieder ein Investor auf, der partout einen Standort in die Buli kaufen will muss er nur RB als Blaupause nehmen.
Nichts und niemand wird ihn daran hindern es gleich zu tun. Wenn der DFB verbieten will kann er 50+1 wegklagen, denn diese Regeln verstößt voraussichtlich gegen eine Menge an Gesetzen und ist mehr oder weniger nur eine Art Agreement!
https://www.spiegel.de/sport/fussball/red-bull-leipzig-gegen-den-geist-der-50-1-regel-a-824548.html
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/50-1-regelung-ein-fauler-kompromiss/ar-AA1dRUnG
„Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg.“ [George Bernard Shaw]
neues vom kampf für 50+1
Bundeskartellamt sieht Nachbesserungsbedarf bei 50+1
PRESSEMITTEILUNG 16.06.2025
Das Bundeskartellamt hat heute den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen. Nach eingehender Untersuchung der Anwendungspraxis der 50+1-Regel ist das Bundeskartellamt aber der Ansicht, dass die DFL konkrete Maßnahmen vornehmen sollte, um zukünftig eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden. Maßgeblich wird erstens sein, dass die DFL bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans sorgt. Zweitens sollte die DFL sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen beachtet werden. Drittens muss die DFL bei der vorgeschlagenen Änderung der Bestandsschutzregeln für die vormaligen Förderklubs nachbessern, denn die europäische Rechtsprechung legt hier jetzt einen strengen Standard an.“
Das Bundeskartellamt hat den Verfahrensbeteiligten heute entsprechende Empfehlungen sowie eine vorläufige rechtliche Bewertung übersandt. Die DFL und die beigeladenen Vereine und Investoren haben jetzt Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Das Bundeskartellamt beabsichtigt, die Empfehlungen im Anschluss zu finalisieren und das Verfahren dann einzustellen.
Andreas Mundt: „Wir führen kein Verfahren gegen die DFL, sondern die DFL ist mit dem Anliegen an uns herangetreten, eine fundierte Einschätzung dieser schwierigen sportkartellrechtlichen Fragestellung zu erhalten. Mit unseren Empfehlungen wollen wir das tun, was uns an Hilfestellung für die DFL angesichts der festgestellten Defizite möglich ist. Die Einzelheiten der Umsetzung liegen dann selbstverständlich im Ermessen der DFL und ihrer Gremien. Den dafür nötigen Meinungsbildungsprozessen können und wollen wir nicht vorgreifen.“
Im Anschluss an neuere Rechtsprechung des EuGH zum Sportkartellrecht (Urteile „Super League“, „ISU“ und „Royal Antwerp“ vom Dezember 2023) hatte das Bundeskartellamt deren Auswirkungen auf die Zulässigkeit der 50+1-Regel geprüft. Es war dabei zum vorläufigen Ergebnis gekommen, dass die 50+1-Grundregel keine bezweckte Beschränkung des Wettbewerbs darstellt und das Ziel der Vereinsprägung grundsätzlich geeignet ist, eine Ausnahme vom Kartellrecht zu tragen. Aufgrund der strengen Anforderungen des EuGH an die konsistente und einheitliche Anwendung solcher Ausnahmen war allerdings die Lizenzierungspraxis der DFL näher zu betrachten (vgl. Bundeskartellamt, Pressemitteilung vom 29. Mai 2024).
Vereinsprägung und Mitgliederpartizipation
Die Ermittlungen hierzu haben nach vorläufiger Bewertung ergeben, dass die DFL in ihrer Lizenzierungspraxis nicht ausreichend darauf achtet, dass durchgängig alle Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga ihren Fans die Möglichkeit bieten, als stimmberechtigtes ordentliches Neumitglied aufgenommen zu werden. Nur mit einer stringenten Durchsetzung der Zugänglichkeit der Vereine kann die 50+1-Regel das Ziel der Vereinsprägung erfüllen, das sie vom Kartellrecht ausnehmen kann. Hierfür wird die DFL in Zukunft sorgen müssen, wenn sie eine rechtssichere Anwendung der 50+1-Regel anstrebt.
Abstimmungspraxis
Außerdem ergaben die Ermittlungen, dass die DFL bei der Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an ihren Medienerlösen im Dezember 2023 die 50+1-Regel nach aktueller Einschätzung nicht konsequent umgesetzt hat. Die DFL war vorab informiert über eine Weisung des Muttervereins von Hannover 96, wonach der Geschäftsführer, Martin Kind, gegen die Beteiligung stimmen sollte. Zugleich war das Weisungsrecht des Muttervereins gegenüber Herrn Kind für die DFL der ganz zentrale Gesichtspunkt für die Einhaltung der 50+1-Regel bei Hannover 96. Trotzdem hat sie bei der Abstimmung ihrerseits keine Maßnahmen ergriffen, um zu überprüfen, ob Herr Kind tatsächlich weisungsgemäß abstimmte, und hieraus ggf. Konsequenzen zu ziehen. Eine inkonsequente Anwendung der 50+1-Regel in den Gremien der DFL stellt die Ausnahme vom Kartellrecht in Frage, auch hier muss die DFL für die Zukunft nachbessern.
Förderausnahme und Bestandsschutz für „Werksklubs“
Die bereits vorliegenden Vorschläge der DFL zur Streichung der Förderausnahme von der 50+1-Regel (vgl. Pressemitteilung vom 12. Juli 2023) bleiben im Ausgangspunkt geeignet, zur zukünftig rechtssicheren Anwendung der 50+1-Regel beizutragen. Mit der Streichung der Förderausnahme beseitigen sie die aus ihrer Anwendung folgende Ungleichbehandlung. Nach der neuen Rechtsprechung des EugH erscheint es allerdings nicht mehr möglich, zu den bislang vorgeschlagenen Bedingungen einen dauerhaften Bestandsschutz für Vereine vorzusehen, die bereits eine Förderausnahme erhalten haben – nach aktuellem Stand Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg, die TSG Hoffenheim fällt inzwischen nicht mehr unter die Ausnahme. Vielmehr müssen alle Klubs grundsätzlich homogene Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Das bedeutet, dass bei allen Klubs – ob vormaliger „Förderklub“ oder nicht – zumindest perspektivisch sichergestellt werden muss, dass der für Neumitglieder offene Mutterverein die Profiabteilung beherrscht.
Die 50+1-Regel erfüllt aktuell bei der weit überwiegenden Zahl der Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga das Gemeinwohlziel, breiten Bevölkerungsschichten mitbestimmende Partizipationsmöglichkeiten zu verschaffen. Die aus Sicht des Bundeskartellamtes erforderlichen Nachbesserungen können auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Sie erfordern eine Diskussion in den Selbstverwaltungsgremien der DFL. Im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und sportliche Bedeutung könnte für die Umsetzung auch ein längerer Übergangszeitraum gerechtfertigt sein.
Quelle: https://www.bundeskartellamt.de/SharedD ... plus1.html
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