Kummt Senf druff

Vermeidbare Panne

Vermeidbare Panne


Nun also doch: Nach einigen Tagen Spekulation hat der 1. FC Kaiserslautern die Jahreshauptversammlung 2015 aufgrund nicht fristgerechter Einladungen auf Dezember verschoben. Ein vermeidbarer Fehler, wirft man einen genauen Blick in die Satzung und die Bedingungen der Deutschen Post, findet DBB-Autor paulgeht.

Die Pressemeldung war wenige Momente alt, da tauchte im Internet erstmals der Begriff auf. In Anlehnung an die vor rund zehn Jahren beschriebene Zeit auf dem Betzenberg schrieb ein FCK-Fan nach Bekanntgabe der JHV-Verschiebung: „FC Chaos Lautern ist zurück!“ Worte wie peinlich, blamabel und dilettantisch dominierten die Diskussionen in den sozialen Netzwerken.

Gerüchte gab es schon seit Tagen. Viele Vereinsmitglieder berichteten nämlich, dass sie ihre Einladung zur Jahreshauptversammlung erst in den ersten Novembertagen erhalten hätten. Manch einer wartet sogar noch immer auf Post vom FCK. Zwar kursierte der Termin schon seit einiger Zeit im Umfeld des Vereins, doch stellte sich sofort die Frage, ob mit der späten, offiziellen Zustellung nicht die satzungsgemäße Einladungsfrist von einem Monat überschritten sei.

Seitens des Vereins weist man jede Schuld von sich und sieht die Deutsche Post in der Verantwortung. Die Schreiben seien fristgerecht abgeschickt worden, „bei der Versendung kam es allerdings zu unerwarteten größeren Verzögerungen“, teilte der FCK am Donnerstagabend offiziell mit. Somit drohte eine Fristüberschreitung, die ohne aktive Anfechtung eines Mitglieds sämtliche Beschlüsse auf der Versammlung nichtig machen könnte. „Da die Jahreshauptversammlung in diesem Jahr mit der Abstimmung über die neue Vereinssatzung ein sehr wichtiges Thema beinhaltet und wir jegliches Risiko einer Fristendiskussion ausschließen wollen“, erklärte deshalb auch Finanzvorstand Fritz Grünewalt, der für die Organisation der JHV zuständig ist, „haben wir einen Alternativtermin gesucht und diesen mit dem 12. Dezember 2015 gefunden.“

Was damit suggeriert werden soll: Der Verein bügelt den Fehler der Deutschen Post aus und kommt den Mitgliedern durch eine Verschiebung entgegen. Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht. Tatsächlich verdient das Versanddatum des Vereins eine nähere Betrachtung. Zwar betont der FCK in seiner Stellungnahme selbstbewusst, dass die Einladungen am 26. Oktober „fristgerecht“ bei der Post eingeliefert wurden, lässt aber dabei offenbar außer Acht, dass die Einladung nicht über das Mitgliedermagazin erfolgte. Denn dann wäre laut Vereinssatzung der 26.10. als Stichtag tatsächlich fristgerecht gewesen – unabhängig von der Zustellung der Deutschen Post.

Allerdings: Weil nicht explizit in der Satzung geregelt, verhält sich die Sache bei einer Versammlungseinladung ohne Mitgliedermagazin, stattdessen per Brief, anders. Folgt man der Einschätzung juristischer Experten, gilt für eine fristgerechte Einladung dann nämlich der Tag der Zustellung - und eben nicht des Verschickens. Fritz Grünewalts unscharfe Andeutung von „Fristdiskussionen“ lassen darauf schließen, dass der FCK hier das Problem zumindest vermutet. Immerhin hätte man sich diese Information auch schon über bestehende Kontakte selbst besorgen können. Der bei der letztjährigen Mitgliederversammlung als Redner eingeladene Satzungsexperte Dr. Wolfram Waldner hält in seinem Standardwerk Der eingetragene Verein fest: „Bei schriftlicher Einladung beginnt die Frist nicht schon mit der Aufgabe zur Post, sondern erst mit Zugang des Schreibens, sofern sich aus der Satzung nichts anderes ergibt.“

Warum spricht der Verein also von einer fristgerechten Einladung? Liegt der Fehler bei der Deutschen Post? Ein einfacher Blick in die Bedingungen der Infopost – als solche die Einladungen verschickt wurden – genügt, um den 26. Oktober auch trotz der längeren Zustellung als zu späten Einlieferungstag zu entlarven. Denn die Post weist darauf hin, dass sich die Laufzeit der Infopost-Briefe auf „E+4“ beläuft – also auf den Einlieferungstag zuzüglich vier Werktage. Somit wären die Einladungen selbst bei Einhaltung dieser Vorgabe bis zum 30. Oktober und damit keineswegs fristgerecht zugestellt worden.

Zwar ist die tatsächliche Auslieferungszeit der Post von zum Teil über acht Tagen wirklich ungewöhnlich lang, jedoch teilt sie in ihrer Broschüre mit: „Wir bitten um Verständnis, dass wir eine vertragliche Verpflichtung auf Einhaltung einer bestimmten Laufzeit aufgrund der Besonderheiten des postalischen Massenverkehrs nicht übernehmen können.“

Laufzeit hin, juristische Auslegung her. Am Ende bleibt die Frage, weshalb der FCK die Einladungen zur Jahreshauptversammlung nicht einfach früher verschicken wollte. Schließlich wurde schon am 17. September, also mehr ein Monat vor Fristende, öffentlich im Satzungsausschuss der 29. November als geplanter Termin genannt. Eine DBB-Anfrage hierzu konnte der Verein am Freitagvormittag nicht beantworten – aus Zeitgründen – versprach aber eine spätere Rückmeldung.

Genug Zeit für eine fristgerechte Zustellung wäre geblieben und der teure Fauxpas mit knapp 20.000 unnötig verschickten Briefen damit vermeidbar gewesen. „Natürlich ist es sehr ärgerlich“, räumt Fritz Grünewalt immerhin ein, „aber wir ziehen aus den Zustellerfahrungen unsere Lehren.“ Die Einladung zum Ersatztermin am 12. Dezember soll nun über das Mitgliedermagazin erfolgen. Der Verein muss das jetzt nur noch rechtzeitig abschicken.

Update, 07.11.2015:
Inzwischen hat uns der FCK-Vorstand einige weitergehende Fragen bzgl. der verspäteten JHV-Einladung beantwortet. Diese Sichtweise ist in ausführlicher Form und im O-Ton hier nachzulesen: Stellungnahme von Fritz Grünewalt.

Quelle: Der Betze brennt | Autor: paulgeht

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