Neues vom Betzenberg

Ex-Vorstände Friedrich und Herzog vor Gericht

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern entschied heute, dass die außerordentliche Kündigung des ehemaligen Vorstandsmitglieds des 1. FC Kaiserslautern, Gerhard Herzog, rechtmäßig war. Herzog, dem im November 2002 gekündigt worden war, hatte laut Gericht zwei Geschäftsessen falsch abgerechnet. Sein Anwalt kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des FCK, Jürgen Friedrich, hat in seiner Amtszeit nach Zeugenaussagen mindestens zwei Mal die Klubsatzung verletzt.

In der heutigen Verhandlung um eine Entschädigungsklage Friedrichs gegen den Verein sagten Herzog und der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Robert Wieschemann aus. Ihre Befragungen ergaben, dass Friedrich vor zwei Spielertransfers nicht die erforderliche schriftliche Einverständniserklärung des Aufsichtsrats eingeholt haben soll.

Sollte das Gericht den Aussagen Glauben schenken, wäre die fristlose Kündigung Friedrichs im November 2002 wahrscheinlich rechtens gewesen. Friedrich fordert dagegen vom FCK eine Abfindung in Höhe von 150.000 Euro.

Quelle: Der Betze brennt

Kommentare Kommentare | Empfehlen Artikel weiter empfehlen | Drucken Artikel drucken