Wie die Rheinpfalz in der Regionalbeilage "Pfälzische Volkszeitung" vom Donnerstag, 1.2.2007, berichtet, befaßte sich am Vortag die 3. Zivilkammer des LG Kaiserslautern mit einer Schadensersatzklage gegen die ehemaligen Funktionäre Hans-Peter Briegel und Axel Ulmer.
Der FCK macht hier einen Schaden geltend, der dem Verein aufgrund der tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt über eine Steuernachzahlung entstanden sei. Konkret handelt es sich vorliegend um einen Posten von 544.817 Euro, die wegen verschleierter Gehaltszahlungen an Ciriaco Sforza nachzuzahlen gewesen seien.
Ulmers Anwalt wird mit den Worten zitiert: "Mit Briegel wird ein früherer Heros des Vereins durch den Dreck gezogen, wie es schlimmer nicht mehr geht." Weiterhin habe er erwartet, daß der FCK die Klage zurückzieht, nachdem die Person, die das angezettelt habe (Jäggi), nicht mehr auf dem Betzenberg sei.
Hierzu habe Erwin Göbel erklärt, daß dies nicht so einfach gehe, der FCK vielmehr die Prozesse führen müsse, da er sich hierzu der Stadiongesellschaft gegenüber vertraglich verpflichtet habe (Anm. von mir: !!!).
Das Gericht gab den Hinweis, es müßten dann Gutachten über die tatsächliche Verständigung (Anm. von mir: Das haben wir immer gefordert! Hoffentlich kommt jetzt Licht ins Dunkel.) und über die steuerrechtliche Bewertung des Vertrages mit Sforza eingeholt werden.
Möglicherweise sei aus dem Handeln der Beklagten dem FCK auch kein Schaden entstanden, da Sforza gewinnbringend zum FC Bayern gewechselt sei; sog. Vorteilsausgleich.
(Anm. von mir: Der letzte Punkt klingt ziemlich plausibel, so daß das Urteil u.U. schon aus diesem Grund abgewiesen werden könnte. Dann wäre es mit Gutachten zur tatsächlichen Verständigung zwar Essig, aber wenigstens würde dann diese Prozessiererei gegen verdiente ehemalige FCK-Funktionäre aufhören. Außerdem könnte man von FCK-Seite zumindest mal prüfen, inwieweit eine Verpflichtung des FCK gegenüber der Stadiongesellschaft, diesen Prozeß führen zu müssen, eine (erneute?) Pflichtverletzung Jäggis darstellt. Denn so, wie Göbel es formuliert, ist der FCK verpflichtet, das durchzuziehen, auch wenn die Erfolgsaussichten geringer werden und dem FCK folglich ein Schaden wegen der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten droht. Andererseits glaube ich nicht, daß der FCK aus einer solchen Verpflichtung nicht herauskäme, wenn das Ganze wirklich aussichtslos würde ... lieber Erwin Göbel, mach keinen Fehler ...)
(siehe auch hier: http://www.der-betze-brennt.de/forum/vi ... php?t=1483)
(Weiteres zum Thema Rechtliches:
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