Diskussionen zu fanpolitischen Themen, wie z.B. von ProFans oder dem B.A.F.F.

Beitragvon Neustadt-City » 30.10.2009, 10:35


Und weiter geht's wie gewohnt:

Bundesgerichtshof: Stadionverbot bei bloßem Verdacht ist rechtens

(dpa). Stadionverbote gegen Fußballfans können auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe entschieden.[...]

Kompletter Text: http://www.allgemeine-zeitung.de/eilmeldung/7776532.htm
"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win!"



Beitragvon Mathias » 30.10.2009, 10:42


Also haben die sich heut morgen nur den Kaffee gemacht, kurz in die Zeitung geschaut und dann die Entscheidung gefällt. Nach dem Motto: "Achja, das Urteil ist rechtens" und dann den Kaffee beim Zeitung lesen weiter geschlürft.

Schön... schön... :nachdenklich:
Weil Depressionen echt scheiße sind, schau Dir das Video an. (Quelle: br.de)
Kümmert Euch um Eure Freunde!



Beitragvon OWL-Teufel » 30.10.2009, 11:00


Aha...schöne Auslegung von Recht und Gesetz!

Hieß es nicht immer,dass jemand so lange als unschuldig gilt,bis die Schuld NACHGEWIESEN ist???

Schön auch die Berichterstattung im Sat1-Frühstücksfernsehen heute morgen.Am Rande wurde erwähnt,dass ein Fan von Bayern München geklagt hatte,aber gezeigt wurden nur irgendwelche Randale-Szenen von Unterklasse-Spielen aus dem Osten,wie Dresdner den Platz stürmen und Fans von Meuselwitz oder so vertrimmen!

So macht man Stimmung gegen Fußball-Fans!

Fußball,der rechtsfreie Raum!

Denk ich an Deutschland in der Nacht,bin ich um den Schlaf gebracht :x



Beitragvon FCK-Ralle » 30.10.2009, 11:37


Ach zum Kotzen!

Was ist denn das für ein Auslegung des Rechts?

Unfassbar. Eine Verurteilung aufgrund von Vermutungen (bzw. ohne Nachweis) ist rechtens. Lachhaft!

Willkür! Reine Willkür dieses Urteil.
FCK 4-life
"Sieger zweifeln nicht und Zweifler siegen nicht!" (Gerry Ehrmann)



Beitragvon dem fritz seine erben » 30.10.2009, 11:45


Die Achtung vor dem Bundesgerichtshof verbietet mir, jetzt laut zu werden. Für mich ist das Urteil erstmal unverständlich, vielleicht steckt die Lösung im Kleingedruckten.
Aber welche Möglichkeiten jetzt Vereine haben, unliebsame Leute auszugrenzen und das bis auf Weiteres gerichtlich gedeckelt!? Gruselig!



Beitragvon kepptn » 30.10.2009, 12:04


OWL-Teufel hat geschrieben:Aha...schöne Auslegung von Recht und Gesetz!

Hieß es nicht immer,dass jemand so lange als unschuldig gilt,bis die Schuld NACHGEWIESEN ist??? ...


Das gilt nicht für abgrundtief böse und verabscheuungswürdige Fussballmassenmörderundschlächtersteinewerfer. Man erkennt sie daran, dass sie auf dem Weg zu einem Fussballspiel sind. Ist doch völlig logisch!
Es gibt immer was zu lachen.



Beitragvon Weschtkurv » 30.10.2009, 12:11


Wenn ich sage du bist Schuld, bist du Schuld, auch wenn du nicht Schuld bist ????
Wohl ein Witz...aber ein schlechter. :?



Beitragvon PdmTeufel » 30.10.2009, 12:17


Konsequent, wie unser Land weiter in Richtung Generalverdacht und Zensur schreitet. Warum sollte auch gerade bei Fußballfans da eine Ausnahme gemacht werden. Wenn man willkürlich Menschen des Terrorismus verdächtigen kann, dann ist es doch logisch, sie auch willkürlich als gewaltbereite Hooligans zu sehen. Klare Linie nennt man das.

Mich wundert in diesem Land garnichts mehr. Zum Kotzen.



Beitragvon dehaagi » 30.10.2009, 12:35


Das ist ein schritt in die falsche richtung meiner meinung nach. da sieht man aber auch wieder, das das gesetz von starken vereinigungen immer noch so gebeugt werden kann wie es ihnen in den kram passt....



Beitragvon kepptn » 30.10.2009, 12:55


Auf www.swr.de steht dazu folgendes:

"Karlsruhe
BGH bestätigt Stadionverbot

Der 1.FC Kaiserslautern begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Stadionverboten. Der BGH hat entschieden, dass Stadionverbote gegen Fußballfans auch dann zulässig sein können, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Nach dem Urteil genügt für eine Sperre, dass objektive Tatsachen auch künftige Störungen befürchten lassen. Es ist nicht erforderlich, dass der Fußballfan strafrechtlich verurteilt wurde. Der BGH begründete seine Entscheidung mit dem Hausrecht der Fußballvereine. Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe."


interessant: "Der 1. FC Kaiserslautern begrüßt die Entscheidung ..."
Es gibt immer was zu lachen.



Beitragvon Lestat » 30.10.2009, 13:05


kepptn hat geschrieben:Auf http://www.swr.de steht dazu folgendes:

"Karlsruhe
BGH bestätigt Stadionverbot

Der 1.FC Kaiserslautern begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Stadionverboten. Der BGH hat entschieden, dass Stadionverbote gegen Fußballfans auch dann zulässig sein können, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Nach dem Urteil genügt für eine Sperre, dass objektive Tatsachen auch künftige Störungen befürchten lassen. Es ist nicht erforderlich, dass der Fußballfan strafrechtlich verurteilt wurde. Der BGH begründete seine Entscheidung mit dem Hausrecht der Fußballvereine. Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe."


interessant: "Der 1. FC Kaiserslautern begrüßt die Entscheidung ..."

Also ich finde die zitierte Passage nicht unter dem angegeben Link.
Ja hier stand mal eine Signatur.
Diese wurde nach über 3,5 Jahren von den Moderatoren gelöscht (aufgrund einer Beschwerde) weil sie nicht den Forumsregeln entsprechen soll. Das zu sage ich jetzt besser nichts.



Beitragvon kepptn » 30.10.2009, 13:08


Lestat hat geschrieben:...
Also ich finde die zitierte Passage nicht unter dem angegeben Link.


Selbstverständlich nicht, der Link führt zur Hauptseite. Die Passage findest Du unter den News: http://www.swr.de/nachrichten/rp/kaiserslautern/-/id=1632/8597xh/index.html welche aber variabel sind uns nicht dauerhaft bestehen.
Es gibt immer was zu lachen.



Beitragvon dem fritz seine erben » 30.10.2009, 13:11


kepptn hat geschrieben:"Der 1. FC Kaiserslautern begrüßt die Entscheidung ..."


Würde mich nicht wundern. Das vereinfacht Einiges für die Vereine und erhöht den eigenen Spielraum.
Das man nicht strafrechtlich verurteilt sein muß, um ein Hausverbot zu bekommen, ist ja gängige Praxis und auch ok. Wie das im Einzelfall des Schickaria-Kandidaten ausgesehen haben mag, kann ich nicht beurteilen.
Mir geht es im Wesentlichen um die Frage, wie es küftig mit dem Graubereich aussieht. Wenn also z.B. im Stadion ein Sitz abgefackelt wird, sind dann alle im Umkreis von z.B. 8,5m mit Stadionverbot bedroht?
Da ist sicherlich manchesmal einer dabei, dem ich das wünschen würde. Aber das kann ja keine rechtliche Maxime sein.



Beitragvon kepptn » 30.10.2009, 13:13


dem fritz seine erben hat geschrieben:... Wenn also z.B. im Stadion ein Sitz abgefackelt wird, sind dann alle im Umkreis von z.B. 8,5m mit Stadionverbot bedroht? ...


Na klar. Wenn sich der Staat und die Justiz schon einen Dreck um die paar Einzelschicksale schert, wieso sollten es dann die Vereine tun? Das kommt doch eh nur unterm Stehplatzgesocks vor, das eh blind nachkommt, wenn welche wegfallen. Bei den wichtigen, weil einträglichen Sitzplatzfans ist das was anderes.
Es gibt immer was zu lachen.



Beitragvon OWL-Teufel » 30.10.2009, 13:21


Natürlich begrüßt das jeder Verein...das ist ein Freibrief!

Wer unter Verdacht steht,fliegt raus.Besser und einfacher kannst du es doch als Verein nicht haben.Wer braucht schon so etwas wie einen Beweis?



Beitragvon kepptn » 30.10.2009, 13:24


OWL-Teufel hat geschrieben:... Wer braucht schon so etwas wie einen Beweis?


Nur diese uncoolen, hoffnungslos veraltten Rechtsstaaten.
Es gibt immer was zu lachen.



Beitragvon OWL-Teufel » 30.10.2009, 13:27


Diese fantastische Rechtsauffassung hätte unserer Nordteufelin das Examen viel einfacher gemacht!

Wer ist schuldig? ALLE

Warum? DARUM

Beweise? WOFÜR?



Beitragvon chris » 30.10.2009, 13:30


LÄCHERLICH!! :x



Beitragvon PdmTeufel » 30.10.2009, 13:38


OWL-Teufel hat geschrieben:Diese fantastische Rechtsauffassung hätte unserer Nordteufelin das Examen viel einfacher gemacht!

Wer ist schuldig? ALLE

Warum? DARUM

Beweise? WOFÜR?


Wollte man damals nicht dahin kommen, die Steuererklärung auf einem Bierdeckel machen zu können. Naja, vielleicht wurde die Idee einfach vom Wirtschafttsbereich in den Jurabereich verschoben.



Beitragvon Neutralerzwei » 30.10.2009, 15:23


Zwar seien im konkreten Fall die Ermittlungen eingestellt worden – allerdings sei der Kläger „nicht zufällig„ in die randalierende Gruppe geraten, sondern habe ihr angehört. „Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt“, befand der BGH.


Liest sich für mich ERSTMAL so, dass es für ein Stadionverbot nicht eines rechtskräftigen Urteils bedarf.
Soweit sinnvoll, wie es darum geht, Beteiligte OHNE letztendlich stattgefundenes strafwürdiges Vergehen aus dem Verkehr zu ziehen.

Denke da an de lieben neun Leute, die pöbelend für gewisse Stimmung sorgen, sodass der geistig minderbemittelte Zehnte dann seine Tat abgesichert seht.

Auf den ZWEITEN BLICK fehlt ein Wort dazu, wie es nun mit wirklich Unschuldigen steht.
Dazu zwei Gedanken:
1. Was wusste das Gericht zu den genauen Vorfällen, war der Kläger wirklich "unschuldig"?
2. Warum soll Karlsruhe immer alles regeln?
Der BGH und das BVG sind nicht die Mami und der Papi der Nation, die immer einspringen, wenn Politik, Verbände und Gesellschaft nicht mehr weiterwissen.

Über das Urteil rege ich mich daher nicht auf.



Beitragvon Thomas » 30.10.2009, 23:20


Hier noch ein Artikel von Spiegel Online zum Thema:

Im Zweifel gegen den Fußballfan

Ein bloßer Verdacht auf mögliche Straftaten genügt für ein landesweites Stadionverbot - das hat der BGH in einem Musterprozess gegen einen Fan des FC Bayern München bestätigt. Vor allem die Begründung des Urteils scheint fragwürdig - der Fall könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen. (...)

Quelle und kompletter Text: http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 28,00.html
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon Mathias » 31.10.2009, 00:22


könnte vor dem Verfassungsgericht landen? Sollte.
Also wenn etwas verfassungswidrig ist, dann das!

Wir hatten bei unserem heutigen Kölnteufel-Treffen auch dieses Thema - sogar recht lange besprochen.

Ein Freibrief für die Polizei.
Zur falschen Zeit am falschen Ort und *zack* biste vorbestraft.

Du bist Deutschland :nachdenklich:
Weil Depressionen echt scheiße sind, schau Dir das Video an. (Quelle: br.de)
Kümmert Euch um Eure Freunde!



Beitragvon WestkurvSteher » 31.10.2009, 01:50


Was ich heute im Fernsehen gehört/gesehn hab, hat mich etwas geschockt.
Ein Fußballfan kann jetzt aus dem Stadion verbannt werden,wenn nur der Verdacht besteht, dass er an einer Straftat beteiligt war.War zwar schon vorher so, aber da hat man doch schon fast Schiss bei nem Derby am Bahnhof zu sein. Heißt das jetzt ,wenn es eine Rangelei mit der Polizei gibt und ich war in der Nähe und bin irgendwie gefilmt worde, dass ich dann ne Strafe oder sogar ein Stadionverbot bekomme?
Fritz Walter!



Beitragvon playball » 31.10.2009, 07:22


Ein Urteil, dass jeglichem Rechtsempfinden in der Bundesrepublik Deutschland verstoesst. Eigentlich hab ich gelernt, dass solche eine Willkuer seit 1945 in Deutschland abgeschafft ist.

In Dubio pro Reo ist ja immer noch einer der Hauptgrundsaetze der deutschen Justiz, nicht zuletzt im von der Presse ausgeschlachteten Fall des Harry Woerz, angewendet. Bei Fussballfans scheint aber der Ausnahmezustand zu gelten. Herr Dr. Schaeuble wollte ja vor der WM 2006 in Deutschland schon Panzer gegen Fussballfans einsetzen. Da sah man bereits, in welche Schublade Fussballfans gesteckt werden.

Irgendwo geht anscheinend die Justiz davon aus, dass die Polizei objektiv und sachlich vorgeht. Weit gefehlt. Anstatt souveraener Polizisten hat man sogenannte schwarze Sheriffs in den Stadien. Dazu hat man teilweise die Jungs aus den Polizeischulen in den Stadien, die nur darauf warten, dass etwas abgeht. Es gibt stellenweise eine regelrechte Geilheit mancher Polizisten, draufzupruegeln. Und wie die Polizei drauf geht, muss man sich ja nur am Beispiel des FCK seinerzeit in Augsburg betrachten. Auf der Internetseite von Youtube ist ja hierzu ein wunderbares Video, welches die Polizeiwillkuer verdeutlicht.
Leider Gottes schielt Justitia in dieser Hinsicht in Deutschland und gewaehrt Polizeiwillkuer. Die Polizei ist natuerlich objektiv der Friedenssicherer, aber viele Beispiele verdeutlichen, dass die eigentliche Gewalt und Provokation seitens der Polizei ausgeht. Diese Herren sind aber anscheinend in einem rechtsfreien Raum.

Ich nehme Beispiele von mir selbst:
In Frankfurt sagte ein Polizist zu mir und meiner Frau, dass „wir dreckigen Lauterer Schweine abhauen sollen“. Zudem wurde meiner seinerzeit kranken Frau Zugang zu einem Essenstand verwehrt. 38 Grad im Schatten, 39 Grad Fieber und meine Frau bekam keinen Zutritt zu einem Getraenkestand, obwohl weit und breit keine Frankfurter waren.
In Nuernberg hat mir ein Polizist mit Schlagstoecken das linke Auge zu 80% zertruemmert und ich hatte eine Anzeige am Hals wegen Koerperverletzung. 20 (!) Polizisten bestaetigten, dass ich als Anfuehrer einer Gruppe eine Frau fast tot geschlagen habe. Haette ich nicht die Kameraaufnahmen der ARD zugespielt bekommen, die bewiesen, dass ich nichts getan habe, haette ich nicht nur Stadionverbot bekommen, sondern noch viel mehr. Auf blossen Verdacht hin. Ich frage mich dabei, wie 20 Polizisten das gleiche behaupten koennen. Uebrigens sagten auch 2 Polizisten aus, dass ich nicht getan haette. Soviel zur Ehre einzelner Polizisten.
In Nuernberg sah ich ebenfalls, wie 2 Polizisten auf der Polizeiwache einen offensichtlich Minderjaehrigen, der betrunken und in Handschellen war, mit dem Schlagstock niedergepruegelt haben. Mit dem Schlagstock auf einen Jungen einhauen, der gefesselt auf einem Stuhl hockt! Als ich einschreiten wollte und dem Jungen helfen wollte, kam die Ansage, dass mir „mit Vergnuegen auch in die Fresse gehauen werden kann“.
In Bochum sah ich schon oefter, wie die Polizei Leute zusammegenknueppelt haben aus blosser Willkuer. Ich erinnere mich dabei auch an einen Fall, als ein junger Fan bei knapp Null Grad gefesselt worden ist, auf den Boden geworfen wurde, halb ausgezogen wurde und 30 Minuten liegen bleiben musste. Mensch, das ist Lebensgefaehrlich! Aber die Polizei hat alle Freiraeume. Insbesondere in Bochum.
Es handelt sich hier um einzelne Faelle, die ich herausgreife, aber diese Faelle verdeutlichen, dass es viele Schwarze Schafe bei den Polizisten gibt. Ebenso bei der Stadionsecurity, die ich noch gar nicht erwaehnt habe. Die Jungs haben Freiraum ohne Ende. Wann gibt es aber mal ein Einschreiten gegen die Polizei?

Wer beachtet diese Tatsache? Wer sieht die Wahrheit in den Stadien? Oder besser gesagt, wer will sie sehen? Fussballfans = Verbrecher ist die einfache Formel auf die man alles reduziert.

Waere man vernuenftig, muesste man sagen, dass man nicht mehr ins Fussballstadion geht, weil man auf die ganze Scheisse keinen Bock mehr hat. Aber das laesst unsere Sucht und unsere Liebe zum FCK nicht zu. Aber ganz ehrlich. Dies war ein Grund, warum ich irgendwann keinen Bock auf Auswaertsspiele mehr hatte. Leute ohne Hauptschulabschluss und ohne Zaehne in Securityuniform bepoebelten mich im Gaesteblock, Polizisten schlugen wild auf die Masse ein, und Bepoebelungen seitens der Ordnungswaechter waren an der Tagesordnung. Kein Bock mehr darauf!

Ich wuerde normalerweise sagen, Mund abwischen, akzeptieren und weitergucken. Aber das Urteil wird einen grossen Effekt haben. Die Polizei ist gestaerkt und geht noch brutaler zu Werke. Der Tag wird kommen, dass die Fussballfans – nicht die Hooligans – sich zusammenrotten, weil sie sich gegen den Gegner Polizei verteidigen muessen. Ich betone: Verteidigen! Und dann knallt es richtig.

In Italien wurden in den vergangenen Jahren Fussballfans von der Polizei erschossen. Eigentlich hoffte jeder, dass der Tod Mike Polleys Anfang der 90er Jahre der letzte Tod sein wuerde, den es in Deutschland durch eine Polizeiwaffe zu bedauern gibt, aber ich wuerde sagen, dass die Gefahr, dass ein Fan durch einen Polizeieinsatz ums Leben kommt, in der Zukunft nicht mehr gegen Null tendiert.

Mit dem Urteil ist jegliches Rechtsempfinden im Mark getroffen. Und die Geschichte der Menschheit zeigt, dass sich Menschen gegen Unrecht wehren. Hoffen wir mal nicht, dass dies in einer Art der Selbstjustiz erfolgen wird. Aber meine Hoffnung ist duenn.

Ich hoffe, dass die Richter irgendwann zur Besinnung kommen. Eigentlich muesste man Altbundespraesident Roman Herzog einschalten, der immer ein Verfechter der Deutschen Verfassung war und diese auch sehr feinfuehlig als Bundesverfassungsrichter angewendet hat.



Beitragvon OWL-Teufel » 31.10.2009, 11:09


@ playball

Sehr schöne Analyse und zudem schockierende Erlebnisberichte :shock: Ich denke,Willkür von Seiten der Polizei oder der Ordner hat jeder von uns schon einmal in irgendeiner Form mitbekommen.Zum Glück bin ich persönlich bei meine über 250 Touren bisher immer verschont geblieben,zudem habe ich immer den Dialog mit den Ordnungskräften gesucht.

Aber über dieses Urteil kann ich nach wie vor nur den Kopf schütteln,je mehr ich darüber nachdenke.Schon häufiger stand ich zufällig in der Nähe irgendwelcher Scharmützel,nach somit geltender Rechtsprechung bin ich in Zukunft hochgrandig Stadionverbot-gefährdet.

Für jeden Fan ist dieses Urteil eine Provokation,playball hat Recht,wenn er das Szenario an die Wand malt,dass die Polizei sich schon die Hände reibt,weil sie in Zukunft noch rigoroser austeilen kann :?

Ich verstehe ja,dass ein Verein ggfs. von seinem Hausrecht Gebrauch macht.Aber das als Grundlage für ein bundesweites Stadionverbot zu machen,ist ein schlechter Witz :x




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