Neues vom Betzenberg

Geplante Satzungsänderungen bei der JHV 2013

Am 6. Dezember 2013 findet die diesjährige Jahreshauptversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. statt. Einen Schwerpunkt bilden dieses Jahr die ersten Änderungen der Satzung, die vom Satzungsausschuss erarbeitet wurden. In den bisherigen insgesamt sechs Sitzungen (fünf Arbeitssitzungen, eine konstituierende Sitzung) wurden neben zahlreichen Bereinigungen, auch grundlegende Dinge in der Satzung verändert und sollen sich dem Votum der Mitglieder stellen.

Grundsätzlich wurde im Satzungsausschuss durch die dort vertretenen Mitglieder der “Perspektive FCK” versucht, die gesamten Änderungen der Satzung in einer eigenen Mitgliederversammlung im April bzw. Mai des kommenden Jahres unterzubringen und damit einen durchgängigen Katalog von Änderungen vorzustellen. Jedoch wurde dies durch die Abstimmung verhindert und somit werden die Teile der Satzung, die bislang bereits durchgearbeitet wurden den Mitgliedern am 6. Dezember vorgestellt.

Der 1. FC Kaiserslautern zeigt auf seiner Webseite seit heute hier die geplanten Änderungen. Wir stellen diese Seite ebenfalls bereit oder bieten ein PDF-Dokument an, in dem die Änderungen ebenfalls gekennzeichnet sind. Bei der zu erwartenden Vorgehensweise während der JHV wird es wohl zu Beginn zu einer Entscheidung über den Modus der Abstimmung kommen. Dabei wird zu entscheiden sein, ob die Änderungen “en bloc”, also alle in einem Schwung oder aber “Artikel für Artikel” von den Mitgliedern abgesegnet werden. Grundsätzlich ist dabei immer eine Einzelabstimmung besser, da damit jedes Mitglied die vollständige Kontrolle über alle Abstimmungen behält. Wissenswert ist auf alle Fälle, dass jede Änderung der Satzung nur mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen ist.

Was sind die bisher wesentlichen Änderungen?

Aus unserer Sicht sind die Ergänzungen im Artikel 1 Absatz 1 zum Aussehen unseres Logo und der Vereinsfahne schon wichtig. Nicht das sich jeder an unserem Logo zu schaffen macht und wir morgen eine Raute oder ähnliches als Marketingidee wiederfinden.

Im Artikel 2 wurden im Absatz 1 Ergänzungen aufgenommen, damit die Gemeinnützigkeit auch auf das Museum und deren Förderverein ausgedehnt werden kann.
Daneben wurde im Absatz 6 des Artikel 2 die bisherige Fixierung auf eine Aktiengesellschaft im Falle einer Ausgliederung entfernt und anstelle dessen eine Kapitalgesellschaft definiert. Hierdurch ist es möglich, bei einer etwaigen Ausgliederung, die optimale Gesellschaftsform zu wählen. Darüber hinaus wurde präzisiert, dass es für eine Ausgliederung einer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit bedarf. Dieser Passus war bislang nicht enthalten, was zu Interpretationsspielräumen führt, die an dieser Stelle aber nicht wirklich hilfreich sind.

Im Artikel 4 wurde ein wichtiger Schritt aus unserer Sicht vorgenommen. Wie schon in zahlreichen Kommunen wird auch zukünftig, vorausgesetzt diese Änderung erhält 2/3 aller stimmberechtigten Mitglieder, das Alter für die Teilnahme an Abstimmungen bei der Mitgliederversammlung von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.

Recht lange und intensiv wurde der Artikel 9 und dort der bisherige Absatz 6 besprochen. Dieser wurde recht umfangreich neu gefasst und durch neue Absätze 7, 8 und 9 ergänzt. Hierdurch sollen Unsicherheiten, wie sie in der Vergangenheit auftraten, zukünftig bereinigt sein.

Im Artikel 10 wurde das Zeitfenster der JHV neu definiert. Nun soll es zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember liegen.

Artikel 11, der sich mit den außerordentlichen Mitgliederversammlungen auseinandersetzt, wurde ebenfalls geändert. Hier wurde die bisher als feste Größe festgeschriebene Zahl von 400 Unterschriften von Mitgliedern die zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ausreichen, auf 5% der Mitglieder angehoben. Dadurch erschwert sich die Möglichkeit einer aoMV von bisher 400 auf 900 Unterschriften. Diese geplante Änderung entspricht natürlich überhaupt nicht unseren Vorstellungen. Hier kam es jedoch zu einer Abstimmungsniederlage. Es bleibt zu hoffen, dass die Mitgliederversammlung hier eine andere Sichtweise besitzt.

Im Zuge einer Verdeutlichung der Gremien kam es zu einer Neunummerierung der Artikel 13, 14, 15 und 16. Da nach der Mitgliederversammlung der Aufsichtsrat das nächste Organ darstellt, wurde aus dem bisherigen Artikel 16 nun der Artikel 13. Hier wurden jedoch, genauso wie im bisherigen Artikel 15 (Neu Artikel 16) Vereinsrat, noch keine Änderungen vorgeschlagen, da es hier noch nicht zu einer Einigung auf neue Inhalte kam.

Die vorgeschlagenen Änderungen in den Artikeln (alt 13 – neu 14 und alt 14 – neu 15) über den Vorstand beinhalten in erster Linie Klarstellungen von Abläufen bzw. Zuständigketen.

Während der JHV wird der Vorsitzende des Satzungsausschusses, Ottmar Frenger, über die Arbeit im Auschuss berichten und die geplanten Änderungen vorstellen.

Quelle: Perspektive FCK

Weitere Links zum Thema:

- Gegenüberstellung: Alte und geplante neue Satzung im Vergleich (Perspektive FCK)

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