Neues vom Betzenberg

Pufferblock auf der Osttribüne wird deutlich verkleinert

Pufferblock auf der Osttribüne wird deutlich verkleinert


Es war im vergangenen Jahr ein Ärgernis für viele FCK-Fans, jetzt wurde eine Lösung ge­funden: Der Pufferblock im Fritz-Walter-Stadion wird umgebaut und verkleinert. Dadurch stehen bei Heimspielen rund 2.500 zusätzliche Plätze zur Verfügung.

Bei den ausverkauften Heimspielen gegen den 1. FC Saarbrücken, Dynamo Dresden, den 1. FC Nürnberg und den Karlsruher SC konnte der 1. FC Kaiserslautern im Jahr 2022 jeweils rund 3.000 Plätze nicht verkaufen. Der Grund: Aufgrund polizeilicher Einstufungen als sogenannte "Risikospiele" mussten die Blöcke 19.1, 19.2, 19.3 und 19.4 als Trennung zwischen Gäste- und Heimfans freigelassen werden (siehe Foto vom Heimspiel gegen Nürnberg). Im Vergleich zu anderen deutschen Stadien ein übermäßig großer Bereich, und für den FCK nicht zuletzt auch ein Verlust an Einnahmen und an Unterstützung. Viele Anhänger hinterfragten diese Maßnahme und die Verantwortlichen kündigten an, sich des Sachverhaltes anzunehmen.

"Löwengang" mit 3,50-Meter-Zaun sorgt für zurückgewonnene Plätze

Über die Lösung für das Problem haben nun die Fanbeauftragten Katharina Günther und André Messerle in einem Rundschreiben an die FCK-Fanclubs informiert. Demnach wurde die Winterpause genutzt, um bauliche Maßnahmen an der Osttribüne in Angriff zu nehmen. In Block 19.1 und in den Blöcken 18.2 bis 18.4 wird ein zusätzlicher, 3,50 Meter hoher Zaun gezogen, sodass ein sogenannter "Löwengang" - also ein freibleibender, begehbarer Bereich, zwischen dem neuen und dem bereits bestehenden Zaun - entsteht. Dadurch können laut Vereinsangaben in Block 19 rund 2.500 Plätze zurückgewonnen werden.

Die Gesamtkapazität des Fritz-Walter-Stadions, die momentan bei 49.850 Plätzen liegt, wird sich durch den zusätzlichen Zaun zwar voraussichtlich leicht verringern. Höher als die mit Pufferblock auf 46.895 begrenzte Zuschauerzahl wird sie aber definitiv liegen. Die genaue neue Kapazität soll mit Beendigung des Bauantragsverfahrens feststehen.

Quelle: Der Betze brennt

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