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Beitragvon Nordi » 23.05.2008, 00:17


Verwaltungsgericht kippt Datei "Gewalttäter Sport"

10. Kammer gibt Klage auf Löschung aus der Datei statt.

Das Bundeskriminalamt führt auf Grundlage des BKA-Gesetzes eine Datei "Gewalttäter Sport", in der Täter gespeichert werden, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind, wie z.B. Hooligans. Der Kläger des entschiedenen Verfahrens begehrte seine Löschung aus dieser Datei.

Das Gericht gab der Klage statt, weil es keine ausreichende rechtliche Grundlage für diese Datei sieht. Nach § 7 Abs. 6 des BKAG setzt die Führung so genannter Verbunddateien eine Rechtsverordnung - die der Zustimmung des Bundesrates bedarf - voraus, in der das Nähere über die Art der Daten geregelt wird, die in der Datei gespeichert werden sollen. Um eine solche Verbunddatei handelt es sich bei der Datei "Gewalttäter Sport", weil sie nicht allein in der Regie des BKA betrieben wird, sondern die Bundesländer die Datensätze eingeben und diese auch abrufen können. Während die weiter erforderliche Errichtungsanordnung mit detaillierten Regelungen existiert, wurde die in § 7 Abs. 6 BKAG geforderte Rechtsverordnung nicht erlassen. Dieser Mangel führt hier zur Rechtswidrigkeit der Datei und damit zu einem Löschungsanspruch.

Die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.

- 10 A 2412/07 -

quelle: http://www.verwaltungsgericht-hannover. ... 48247.html



Beitragvon connavar » 23.05.2008, 00:23




Beitragvon connavar » 17.12.2008, 23:11


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Fanrechtefonds: Erfolgreiche Klage gegen Datei Gewalttäter Sport

Hannover-Fan auch in der Berufungsverhandlun g erfolgreich / Datei Gewalttäter Sport muss auf neues rechtliches Fundament gestellt werden

Hamburg, 16. Dezember 2008 – Der vom Fanrechtefonds unterstützte Fußballfan aus Hannover, der erfolgreich gegen seine Führung in der Datei Gewalttäter Sport geklagt hatte, ist jetzt im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgeri cht Lüneburg erneut zu seinem Recht gekommen. Die Richter am Verwaltungsgericht Hannover hatten bereits im Ausgangsverfahren eine Rechtswidrigkeit des Eintrages, vor allem aber auch der gesamten Datei Gewalttäter Sport, festgestellt. Logisch, dass die Polizeidirektion Hannover nun unter dem Druck stand, in Berufung gehen zu müssen, soll diese Datei nicht gekippt werden. Und das ist natürlich kaum im Interesse staatlicher Datensammler.

Angefangen hatte alles bei einem Spiel der Amateure von Hannover 96 gegen jene von Eintracht Braunschweig im Mai 2006. Der Kläger, der in der Hannoverschen Ultra-Gruppe „Brigade Nord“ aktiv ist, war bei diesem Spiel von einem Polizisten mit dem Schlagstock ins Gesicht geschlagen worden, wodurch er eine Jochbeinprellung erlitt. Später wurde er in Gewahrsam genommen und ein Verfahren wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch eingeleitet, welches im Oktober 2006 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Das parallel laufende Verfahren gegen den Beamten wegen Körperverletzung im Amt wurde gegen Zahlung von 200,- Euro eingestellt. Die Polizeidirektion Hannover zahlte jedoch in einem außergerichtlichen Vergleich ein Schmerzensgeld von 2.000,- Euro an den Kläger. Trotz der eindeutigen Faktenlage wurde der Kläger von Februar 2007 bis Juni 2008 mit einem Stadionverbot belegt und von der Polizei Hannover in die Datei Gewalttäter Sport eingetragen, wogegen er schlussendlich klagte. Das Verwaltungsgericht Hannover gab ihm Recht und erklärte die komplette Datei Gewalttäter Sport für rechtswidrig, weil die im Gesetz vorgeschriebene Rechtsverordnung, die das Nähere über die Art der zu speichernden Daten regeln soll, bisher nicht erlassen wurde. Zuständig hierfür wäre das Bundesinnenminister ium mit Zustimmung des Bundesrates.

Nun bestätigte das Oberverwaltungsgeri cht Lüneburg im Berufungsverfahren, welches von der Polizeidirektion Hannover angestrengt wurde, das Urteil des Ausgangsverfahren. Somit liegt es am Innenministerium, die Datei Gewalttäter Sport zu einem rechtmäßigen Mittel zu machen.

Hierbei fordert der Fanrechtefonds eine höhere Schwelle für Einträge in die Datei sowie eine Pflicht der ausführenden Behörden zur pro-aktiven Information der Betroffenen, damit diese im Falle unberechtigter Führung in der Datei Gewalttäter Sport die Möglichkeit zu einer Reaktion haben. Schließlich stellt ein solcher Eintrag die Betroffenen nicht selten vor Probleme bei der Ausreise aus Deutschland, zum Beispiel am Flughafen. Weiterhin fordert der Fanrechtefonds eine umgehende Löschung der Daten Betroffener, wenn das dem Eintrag zugrunde liegende Ermittlungsverfahre n eingestellt wurde. Der Fanrechtefonds ist keineswegs gegen eine Sammlung polizeilicher Erkenntnisse auf rechtsstaatlicher Grundlage, unbescholtene Fans müssen aber unbedingt besser vor polizeilicher Datensammelwut geschützt werden.



Beitragvon Steini » 17.12.2008, 23:24


Erfreulich, dieses Ergebnis sonst wär der Weihnachtsmann seit unserem Auswärtsspiel in Duisburg auch in dieser Datei. :teufel2:



Beitragvon rmpa77 » 10.01.2009, 12:03


Gerichtsurteil
"Hooligan-Datei" droht Löschung

Seit sechs Jahren hat Rolf Gössner die Laudatio gespeichert, mit der der Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte das Bundeskriminalamt einst bei der Verleihung des Big Brother Award tadelte. Der Preis, den keiner haben will, geht an Organisationen, die es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen. Gössner warf dem BKA vor, mit seiner Datensammelei die Grundrechte zu verletzen. Dass seine Rede noch auf Interesse stößt, hätte der Jurist kaum für möglich gehalten. Nun liefert ihm ein Fußballfan aus Hannover neue Argumente gegen das, was Gössner "präventive Intoleranz" nennt.

(...)
Weiter:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... chung.html
‎I solemnly swear that I am up to no good.



Beitragvon Eigelstein51 » 10.01.2009, 17:47


Natürlich sollen die, die bei Spielen Scheiße bauen, auch ihr Fett wegbekommen. Aber ist doch alles nicht wahr.

Wir haben uns vor knapp 3 Jahrzehnten den Arsch wegen dem Datenschutz aufgerissen, haben demonstriert, uns mit der damaligen Trachtengruppe angelegt, vorm Bundesverfassungsgericht gewonnen und heute interessiert das kein Schwein mehr. Wer nix zu verbergen hat, kann ja auch ruhig alles preisgeben. Geschissen!!!!

Damit wir uns richtig verstehen, die gewaltbereiten Idioten beim Sport gehören nach Sibirien (na ja, da sind wir z.Z. ja alle) aber irgendwo hört es auch auf.

Ich lass mich aber nicht, nur weil ich mal hin und wieder zum Fußball geh, unnötigerweise kriminalisieren.

Viele Grüße vom Eigelstein

P.S.: Mit der Trachtengruppe bin ich eigentlich immer gut klargekommen. War sogar teilweise ganz witzig. Na ja, wie man in die Wüste reinruft.....
Bild



Beitragvon Mathias » 04.02.2009, 20:41


Evaluierung Stadionverbotsrichtlinien: Kaum Änderungen

Der DFB gab kürzlich eine Erhebung zu den am 1. März 2008 geänderten Stadionverbotsrichtlinien in Auftrag. Die Evaluierung soll verdeutlichen, wie die Änderung bisher umgesetzt wurde und an welchen Punkten noch nachgebessert werden muss.

Stadionwelt liegt das bisher nicht veröffentlichte Dokument vor, an dem 85 Vereine der ersten vier Ligen teilnahmen. Lediglich von acht Vereinen gab es keinerlei Rückmeldung. Zeitgleich fand eine identische Umfrage bei der Polizei durch die ZIS statt, zu der es bisher keine offizielle Rückmeldung gab.

(...)

Weiterlesen: http://www.stadionwelt.de/neu/sw_fans/i ... ws_id=2361
Weil Depressionen echt scheiße sind, schau Dir das Video an. (Quelle: br.de)
Kümmert Euch um Eure Freunde!




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