Die haben einfach ein geiles Stadion da unten.paet_fck hat geschrieben: Warum hat Lionel Messi eigentlich Barcelona unserem FCK vorgezogen? Ich verstehe es immer noch nicht...
Da kommt unsere kleine Hütte nicht mit.
Die haben einfach ein geiles Stadion da unten.paet_fck hat geschrieben: Warum hat Lionel Messi eigentlich Barcelona unserem FCK vorgezogen? Ich verstehe es immer noch nicht...
Und lern du mal fehlerfreies Deutsch, denn deine Ausführungen strotzen nur so von Fehlern!simba hat geschrieben:lern erstmal ziterien..und jetzt werde ich mal von der neuen Igno Funktion Gebrauch machen
Sehr amüsant... Aber iwie auch kindisch.RedPumarius hat geschrieben:Und lern du mal fehlerfreies Deutsch, denn deine Ausführungen strotzen nur so von Fehlern!simba hat geschrieben:lern erstmal ziterien..und jetzt werde ich mal von der neuen Igno Funktion Gebrauch machen
PS.: Zweifaches Zitieren funktioniert leider nicht mehr! So lautet zumindest immer eine Meldung, die ich hier erhalte!
Danke, aber dein neuerlicher Beitrag belegt meine Aussage bzgl. Schreibkompetenz! Vielen Dank!simba hat geschrieben:Da nützt ignorieren wenig wenn der nächste den Schwachsinn wieder zitiert..danke :.-)
Einer der mich versteht..danke AnimaAnima hat geschrieben:Hör doch auf auch noch Salz in die Wunde zu streuenSüdwestpälzer hat geschrieben:PS: Wirklich nicht?Zudem machst du die Ignore-Funktion von simba dahin du Schuft
Auf welche Reaktion und von wem wartest du, du Hetzer? Frag mal deinen Anwalt, was denn ist, wenn ein Schriftformerfordernis unter den Parteien vereinbart ist. Schönen Gruß!RedPumarius hat geschrieben:Ein Handschlag ist de facto eine Zusage und keine Theorie! Auch mündliche Absprachen gelten als Vertrag, was mir ein Anwalt mal mitgeteilt hat, ergo hat er sich einen Bruch geleistet!
Ich warte auf eine Reaktion!
Damit simba auch was davon hatministry_of_truth hat geschrieben:Auf welche Reaktion und von wem wartest du, du Hetzer? Frag mal deinen Anwalt, was denn ist, wenn ein Schriftformerfordernis unter den Parteien vereinbart ist. Schönen Gruß!RedPumarius hat geschrieben:Ein Handschlag ist de facto eine Zusage und keine Theorie! Auch mündliche Absprachen gelten als Vertrag, was mir ein Anwalt mal mitgeteilt hat, ergo hat er sich einen Bruch geleistet!
Ich warte auf eine Reaktion!
Tja, dann wäre das natürlich heikler...dann sollten doch mal die Karten auf den Tisch gelegt werden!ministry_of_truth hat geschrieben:Auf welche Reaktion und von wem wartest du, du Hetzer? Frag mal deinen Anwalt, was denn ist, wenn ein Schriftformerfordernis unter den Parteien vereinbart ist. Schönen Gruß!RedPumarius hat geschrieben:Ein Handschlag ist de facto eine Zusage und keine Theorie! Auch mündliche Absprachen gelten als Vertrag, was mir ein Anwalt mal mitgeteilt hat, ergo hat er sich einen Bruch geleistet!
Ich warte auf eine Reaktion!
Nicht im Fußball. Im Fußball gilt - soweit ich informiert bin - die Unterschrift. Der Handschlag ist ein Versprechen, eine Unterschrift zu leisten, aber wohl juristisch irrelevant. Beim Kauf einer Immobilie z.B. ist der Vertrag nur dann gültig, wenn dieser vor dem Notar getätigt wird. Die mündliche Zusage, eine Immobilie zu kaufen, ist juristisch völlig irrelevant, selbst eine schriftlich getätigte Absichtserklärung, eine Immobilie zu kaufen. Beim Kauf eines Neuwagens hat der Kunde ein 14-tägiges Rücktrittsrecht - auch wenn er schon einen Kaufvertrag unterschrieben hat, kann er vom Kauf Abstand nehmen. Soweit ich mich erinnern kann, ist dies beim Gebrauchtwagenkauf anders. Hier gilt auch eine mündliche Zusage, z.B. bei Gebrauchtwagenmärkten.RedPumarius hat geschrieben:Ein Handschlag ist de facto eine Zusage und keine Theorie! Auch mündliche Absprachen gelten als Vertrag, was mir ein Anwalt mal mitgeteilt hat, ergo hat er sich einen Bruch geleistet!
Ich warte auf eine Reaktion!
Dieter Trunk hat geschrieben:Achtung Insider:
@Red Pumarius
Duuu, Pumarius, Duuu bewegsch Disch doch!!!Drei Meter noh links und drei Meter noh rechts, Du Rumburak, Du!
Blochin hat geschrieben:Nicht im Fußball. Im Fußball gilt - soweit ich informiert bin - die Unterschrift. Der Handschlag ist ein Versprechen, eine Unterschrift zu leisten, aber wohl juristisch irrelevant. Beim Kauf einer Immobilie z.B. ist der Vertrag nur dann gültig, wenn dieser vor dem Notar getätigt wird. Beim Kauf eines Neuwagens hat der Kunde ein 14-tägiges Rücktrittsrecht - auch wenn er schon einen Kaufvertrag unterschrieben hat; soweit ich mich erinnern kann, ist dies beim Gebrauchtwagenkauf anders. Hier gilt auch eine mündliche Zusage, z.B. bei Gebrauchtwagenmärkten.RedPumarius hat geschrieben:Ein Handschlag ist de facto eine Zusage und keine Theorie! Auch mündliche Absprachen gelten als Vertrag, was mir ein Anwalt mal mitgeteilt hat, ergo hat er sich einen Bruch geleistet!
Ich warte auf eine Reaktion!