Über 520.000 Euro: Friedrich und Herzog müssen zahlen
Warmer Geldsegen für den 1. FC Kaiserslautern: Die ehemaligen Vorstandsmitglieder Jürgen Friedrich und Gerhard Herzog sind zur Zahlung von 521.239 Euro an den Verein verurteilt worden. Die Beklagten haben es "grob fahrlässig unterlassen", die Einhaltung von Vertragspflichten des FCK zu überwachen und zu gewährleisten, heißt es im entsprechenden Urteil des Landgerichts Kaiserslautern. Die Betroffenen können hiergegen Berufung einlegen.
Friedrich und Herzog, die zu der Verhandlung nicht erschienen waren, müssen somit den materiellen Schaden ersetzen, der dem Verein durch den Verstoß gegen die Lizenzauflagen der DFL entstanden war. Der FCK war vor der Saison 2003/04 mit einer Strafe von 125.000 Euro und dem Abzug von drei Punkten, die wiederum geringere TV-Einnahmen nach sich zogen, belegt worden. Ernst Misamer, Anwalt der beiden Ex-Funktionäre, kündigte bereits Berufung an.
Am 23. Mai müssen sich Friedrich, Herzog und der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Robert Wieschemann zudem wegen Untreue und Steuerhinterziehung verantworten. Des Weiteren läuft noch eine Schadensersatzklage des FCK gegen das Trio, in der es um Regresszahlungen in Höhe von 2,25 Millionen Euro wegen Steuernachzahlungen geht.
Quelle: Der Betze brennt