Neues vom Betzenberg

De Buhr kontert Remy: "Ich spiele nicht auf Zeit"

Unser Interview mit "fck-jetzt.de"-Initiator Johannes B. Remy hat einigen Nachhall verursacht. Am gestrigen Dienstagabend erreichte uns eine Stellungnahme Wilfried de Buhrs. Darin stellt der Vorstandsvorsitzende des 1. FCK-Kaiserslautern e.V. seine Sicht dar, weshalb der Verein auf die Unterschriftensammlung zur Beantragung einer  Außerordentlichen Mitgliederversammlung (AOMV) nicht auf eigenen Informationskanälen aufmerksam machen kann. Zudem sieht sich de Buhr von Remy falsch wiedergegeben, was die Bearbeitungsfrist für den Abgleich der Unterschriftenliste mit Mitgliederdaten angeht. Auch Remys Zweifel an seinen Angaben zu den Kosten einer AOMV kann der Vereinschef nicht nachvollziehen. Unterdessen haben die Initiatoren von fck-jetzt.de erneut die Herausgabe der Mitgliederkartei beantragt, um umfassend über ihr Anliegen informieren zu können. Auf eine entsprechende Rechtsgrundlage sind sie von einem Leser aufmerksam gemacht worden, der auf das Remy-Interview über einen Link im Internetforum "Der Betze brennt" stieß.

"Natürlich haben wir die Aktivitäten von Mitgliedern für die Beantragung einer AOMV zur Kenntnis genommen und respektieren diese", versichert Wilfried de Buhr zu Beginn seines Schreibens. "Wir müssen uns als Vorstand aber neutral verhalten, auch gegenüber den Mitgliedern, die eine ordentliche JHV wünschen."

Zu diesem Thema habe sich der Vorstand mehrfach mit dem Vereinsrat abgestimmt, in dem alle Abteilungen des FCK vertreten seien, ebenso der Vorsitzende des Ehrenrats, der regelmäßig als Gast teilnehme. Dieses Gremium habe sich mehrheitlich gegen eine AOMV ausgesprochen. Daher könne der Verein über den Antrag weder im Newsletter noch in separaten Mails informieren.

Anonym? Antwortmail enthielt Telefonnummer

Dass Johannes B. Remy moniert, er hätte auf eine erste Anfrage zum Abgleich der gesammelten Unterschriften mit der Mitgliederkartei nur eine "anonyme" abschlägige Antwort erhalten, weist de Buhr zurück. Die beiden Mitarbeiter des Mitgliederwesens, von denen eines sich noch in der Einarbeitung befindet, versendeten ihre Mails stets ohne Namensnennung, aber mit Telefonnummer. "Ein Anruf hätte hier sicherlich sofort Aufklärung gebracht." Unabhängig davon würden Mails aber in Zukunft mit Namensnennung erfolgen.

Auf den weiteren Kritikpunkt Remys, er habe auf seine Replik, die Antragsunterzeichner hätten ihr Einverständnis zum Abgleich ihrer Daten bereits erteilt, bis heute keine Antwort erhalten, geht Wilfried de Buhr allerdings nicht ein.

Des weiteren bestreitet der Vorstandsvorsitzende, jemals, wie von Remy behauptet, eine Frist von vier Wochen genannt zu haben, die der Verein zur Prüfung der Unterschriften benötige. Er habe von zwei bis drei Wochen zur Prüfung und Vorbereitung einer AOMV gesprochen, dazu komme die vorgeschriebene Ladungsfrist von vier Wochen.

Antrag "wird sauber und unbeeinflusst" abgearbeitet

Ebenso wenig kann de Buhr Remys Zweifel an den von ihm genannten Kosten einer AOMV nachvollziehen: "Nach mir vorliegenden Zahlen haben die Jahreshauptversammlungen des 1. FC Kaiserslautern e.V. im Schnitt der letzten vier Jahre über 145.000 Euro gekostet." Durch das Engagement von Finanz-Geschäftsführer Michael Klatt sei dieser Betrag zuletzt auf unter 100.000 Euro gedrückt worden. "Die von mir auf Befragung hierzu in einem Presseinterview genannte Schätzung von 60.000 bis 80.000 Euro für die anstehende Versammlung ist daher sehr realistisch", so de Buhr.

"Den geäußerten Verdacht, auf Zeit zu spielen, weise ich daher entschieden zurück", schließt der Vereinschef. Und betont, dass ein von 600 Mitgliedern unterschriebener Antrag auf Einberufung einer AOMV für den Vorstand "verpflichtend" sei und von dessen Mitarbeitern "sauber und unbeeinflusst" abgearbeitet werde. "In der Zwischenzeit werden sich die beiden ehrenamtlichen Vorstände, einer davon in Köln lebend, vorrangig der Verwirklichung des Aktienkaufprogramms für Mitglieder und der Betreuung seiner aktiven Sportler in 10 Abteilungen, sowie vielfältigen Anliegen seine großen Mitgliederzahl widmen."

Remy bleibt bei seinen Darstellungen

Von uns mit dem Statement konfrontiert, erklärte Johannes B. Remy zu den einzelnen Punkten:

Bei der von de Buhr genannten Telefonnummer in der abschlägigen Mail habe es sich lediglich um die Nummer der Telefonzentrale des FCK gehandelt. Die habe er auch angerufen, doch wurde er nicht weiterverbunden, da er keinen zuständigen Ansprechpartner nennen konnte. Ihm wurde jedoch ein Rückruf versprochen, der nie kam. Im übrigen habe de Buhr ihm bereits im Rahmen des Mitgliederforums einen persönlichen Anruf binnen zweier Tage zugesagt und sich auch seine Handynummer notiert. Auch dieser sei nie erfolgt.

Zu der von de Buhr genannten Bearbeitungsfrist bleibt Remy bei seiner Darstellung, de Buhr hätte von vier Wochen gesprochen. "Da steht nun Aussage gegen Aussage. Ich halte aber auch drei Wochen für inakzeptabel."

Wie die 60.000 bis 80.000 Euro Kosten für eine AOMV zustande kommen sollen, ist Remy nach wie vor ein Rätsel: "Ich bleibe dabei. In diesem Betrag wären dann auch alle Beträge enthalten, die dem e.V. von der eigenen Kapitalgesellschaft in Rechnung gestellt werden, und nichts anderes habe ich ja gesagt. Ansonsten freue ich mich, wenn Herr de Buhr mir und allen Mitgliedern die Zahlen auf der nächsten Mitgliederversammlung darlegt."

Nach Hinweis von DBB-User: FCK-jetzt.de beansprucht Mitgliederdaten

Parallel haben die Initiatoren von fck-jetzt.de einen neuen Antrag auf Herausgabe der Mitgliederkartei gestellt, um umfassend über ihren Antrag informieren können. "Wenn die Übermittlung von Namen und Anschriften der anderen Vereinsmitglieder dazu dient, dem Vereinsmitglied zu ermöglichen, das sich aus seiner Mitgliedschaft ergebende Recht auf Mitwirkung an der Willensbildung im Verein wirkungsvoll ausüben zu können, ist die Datenübermittlung nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz - Anm. der Red.) zulässig, ohne dass es auf eine Einverständniserklärung der Mitglieder ankommt", heißt es in dem Schreiben.

Dies sei "ständige Rechtsprechung", bestätigt vom Oberlandesgericht München (Endurteil v. 24.03.2016 - 23 U 3886/15). Im Februar 2019 argumentierte auch das Landgericht Hannover in dieser Richtung, als Mitglieder von Hannover 96 die Mitgliederkartei des Vereins nutzen wollten, um einem Informationsanspruch gerecht zu werden.

In dem Urteil heißt es: "Ein überwiegendes Bedürfnis (der) Mitglieder an der Geheimhaltung [...] gegenüber den Klägern ist (...) nicht erkennbar. Sie [die Mitglieder] [haben] damit zu rechnen und es ist ihrerseits zu dulden, dass ein anderes Mitglied ihre Kontaktdaten einsehen und zur Kontaktaufnahme in Bezug auf Vereinsbelange nutzen kann." Und weiter: "Die Kläger wären [andernfalls] ihrer Mitgliedschaftsrechte beraubt, die der Beklagte (Vereinsvorstand) hier vollständig und im Hinblick auf ein bestehendes Informationsrecht unzulässig verweigert."

Auf diese Rechtslage aufmerksam gemacht wurden die Initiatoren von "fck-jetzt.de" von einem Besucher des Internetforums "Der Betze brennt", das unser Remy-Interview gestern verlinkte. Den Eingang ihres Antrags hat Vorstandsmitglied Jürgen Kind den Initiatoren noch gestern Abend bestätigt.

Da bleibt uns nur zu sagen: Fortsetzung folgt.

Quelle: Block 4.2

Weitere Links zum Thema:

- Remy: "Es braucht eine neue Legitimation der Basis (Block 4.2)

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