Vier Kandidaten wollen Vereinsvorstand werden
Der Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern hat in seiner Sitzung am Mittwochabend vorerst keinen neuen Vereinsvorstand ernannt. Nach Angaben eines Sprechers gibt es vier Kandidaten für den Posten. Wer alles kandidiert, will der Verein noch nicht bekannt geben. Eine Entscheidung soll voraussichtlich Ende des Monats fallen, wenn sich die Kandidaten den einzelnen Gremien vorgestellt haben. (...)
Quelle und kompletter Text: SWR
Weitere Links zum Thema:
- Chronologie im DBB-Forum: Rainer Keßler nicht mehr Vorstand - Nachfolgersuche läuft
Hephaistos hat geschrieben:Vale, Ken, Mac41 und Thomas?
Hephaistos, Es war einmal..., Osterhase und Mac41
Die Rheinpfalz hat geschrieben:FCK-Aufsichtsratschef Banf: "Wollen alle Gremien in Vorstandssuche einbeziehen"
Bis Ende Januar soll der neue FCK-Vorstand stehen: Das bekräftigte Aufsichtsratschef Patrick Banf im RHEINPFALZ-Gespräch. Foto: Kunz
Es bleibt dabei: Bis Ende Januar soll der neue zweiköpfige Vorstand des eingetragenen Vereins 1. FC Kaiserslautern feststehen. Was die Lizenz für die Fußball-Drittliga-Saison 2019/20 angehe, sei er „optimistisch“: Das sagte der Aufsichtsratsvorsitzende Patrick Banf nach der Sitzung des Gremiums. (...)
zur Rheinpfalz
.......................................
Ich muss zugeben ich hätte da mit max 2 gerechnet...
Talentfrei hat geschrieben:Steppenwolf ist bestimmt dabei...
.......................................
Ob‘s dich nun beruhigt oder nicht, ich wurde nicht gefragt.
Bin bei Betze_FUX. Auch ich hätte nicht damit gerechnet, dass sich vier Kandidaten finden, die in dieser durchaus angespannten Situation dieses Amt annehmen wollen.
FORZA FCK
Betze_FUX hat geschrieben:Zunächst Stelle ich mal fest, das es immerhin 4 Menschen gibt die Interesse haben in dieser Situation hier tätig zu werden.
Ich muss zugeben ich hätte da mit max 2 gerechnet...
Nachdem, wie mit Keßler umgegangen wurde...hätte ich ehrlich gesagt mit KEINEM gerechnet.
„Das ist das einzige Stadion, in dem ich wirklich Angst hatte.“ (Gerd Müller)
Talentfrei hat geschrieben:Steppenwolf ist bestimmt dabei...
.......................................
Oh. Dann gibt es ja einen (Zurück)Trainerwechsel
FCK bei Vorstandsfrage zuversichtlich
.....Ich bin optimistisch, dass wir bis Ende Januar die Richtigen ausgewählt haben“, sagte Banf. Es sei am Mittwoch über verschiedene Kandidaten diskutiert worden. Vereinzelt hätten sich Leute für das Ehrenamt als Vereinsvorstand beworben, andere habe man angesprochen. „Wir wollen alle Gremien des FCK in die Entscheidung einbeziehen“, betonte Banf, „Vereinsrat, Ehrenrat und die Geschäftsführung der FCK-Kapitalgesellschaft. Deshalb dauert das alles noch etwas. Aber die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten muss ja passen.“
Die Suche nach einem neuen Vereinsvorstand ist nötig, weil der Ende September als Wunschkandidat Banfs installierte Rainer Keßler drei Tage vor Weihnachten vom Aufsichtsrat nach Dissonanzen wieder abberufen wurde. Keßler hatte bei der Jahreshauptversammlung öffentlich Rücktrittsgedanken geäußert, sich dann aber wieder davon distanziert. Offenkundig suchte er die Machtprobe zwischen dem 18.000 Mitglieder starken Verein und der neuen Kapitalgesellschaft mit der Profifußball-Sparte. Das kommissarische Vereinsvorstandsmitglied Michael Littig ist Mitte Dezember zurückgetreten und in den Aufsichtsrat zurückgekehrt..............
Kompletter Artikel unter https://www.rheinpfalz.de/sport/fussbal ... sichtlich/
SL7:4 hat geschrieben: Keßler hatte bei der Jahreshauptversammlung öffentlich Rücktrittsgedanken geäußert, sich dann aber wieder davon distanziert. Offenkundig suchte er die Machtprobe zwischen dem 18.000 Mitglieder starken Verein und der neuen Kapitalgesellschaft mit der Profifußball-Sparte.
Komisch.
Ich dachte Hr. Kessler wurde von den Vertretern der Kapitalgesellschaft und dem Aufsichtsrat gehindert seine Arbeit zu machen, als er Einblick in die Investorenliste haben wollte.
Da ging die "Machtprobe" eher nicht von Hr. Keßler aus.
Zitat: "Willst Du Unkraut dauerhaft vermeiden, musst Du die Wurzel ausreißen."
Gott mag gewisse Machenschaften eventuell vergeben, ICH NICHT!
Garantiert loyal!
FORZA FCK
steppenwolf hat geschrieben:@Miggeblädsch, die beiden GmbH-Geschäftsführer Klatt und Bader haften definitiv auch persönlich. Bist du dir ganz sicher, dass das auch für den Vereinsvorstand des e.V. gilt? Dazu kenne ich das Vereinsrecht in Kombination mit einer ausgegliederten Firma zu wenig, um das beantworten zu können.
Hallo hier mal ein Auszug
Grundsatz der Haftung der GmbH
Handelt der GmbH-Geschäftsführer rechtswirksam und offengelegt für die GmbH und erleiden Gläubiger oder Dritte dabei einen Schaden, haftet grundsätzlich nur die GmbH im Außenverhältnis. Dies entspricht dem Sinn und Zweck der GmbH als Kapitalgesellschaft mit dem Ziel des Schutzes des Privatvermögens der dahinter stehenden Gesellschafter und der für die GmbH handelnden Geschäftsführer.
Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft
Im GmbH-Gesetz ist geregelt, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft im Innenverhältnis zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er bei der Ausübung seiner Geschäftsführer-Pflichten die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes nicht beachtet hat.
Hierfür haftet der Geschäftsführer mit seinem gesamten Privatvermögen, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:
Es muss ein Schaden oder ein sonstiger Vermögensnachteil für die GmbH eingetreten sein.
Es muss Verschulden des Geschäftsführers gegeben sein, entweder in Gestalt von Fahrlässigkeit oder von Vorsatz. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde oder wenn der Geschäftsführer darauf vertraut hat, dass kein Schaden eintreten wird. Vorsatz ist gegeben, wenn der Geschäftsführer den Schadenseintritt billigend in Kauf genommen hat oder sogar direkt gewollt hat.
Zwischen der Pflichtverletzung des Geschäftsführers und dem Schadenseintritt muss eine Kausalität vorliegen, das heißt, die Pflichtverletzung muss den Schaden verursacht haben.
Schadensersatz muss vom GmbH-Geschäftsführer gezahlt werden bei Interessenkonflikten und Wettbewerb zur Gesellschaft, mit denen der Geschäftsführer sich oder ihm nahe stehenden Unternehmen oder Personen, mit denen er finanziell, familiär oder in sonstiger Weise eng verbunden ist, Vorteile zu Lasten der GmbH verschafft hat. Beispiele wären etwa Privatreisen auf Kosten der GmbH, die Beschäftigung von Mitarbeitern zu privaten Zwecken, die Einstellung von unqualifizierten Familienangehörigen, die Vergabe lukrativer Aufträge an befreundete Unternehmer gegen heimliche Umsatzbeteiligung und vergleichbare Rechtsverstöße.
Verboten sind außerdem Straftaten wie beispielsweise Bestechung, um Aufträge für die Gesellschaft zu akquirieren, die Annahme von Schmiergeldern von Großkunden der GmbH, Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Duldung oder Beihilfe von existenzvernichtenden Eingriffen der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen unter Verstößen gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften und vieles mehr.
Persönliche Haftung gegenüber Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern
Für nicht oder verspätet erbrachte Zahlungen der GmbH an die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger sowie für sonstige gesetzliche Zahlungsverpflichtungen der GmbH, die nicht anders einbringlich sind, haftet der GmbH-Geschäftsführer persönlich mit seinem Privatvermögen. Das ergibt sich schon aufgrund seiner Organstellung und seiner schuldhaften Pflichtverletzung.
Miggeblädsch hat geschrieben:Da der neue Vereinsvorstand unter Umständen persönlich haftbar ist, aber im Gegenzug keinerlei Recht auf Einsicht in wichtige Internas haben wird, kann der neue Vorstand nur jemand sein, der entweder kein Vermögen oder kein Gehirn besitzt. Am Besten beides
Hast dabei zufällig an Basler gedacht?!
Haftung Vereinsvorstand
Wenn sich ein Vereinsmitglied in den Vorstand wählen lässt, ist die Situation eine andere. Die Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB können unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl persönlich mit ihrem Privatvermögen haften, wenn sie ihre Geschäftsführungspflichten schuldhaft verletzen oder die gesetzlichen Pflichten als Vertretungsorgan nicht ordnungsgemäß erfüllen. Sie haften dann allerdings als Vorstandsmitglied und nicht als Vereinsmitglied. Diese beiden Ebenen müssen in diesem Fall klar voneinander getrennt werden.
Der neue § 31a BGB, der seit dem 3.10.2009 in das BGB-Vereinsrecht Eingang gefunden hat, bringt für die haftungsrechtliche Situation der Vorstandsmitglieder zumindest im Innenverhältnis zum Verein und den Mitgliedern (Abs. 1) eine deutliche Verbesserung, da diese interne Haftung im Fall der Fahrlässigkeit jetzt ausgeschlossen ist.
Da bin ich mir auch sicher
"Aber die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten muss ja passen"
"Offenkundig suchte er [Rainer Keßler] die Machtprobe zwischen dem 18.000 Mitglieder starken Verein und der neuen Kapitalgesellschaft mit der Profifußball-Sparte."
Sperk ist längst der legitime Nachfolger von Konzok in dieser famosen Zeitung
Warum z.B. der feine Herr Littig wohl kein Vorstand sein möchte
„Ich bin optimistisch, dass wir die Finanzierung hinkriegen und die Lizenz bekommen“, sagte Banf. Auch Klatt sieht die Liquidität für die laufende Saison absolut gesichert und wichtige Weichen für eine bessere Zukunft gestellt.
Ja dann sind ja alle beruhigt. Die Einflüsterer dieses Forums geben sich auch alle Mühe: The future is bright! Und die Vergangenheit wird ruhen, ewiglich.
(Persönliche) Ziel(e) erreicht!
Meine favorisierte Lösung wäre, wenn die Verantwortlichen Größe zeigen und versuchen würden, mit Keßler ins reine zu kommen, und diesen wieder einzusetzen. Das würde bei einem JA von Keßler auch zeigen, das es Rainer K. nur um den Verein geht. Was ich auch fest glaube, obwohl ich ihn nicht persönlich kenne.
Dann muß eine Lösung her, das die Mitgliederversammlung sich ihren "Chef" selbst wählen darf. Kann ja nicht sein, das der AR der GmbH sich einen vorgesetzten Gesellschafter selbst aussuchen darf. Das hätte ja schon was davon, als Kuntz damals per Empfehlung seinen AR zusammenstellen wollte.
scheint die Sonne so heiß, setz ich mich hin und.........
🇺🇦 STOP WAR! FUCK PUTIN! 🇺🇦
@SEAN, dein Vorschlag Hr. Keßler wieder ins Amt zurückzuholen hätte durchaus Charme. Genau aus den Gründen, die du genannt hast. Warten wir's ab, in Bälde wissen wir es.
FORZA FCK
Amtsgericht: Vorerst kein Notvorstand beim FCK
Das Amtsgericht Kaiserslautern wird vorerst keinen Notvorstand für den 1. FC Kaiserslautern e.V. einsetzen. Dies teilte Rechtsanwalt Philipp Adam am Samstagabend mit.
Der FCK-Aufsichtsrat habe dem Amtsgericht Kaiserslautern versichert, dass bis Ende des Monats ein neuer Vorstand berufen werde. Daher werde man zum jetzigen Zeitpunkt keinen Notvorstand einsetzen, so das Gericht gegenüber Adam. Übernächste Woche sollen sich vier Bewerber für die zwei Vorstandsposten in den Vereinsgremien vorstellen.
FCK-Mitglied und Rechtsanwalt Adam hatte Ende Dezember die Bestellung eines Notvorstands beantragt, weil er nach der Abberufung des bisherigen Vorstands die Handlungsfähigkeit des e.V. gefährdet sah.
Quelle: Der Betze brennt
Weitere Links zum Thema:
- Nach Keßler-Entlassung: Notvorstand beantragt (Der Betze brennt, 28.12.2019)
Zurück zu Neues vom Betzenberg
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: betzelike, DBBFCK, frankie, Google Adsense [Bot], Klartext, Latunji, MiroK1991, VivalaFCK, wolbe und 174 Gäste