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Es geht um 375.000 Euro: Pollersbeck-Urteil vertagt

Es geht um 375.000 Euro: Pollersbeck-Urteil vertagt


Am Landgericht Kaiserslautern wurde heute die Klage von Spielerberater Michael Becker verhandelt, der vom FCK eine Zahlung von 375.000 Euro verlangt. Es kam zu keiner gütlichen Einigung.

Im Zusammenhang mit den Transfer von Julian Pollersbeck zum Hamburger SV pocht die Spielervermittlungsfirma International Soccer Consulting S.A. auf eine Vermittlungsprovision von 375.000 Euro. Diese soll der Klage zufolge der 1. FC Kaiserslautern zahlen. Hinter der Gesellschaft steht der Rechtsanwalt und Spielerberater Michael Becker, der bei der Verhandlung mit seinem Anwalt Markus Schütz auch persönlich anwesend war. Den FCK vertrat Rechtsanwalt Horst Kletke.

Vertragsklausel: Zwölf Pflichtspiele und drei Millionen Euro Ablöse

Die genannte Provision sollte den Klägern zufolge fällig werden, wenn Pollersbeck in der Saison 2017/18 zwölf Pflichtspiele für den FCK bestritten hätte und eine Transfer-Entschädigung höher als drei Millionen Euro gezahlt worden wäre. Bereits im Juni 2017 wurde Pollersbeck allerdings zum Hamburger SV transferiert und hatte auch die Beratungsagentur zwischenzeitlich gewechselt.

Nachdem der Vorsitzende Richter Matthias Krügner sowie beide Parteien ihre Sicht der Dinge dargelegt hatten, kam es vorerst zu keiner gütlichen Einigung. Am 01. März 2019 soll nun das endgültige Urteil gesprochen werden.

Julian Pollersbeck im FCK-Trikot, 2017

Quelle: Der Betze brennt

Weitere Links zum Thema:

- Klage: Pollersbeck-Berater will Provision vom FCK (Rheinpfalz, 26.01.2019)

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