Neues vom Betzenberg

BGH überprüft Urteile gegen Ex-Führung des FCK

Die Verurteilung des früheren Führungstrios des damaligen Fußball-Bundesligisten 1. FC Kaiserslautern beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Der 5. Strafsenat in Leipzig überprüft am 7. November das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom Oktober 2005, teilte der BGH mit.

Ziel der Angeklagten ist ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Revision eingelegt und verfolgt eine härte Bestrafung wegen Steuerhinterziehungen im Zeitraum von Juli 1999 bis Juli 2002. Der frühere FCK-Vorstandsvorsitzende Jürgen Friedrich war wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und 43 000 Euro Geldbuße verurteilt worden. Friedrichs ehemaliger Vorstandskollege Gerhard Herzog erhielt eine Geldstrafe von 39 000 Euro wegen Steuerhinterziehung in einem Fall. Ex-Aufsichtsratschef Robert Wieschemann wurde wegen Beihilfe in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 130 000 Euro verurteilt.

Das Landgericht Kaiserslautern war in seiner Entscheidung nach 23 Verhandlungstagen nicht den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Diese hatte für Friedrich eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Wieschemann sollte zwei Jahre und neun Monate Haft erhalten. Lediglich für Herzog hielt die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Bewährungsstrafe für ausreichend.

Hintergrund der Verurteilung des früheren FCK-Führungstrios waren falsche Lohnsteueranmeldungen. Laut Urteil sind meist über Verträge zum Erwerb von Persönlichkeitsrechten Schwarzgelder an ehemalige FCK- Profis geflossen. Die entsprechenden Verträge wurden der Deutschen Fußball Liga (DFL) nicht vorgelegt, bis auf Wieschemann war der FCK- Aufsichtsrat nicht informiert.

Quelle: freestyle24.de

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