Neues vom Betzenberg

Können sich Clubs durch eine Planinsolvenz retten?

Wie können Profi-Sportvereine oder ihre Kapitalgesellschaften in Zeiten der Corona-Pandemie ihre Existenz sichern? Diese Frage beschäftigt die Verantwortlichen der Clubs aller Sportarten seit Wochen. Die Bosse der besonders bedrohten Vereine besprechen intensiv verschiedene Szenarien, um herauszufinden, ob es einen Ausweg aus der finanziellen Schieflage gibt. Dabei fällt immer häufiger das Wort "Planinsolvenz".

So zum Beispiel bei KSC-Geschäftsführer Michael Becker in einem SWR-Sport-Interview vom 1. April. Auch beim 1. FC Kaiserslautern scheint dieses Szenario denkbar. Doch was genau ist eine Planinsolvenz? Der renommierte Sportanwalt Christoph Schickhardt und Juristin Anna Klär (ARD-Rechtsredaktion) geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist eine Planinsolvenz?

Ein Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung - in der Öffentlichkeit auch als "Planinsolvenzverfahren" oder "Planinsolvenz" bezeichnet - ist "kein selbstständiges Verfahren, sondern Bestandteil des 'normalen' Regelinsolvenzverfahrens", erklärt Juristin Anna Klär. Im Rahmen eines Planinsolvenzverfahrens werde die Möglichkeit eröffnet, eine Insolvenz zusammen mit den Gläubigern einvernehmlich abzuwickeln, indem ein sogenannter Insolvenzplan erstellt wird, der von den Gläubigern und dem Insolvenzgericht angenommen werden muss.

"Wie sollen die Geschäfte weitergehen? Gibt es einen Investor, einen neuen Gesellschafter? Welche Quote sollen die einzelnen Gläubiger erhalten? All dies muss in dem Plan schon dezidiert aufgenommen sein", ergänzt der erfahrene Sportanwalt Christoph Schickhardt.

Durch ein Planinsolvenzverfahren sei es dem Unternehmer möglich, "den Ablauf des Verfahrens mitzubestimmen und so unter Umständen eine Zerschlagung zu vermeiden und den Betrieb, also auch einen Verein, in seiner vorhandenen Struktur zu erhalten", so Klär. Ein Insolvenzverwalter werde lediglich beratend und zur Aufsicht bestellt.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Planinsolvenzverfahren eingeleitet werden?

Da ein Planinsolvenzverfahren Teil eines regulären Insolvenzverfahrens ist, muss ein solches erstmal eröffnet sein. Das bedeutet: Gläubiger oder Schuldner stellen zunächst einen Insolvenzantrag. Ebenso eine Voraussetzung "ist, dass keine Benachteiligungen von Gläubigern vorliegen und dass es nicht um die Verdeckung von Straftaten anderer, wie zum Beispiel Vermögensdelikten, geht", sagt Schickhardt. Des Weiteren, so der Sportanwalt, muss ein "qualifizierter Sanierungsplan" vorhanden sein, dem die Mehrheit der Gläubiger zustimmt. Sanierungskompetenz in der Unternehmens- bzw. Vereinsführung sowie das Vertrauen von "Gläubigern, Banken, Partnern, Verbänden und der Öffentlichkeit" seien ebenfalls essentiell, so Schickhardt weiter.

Zudem muss mit dem Insolvenzplan "eine Besserstellung der Gläubiger erreicht werden. Das heißt, es wird eine Vergleichsrechnung aufgestellt, wie die Gläubiger bei einer Planinsolvenz und wie bei einer zerschlagenden Regelinsolvenz dastehen würden", sagt Juristin Anna Klär.

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Quelle und kompletter Text: SWR

Weitere Links zum Thema:

- Chronologie im DBB-Forum: Wäre eine Planinsolvenz eine sinnvolle Option für den FCK?

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