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Arbeitsgericht: Verfahren um FCK-Stürmer Iacob vertagt
Die KündiÂgungsÂschutzÂklage des rumänischen Fußball-Profis VicÂtoras Iacob gegen den 1. FC KaiÂsersÂlauÂtern ist vor dem ArbeitsÂgericht KaiÂsersÂlauÂtern am Montag ohne ErgebÂnis geblieÂben. Der Fußball-ZweitÂligist hatte Iacob am 11. Juli wegen verÂtragsÂwidÂrigen VerÂhalÂtens seinen bis zum 30. Juni 2010 lauÂfenÂden Vertrag fristÂlos gekündigt. In der ersten VerÂhandÂlungsÂrunde gingen beide ParÂteien auf die VerÂmittÂlungsÂvorÂschläge des vorÂsitÂzenÂden RichÂters Otto SitÂtinÂger nicht ein, der für eine normale vorÂzeiÂtige VerÂtragsÂauflösung plädiert hatte.
Sollten sich der Spieler und der Verein nicht unabhängig vom Gericht auf eine Lösung verständigen, wird es am 23. Oktober (10.30 Uhr) vor dem ArbeitsÂgericht zu einer jurisÂtischen EntÂscheiÂdung kommen. (...)
Quelle: http://rhein-zeitung.de/a/rlp/t/rzo459605.html
Die KündiÂgungsÂschutzÂklage des rumänischen Fußball-Profis VicÂtoras Iacob gegen den 1. FC KaiÂsersÂlauÂtern ist vor dem ArbeitsÂgericht KaiÂsersÂlauÂtern am Montag ohne ErgebÂnis geblieÂben. Der Fußball-ZweitÂligist hatte Iacob am 11. Juli wegen verÂtragsÂwidÂrigen VerÂhalÂtens seinen bis zum 30. Juni 2010 lauÂfenÂden Vertrag fristÂlos gekündigt. In der ersten VerÂhandÂlungsÂrunde gingen beide ParÂteien auf die VerÂmittÂlungsÂvorÂschläge des vorÂsitÂzenÂden RichÂters Otto SitÂtinÂger nicht ein, der für eine normale vorÂzeiÂtige VerÂtragsÂauflösung plädiert hatte.
Sollten sich der Spieler und der Verein nicht unabhängig vom Gericht auf eine Lösung verständigen, wird es am 23. Oktober (10.30 Uhr) vor dem ArbeitsÂgericht zu einer jurisÂtischen EntÂscheiÂdung kommen. (...)
Quelle: http://rhein-zeitung.de/a/rlp/t/rzo459605.html
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
den gibt´s ja auch noch. Er soll weg unruhestifter. soll einsehen das er ein fehler gemacht hat. thx ffüür nichts
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ich verliere lieber gegen mainz als gegen die scheiß ossis. mein tipp M05-FCK 0:1 lakic
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ich verliere lieber gegen mainz als gegen die scheiß ossis. mein tipp M05-FCK 0:1 lakic
Mhh, das sieht so aus, als würde sich das Verfahren noch hinziehen.
Iacob möchte wohl seinen Vertrag aussitzen oder zumindest eine Abfindung kassieren und der FCK möchte verständlicherweise diesen "Stürmer" loswerden. Eine Vertragsauflösung kommt wohl für beide nicht in Frage.
Tja, für Iacob dürfte es aber um mehr als die Kohle gehen, ich denke da steht auch ein wenig sein Ruf auf dem Spiel. Bekommt der Verein recht, dürfte das der Karriere von Iacob nicht besonders guttun.
PS: @4ever FCK: ein wenig deutlicher könnte ein Kommentar schon aussehen...zudem kann ich deine Signatur nicht ganz nachvollziehen
Iacob möchte wohl seinen Vertrag aussitzen oder zumindest eine Abfindung kassieren und der FCK möchte verständlicherweise diesen "Stürmer" loswerden. Eine Vertragsauflösung kommt wohl für beide nicht in Frage.
Tja, für Iacob dürfte es aber um mehr als die Kohle gehen, ich denke da steht auch ein wenig sein Ruf auf dem Spiel. Bekommt der Verein recht, dürfte das der Karriere von Iacob nicht besonders guttun.
PS: @4ever FCK: ein wenig deutlicher könnte ein Kommentar schon aussehen...zudem kann ich deine Signatur nicht ganz nachvollziehen

Zuletzt geändert von Westkurvenalex am 11.08.2008, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
Um rechtzeitig noch Geld im Budget freizuklopfen ist diese Entscheidung eher schlecht...vielleicht reicht's ja für die Winterpause
Aber an unsere Juristen ne Frage:
Was hat es zu bedeuten, dass ein Richter einen Vorschlag zur Einigung macht. Ist die Rechtslage schwierig? Soll einfach immer erstmal grundsätzlich versucht werden, die Parteien einigermaßen friedlich zu trennen? Für einen Laien sieht es danach aus, dass der FCK zumindest nicht eindeutig im recht ist...Iacob aber auch nicht

Aber an unsere Juristen ne Frage:
Was hat es zu bedeuten, dass ein Richter einen Vorschlag zur Einigung macht. Ist die Rechtslage schwierig? Soll einfach immer erstmal grundsätzlich versucht werden, die Parteien einigermaßen friedlich zu trennen? Für einen Laien sieht es danach aus, dass der FCK zumindest nicht eindeutig im recht ist...Iacob aber auch nicht

Nur im Pälzer Bode hänn moi Haxe richdich Halt!
unzerstörbar - NUR der F C K
unzerstörbar - NUR der F C K
Das wird bei Arbeitsrechtsprozessen fast immer gemacht. Ein Vergleich mit dem beide Seiten leben können. Einigt man sich nicht, wird es einen Verlierer geben. Und das sind zu 90 % die Arbeitgeber, da sie eine Abfindung zahlen müssen.
Paul hat geschrieben:Um rechtzeitig noch Geld im Budget freizuklopfen ist diese Entscheidung eher schlecht...vielleicht reicht's ja für die Winterpause![]()
Aber an unsere Juristen ne Frage:
Was hat es zu bedeuten, dass ein Richter einen Vorschlag zur Einigung macht. Ist die Rechtslage schwierig? Soll einfach immer erstmal grundsätzlich versucht werden, die Parteien einigermaßen friedlich zu trennen? Für einen Laien sieht es danach aus, dass der FCK zumindest nicht eindeutig im recht ist...Iacob aber auch nicht
Ein Vergleich im Arbeitsgerichtsprozess hat meist für alle Seiten Vorteile:
kein Prozessrisiko, jede Partei hat etwas davon (muss bei einem Urteil nicht so sein!) und der Richter braucht kein Urteil zu schreiben (spart sich Arbeit). Daher wir in der Güteverhandlung immer erst versucht, wie der Name es sagt, dass sich die Parteien gütlich einigen!
Paul hat geschrieben:Um rechtzeitig noch Geld im Budget freizuklopfen ist diese Entscheidung eher schlecht...vielleicht reicht's ja für die Winterpause![]()
Aber an unsere Juristen ne Frage:
Was hat es zu bedeuten, dass ein Richter einen Vorschlag zur Einigung macht. Ist die Rechtslage schwierig? Soll einfach immer erstmal grundsätzlich versucht werden, die Parteien einigermaßen friedlich zu trennen? Für einen Laien sieht es danach aus, dass der FCK zumindest nicht eindeutig im recht ist...Iacob aber auch nicht
Dein juristischer Gedanke ging mir auch durch den Kopf. Ich kann mir das nur so erklären, dass erstmal eine schnelle Einigung erzielt werden sollte, damit es nicht zu einem langen Prozess kommt.
Übrigens...in der ersten Verhandlung zahlt jeder die eigenen Gerichtskosten. Diese werden nach dem Streitwert errechnet und der dürfte hier nicht unbeträchtlich sein. In der 2. Verhandlung zahlt der Verlierer!
Paul hat geschrieben:Um rechtzeitig noch Geld im Budget freizuklopfen ist diese Entscheidung eher schlecht...vielleicht reicht's ja für die Winterpause![]()
Aber an unsere Juristen ne Frage:
Was hat es zu bedeuten, dass ein Richter einen Vorschlag zur Einigung macht. Ist die Rechtslage schwierig? Soll einfach immer erstmal grundsätzlich versucht werden, die Parteien einigermaßen friedlich zu trennen? Für einen Laien sieht es danach aus, dass der FCK zumindest nicht eindeutig im recht ist...Iacob aber auch nicht
Es handelte sich um einen Gütetermin, da wird versucht dass sich die Parteien gütlich einigen. Hat für alle Vorteile, auch für den Richter, der brauch nämlich dann kein Urteil zu schreiben!
Ich denke, da werden wir nicht als Sieger den Gerichtssaal verlassen.
Für eine fristlose Kündigung benötigt es schon der allerfeinsten Beweise. Und meistens zahlt der Arbeitgeber dann doch eine Abfindung.
@ fckforever. Völlig sinnfreie Signatur. Ich bin auch aus der Pfalz, aber was soll besser daran sein gegen m05 zu verlieren als gegen irgendwelche Ostler? Vielleicht auch noch lieber gegen den Waldhof als gegen Ossis??? Und nutze die Vorschaufunktion. Deinen Beitrag kann man kaum nachvollziehen.
Für eine fristlose Kündigung benötigt es schon der allerfeinsten Beweise. Und meistens zahlt der Arbeitgeber dann doch eine Abfindung.
@ fckforever. Völlig sinnfreie Signatur. Ich bin auch aus der Pfalz, aber was soll besser daran sein gegen m05 zu verlieren als gegen irgendwelche Ostler? Vielleicht auch noch lieber gegen den Waldhof als gegen Ossis??? Und nutze die Vorschaufunktion. Deinen Beitrag kann man kaum nachvollziehen.
@ stefan 231
die anwaltskosten zahlt in der ersten instanz jeder selbst. egal ob verlierer oder gewinner.
nicht verwechseln: 1.verhandlung gütetermin und 2. verhandlung (kammer) sind beides die erste instanz. selbst wenn der fck verliert hätte er nicht iacobs ra-kosten zu zahlen.
übrigens: es gibt noch einen gewinner bei einem vergleich: die anwälte. die bekommen dann nämlich noch eine einigungsgebühr. hihihi !
die anwaltskosten zahlt in der ersten instanz jeder selbst. egal ob verlierer oder gewinner.
nicht verwechseln: 1.verhandlung gütetermin und 2. verhandlung (kammer) sind beides die erste instanz. selbst wenn der fck verliert hätte er nicht iacobs ra-kosten zu zahlen.
übrigens: es gibt noch einen gewinner bei einem vergleich: die anwälte. die bekommen dann nämlich noch eine einigungsgebühr. hihihi !
gegen den sozialdarwinismus, für die schwachen !
initiative pro göbel e.V.
initiative pro göbel e.V.
Es sind sich wohl beide Seiten ziemlich sicher das sie nicht verlieren, mal sehen was da raus kommt
Ich glaub, das es nur gütlich von Statten geht, wenn Iacob einen Verein findet der Ablöse zahlt, das dürfte aber nicht gerade einfach sein

Ich glaub, das es nur gütlich von Statten geht, wenn Iacob einen Verein findet der Ablöse zahlt, das dürfte aber nicht gerade einfach sein

! Einmal FCK - immer FCK !
...übrigens: obwohl ich nicht den grund für iacobs fristlose kenne, gehe ich nicht davon aus, dass der fck durchdringt.
der richter hat wohl ein vergleichsangenot gemacht, was dem fck zu teuer war.
der rest ist poker.
im 2. termin wird es wohl zu einer einigung kommen, wenn man sich nicht schon vorher einigt....
der richter hat wohl ein vergleichsangenot gemacht, was dem fck zu teuer war.
der rest ist poker.
im 2. termin wird es wohl zu einer einigung kommen, wenn man sich nicht schon vorher einigt....
gegen den sozialdarwinismus, für die schwachen !
initiative pro göbel e.V.
initiative pro göbel e.V.
Werden wir dann sehen wies ausgeht.
Ich kenne mich im Arbeitsrecht nicht gut genug aus um mir ein Urteil bilden zu können, zudem heißt nicht das wer Recht hat, auch Recht bekommt
Ob ein wiederholtes fernbleiben von der Arbeit als fristloser Kündigungsgrund reicht, wird sich zeigen.
Wie SK ja in Interviews angedeutet hatte, will der FCK ja Schadensersatz haben, dann wäre eine gütliche Einigung ja eh aus FCK sicht nicht möglich, bzw sinnvoll.
Ich kenne mich im Arbeitsrecht nicht gut genug aus um mir ein Urteil bilden zu können, zudem heißt nicht das wer Recht hat, auch Recht bekommt

Ob ein wiederholtes fernbleiben von der Arbeit als fristloser Kündigungsgrund reicht, wird sich zeigen.
Wie SK ja in Interviews angedeutet hatte, will der FCK ja Schadensersatz haben, dann wäre eine gütliche Einigung ja eh aus FCK sicht nicht möglich, bzw sinnvoll.
! Einmal FCK - immer FCK !
Ich mach ja auch Arbeitsrecht, daher kann ich nur folgendes sagen: in fast jedem Verfahren in dem ich als Bevollmächtigter war hat das Arbeitsgericht im Gütetermin (der vor dem Richter und nicht der Kammer stattfindet) einen Einigungsvorschlag unterbreitet. Meist wird dieser auch angenommen, da ja beide Seiten Rechtssicherheit benötigen; der Arbeitnehmer um frei für nen neuen Job zu sein, um seinen Widerstand gg die ungerechtfertigte Kündigung beim Arbeitsamt zu dokumentieren etc, der Arbeitgeber will evt die Stelle neu besetzen oder wissen, wieviel er zu löhnen hat. Zieht man das Spiel aber durch, d.h. keine Einigung im Gütetermin, gibts nen Kammertermin. Je nach Gericht kann sich diese Terminierung hinziehen, Gütetermin kriegt man meist sehr sehr flott. Ob die Kammer dann gleich zu ner Entscheidung kommt, ist fraglich, evt braucht man ein Gutachten, evt sind noch Zeugen zu hören. Beim nächsten Mal kann ein Zeuge ja auch krank sein, wenn man mehr als 5 hat ist immer einer krank/in Urlaub. Dann hat man also sein Urteil. Und um es nicht rechtskräftig werden zu lassen kann man dann ja noch beim Landesarbeitsgericht in die nächste Runde gehen. Schönes Gebäude, leider in Mainz, aber auch da kann ein Verfahren noch ein bissl dauern. Und schon hat man vielleicht ein Jahr verbracht, ohne Gewissheit, ob man dem Arbeitnehmer nun noch Gehalt zu zahlen hat oder nicht....
Was ne scheiße, das wars dann wohl mit nem 2ten neuen Stürmer. Dem sein gehalt hätte man dafür schön nehmen können.
Kacktus hat geschrieben:Was ne scheiße, das wars dann wohl mit nem 2ten neuen Stürmer. Dem sein gehalt hätte man dafür schön nehmen können.
Was hast du erwartet, bzw. welche Grundlage hat diese Aussage?
Wolfgang hat geschrieben:Ich mach ja auch Arbeitsrecht, daher kann ich nur folgendes sagen: in fast jedem Verfahren in dem ich als Bevollmächtigter war hat das Arbeitsgericht im Gütetermin (der vor dem Richter und nicht der Kammer stattfindet) einen Einigungsvorschlag unterbreitet. Meist wird dieser auch angenommen, da ja beide Seiten Rechtssicherheit benötigen; der Arbeitnehmer um frei für nen neuen Job zu sein, um seinen Widerstand gg die ungerechtfertigte Kündigung beim Arbeitsamt zu dokumentieren etc, der Arbeitgeber will evt die Stelle neu besetzen oder wissen, wieviel er zu löhnen hat. Zieht man das Spiel aber durch, d.h. keine Einigung im Gütetermin, gibts nen Kammertermin. Je nach Gericht kann sich diese Terminierung hinziehen, Gütetermin kriegt man meist sehr sehr flott. Ob die Kammer dann gleich zu ner Entscheidung kommt, ist fraglich, evt braucht man ein Gutachten, evt sind noch Zeugen zu hören. Beim nächsten Mal kann ein Zeuge ja auch krank sein, wenn man mehr als 5 hat ist immer einer krank/in Urlaub. Dann hat man also sein Urteil. Und um es nicht rechtskräftig werden zu lassen kann man dann ja noch beim Landesarbeitsgericht in die nächste Runde gehen. Schönes Gebäude, leider in Mainz, aber auch da kann ein Verfahren noch ein bissl dauern. Und schon hat man vielleicht ein Jahr verbracht, ohne Gewissheit, ob man dem Arbeitnehmer nun noch Gehalt zu zahlen hat oder nicht....
Am AG Kaiserslautern geht das mit dem Kammertermin derzeit recht schnell, da die offensichtlich mit Richtern ganz gut besetzt sind. Daher gehe ich davon aus, dass es schon bald in die nächste Runde geht!
Kacktus hat geschrieben:Was ne scheiße, das wars dann wohl mit nem 2ten neuen Stürmer. Dem sein gehalt hätte man dafür schön nehmen können.
... höchstens es passiert noch ein Wunder und irgendein rumänischer Verein will den Iacob noch haben.
Wenn die Fronten nicht so verhärtet wären würde ich denken daß man den evtl. vielleicht noch brauchen könnte (wnn man schon das Gehalt zahlen muss), aber anscheinend ist die Tür zu (Kuntz, Sasic).
Kann in diesem Zusammenhang irgendwer mal News von Steffen Bohl posten? Da hört man ja gar nix...
"Ich glaube jeder, der in dieser Region aufwächst und nicht verdorben ist und Bayern-Fan ist, der lebt Kaiserslautern!" Jean Zimmer
Wenn schon beide Seiten das Angebot ablehnen,müßen sie sich ihrer Sache ziemlich sicher sein.
Ich hoffe das wir einen guten Winkeladvokaten haben der zwischen den
Zeilen lesen kann und die Argumente für diese Kündigung Wasserdicht sind.
Leider geht uns durch diese Sache wieder Viel Geld und ein Neuer Spieler
flöten.Dieses Geld können wir ja dann bei den Vorgänger von S.K.+J.O.
wieder holen (Ironie).
Ich hoffe das wir einen guten Winkeladvokaten haben der zwischen den
Zeilen lesen kann und die Argumente für diese Kündigung Wasserdicht sind.
Leider geht uns durch diese Sache wieder Viel Geld und ein Neuer Spieler
flöten.Dieses Geld können wir ja dann bei den Vorgänger von S.K.+J.O.
wieder holen (Ironie).

Gütliche Einigung: Er schießt 5 Tore gegen Mainz und kann bleiben. 

Ich weiss zwar nicht ob es viel bringt, aber das sagt Arbeitsrecht.de zum Thema Kündigung.
Kündigung
Der allgemeine Kündigungsschutz aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) hat die Aufgabe, den Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten ordentlichen Kündigungen zu schützen.
Das Kündigungsschutzgesetz findet nur Anwendung für Betriebe, in denen mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind. Für Betriebe, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber grundsätzlich freie Kündigungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB.
In persönlicher Hinsicht ist das Kündigungsschutzgesetz nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer länger als Monate im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung beschäftigt war.
Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.
Personenbedingte Gründe, die eine Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen können liegen vor, wenn dieser die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr erbringen kann; also z.B. der Verlust von beruflichen Qualifikationen, Krankheiten usw. Entscheidend ist die Belastung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft.
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann in den Fällen gerechtfertigt sein, in denen der Arbeitnehmer schuldhaft gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Doch nicht jede Pflichtverletzung stellt einen Kündigungsgrund dar, denn die Kündigung soll nur das letzte, dem Arbeitgeber zur Verfügung stehende Mittel sein.
Bevor eine Kündigung erfolgen kann, sollte in der Regel zunächst einen Abmahnung ausgesprochen werden. Dem Arbeitnehmer muss hierdurch die Möglichkeit gegeben werden sein Verhalten zu ändern. (...)
Weiterlesen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht ... p?navid=10
Kündigung
Der allgemeine Kündigungsschutz aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) hat die Aufgabe, den Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten ordentlichen Kündigungen zu schützen.
Das Kündigungsschutzgesetz findet nur Anwendung für Betriebe, in denen mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind. Für Betriebe, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) beschäftigt werden, hat der Arbeitgeber grundsätzlich freie Kündigungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB.
In persönlicher Hinsicht ist das Kündigungsschutzgesetz nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer länger als Monate im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung beschäftigt war.
Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.
Personenbedingte Gründe, die eine Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen können liegen vor, wenn dieser die geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr erbringen kann; also z.B. der Verlust von beruflichen Qualifikationen, Krankheiten usw. Entscheidend ist die Belastung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft.
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann in den Fällen gerechtfertigt sein, in denen der Arbeitnehmer schuldhaft gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Doch nicht jede Pflichtverletzung stellt einen Kündigungsgrund dar, denn die Kündigung soll nur das letzte, dem Arbeitgeber zur Verfügung stehende Mittel sein.
Bevor eine Kündigung erfolgen kann, sollte in der Regel zunächst einen Abmahnung ausgesprochen werden. Dem Arbeitnehmer muss hierdurch die Möglichkeit gegeben werden sein Verhalten zu ändern. (...)
Weiterlesen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht ... p?navid=10
Klagt nicht, kämpft!!!!!
Westkurvenalex hat geschrieben:Kacktus hat geschrieben:Was ne scheiße, das wars dann wohl mit nem 2ten neuen Stürmer. Dem sein gehalt hätte man dafür schön nehmen können.
Was hast du erwartet, bzw. welche Grundlage hat diese Aussage?
Versteh ich auch nicht ganz. Ich kann mir irgentwie nicht vorstellen, dass diese Geschichte den Verein finaziell entgültig zu Grunde richtet...

Hellboy hat geschrieben:Gütliche Einigung: Er schießt 5 Tore gegen Mainz und kann bleiben.
... dazu müßte er aber im Training sein, isser das???
"Ich glaube jeder, der in dieser Region aufwächst und nicht verdorben ist und Bayern-Fan ist, der lebt Kaiserslautern!" Jean Zimmer
ich glaub das ist zu optimistisch. Die Einstellung die er hat, die können wir vergessen. Das mit nem neuen Stürmer stimmt. Das Gehalt hätten wir nehmen können.
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Auf geht's gegen die 05er ein Sieg und dann HEIMSIEG!!!!
FCK 4-ever
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Auf geht's gegen die 05er ein Sieg und dann HEIMSIEG!!!!
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