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Peter Gedöns hat geschrieben:jeffsmart hat geschrieben:Deine Kernaussage war:
Antrag wurde abgelehnt, weils der VV so sagte PUNKT
Warum das so ist? Weils schon immer so war PUNKT
im vergleich zu gestern ruderst Du selbstverständlich zurück, wie man ja hier nachlesen kann.
Ich unterstelle Dir garnichts ... ich lese nur.
Du unterstellst sehr wohl.Aber mach nur. Ich revidiere meine Aussage und gestehe ein, gestern in meiner Ereiferung unbedacht gesprochen zu haben. Ein Fehler meinerseits.
Deine restliche Aussage beisst sich jetzt dann doch mit Petras Aussage. Warum sollte es rechtlich nicht durchsetzbar sein, dass ein Verein nicht auflösbar ist? Es gibt auch Vereine in der Bundesliga, die ähnliches praktizieren.
...Ich revidiere meine Aussage und gestehe ein, gestern in meiner Ereiferung unbedacht gesprochen zu haben. Ein Fehler meinerseits.
Siehste, und genau das wollte ich Dir nahebringen, als ich Dich zitierte.
Mehr nicht.
Dass das heute so "ausartet" lag nicht in meiner Absicht...

Deine restliche Aussage beisst sich jetzt dann doch mit Petras Aussage. Warum sollte es rechtlich nicht durchsetzbar sein, dass ein Verein nicht auflösbar ist? Es gibt auch Vereine in der Bundesliga, die ähnliches praktizieren.
Gestern wurde uns erklärt, dass es rechtlich nicht durchsetzbar ist, wenn zur Beschlussfähigkeit einer Versammlung eine derart grosse Menge von Vereinsmitgliedern vor Ort sein müssen, da es unter dem Gesichtspunkt praktisch unmöglich ist, die Versammlung überhaupt erst beschlussfähig zu machen. Und von daher wurde lediglich darüber abgestimmt, ob man überhaupt über die Änderung abstimmen soll, oder eben nicht.
Warum es rechtlich nicht durchsetzbar ist, das ein Verein nicht auflösbar ist, wurde nicht gesagt.
Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass es eben so sei.
Con la voluntad de lucha y la meta! Rojo Blanco Rojo, para toda la vida!
jeffsmart hat geschrieben:Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass es eben so sei.
Lassen wir das Persönliche jetzt außen vor. Ich polarisiere manchmal halt.

"...dass es eben so sei." Das ist fast ein Rückfall in alte Zeiten, zumal das BGB hier eindeutig offenlässt, dass die Satzungen das anders regeln dürfen. Momentan sehen die Fakten so aus, als habe man hier die Mitglieder schlicht verarscht. Bin mal gespannt, wie ein Jurist das sieht.
When you're feeling too close to the bottom. You know who it is you can count on. Someone will pick you up again!
Peter Gedöns hat geschrieben:jeffsmart hat geschrieben:Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass es eben so sei.
Lassen wir das Persönliche jetzt außen vor. Ich polarisiere manchmal halt.
"...dass es eben so sei." Das ist fast ein Rückfall in alte Zeiten, zumal das BGB hier eindeutig offenlässt, dass die Satzungen das anders regeln dürfen. Momentan sehen die Fakten so aus, als habe man hier die Mitglieder schlicht verarscht. Bin mal gespannt, wie ein Jurist das sieht.
Allerhopp...lassen wir das mal so stehen ... wenn Dein Gesundheitszustand wieder da ist wo er hingehört, können wir ja mal bei nem Bier darüber reden...unter der Voraussetzung, ich erfahre dann was ein Jurist darüber sagt, lade ich Dich sogar ein

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Peter Gedöns hat geschrieben:
Zum Vereinsrecht: § 41 BGB sagt folgendes:
§ 41 Auflösung des Vereines
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.
Und die FCK - Satzung sagt folgendes in Artikel 24: Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Kaiserslautern zwecks Verwendung für eine gemeinnützige Einrichtung, die dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwenden muss.
Artikel 12 Punkt 1 sagt: Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden geleitet. Im Falle von dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates.
Bedeutet also: eine Vereinsauflösung ist theoretisch jederzeit möglich.
Fritz Walter.....ewig wirst Du in unseren Herzen leben
Betzel hat geschrieben:Peter Gedöns hat geschrieben:
Zum Vereinsrecht: § 41 BGB sagt folgendes:
§ 41 Auflösung des Vereines
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.
Und die FCK - Satzung sagt folgendes in Artikel 24: Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Kaiserslautern zwecks Verwendung für eine gemeinnützige Einrichtung, die dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwenden muss.
Artikel 12 Punkt 1 sagt: Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden geleitet. Im Falle von dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates.
Bedeutet also: eine Vereinsauflösung ist theoretisch jederzeit möglich.
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden geleitet.
und das sollte geändert werden in:
....so ist eine ausdrücklich zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erfoderlich, die nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens 3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Wieviele dann ihre Stimmen abgeben spielt keine Rolle, von den abgegebenen Stimmen müssen, wie bisher, 75% oder 3/4 wiederum für eine Auflösung sein.
Momentan isses so, dass die Anzahl der Anwesenden keine Rolle spielt, und dies wollte man ändern.
Alles andere wäre so geblieben wie's ist.
Klar ist eine Auflösung jederzeit möglich, nur so wie es jetzt ist würden vier anwesende stimmberechtigte Mitglieder ausreichen, um eine Auflösung zu beschliessen. Nach der Änderung wäre dieser theoretische Fall ausgegrenzt gewesen.
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jeffsmart hat geschrieben:Klar ist eine Auflösung jederzeit möglich, nur so wie es jetzt ist würden vier anwesende stimmberechtigte Mitglieder ausreichen, um eine Auflösung zu beschliessen. Nach der Änderung wäre dieser theoretische Fall ausgegrenzt.
Sag ich doch auch

Fritz Walter.....ewig wirst Du in unseren Herzen leben
Betzel hat geschrieben:jeffsmart hat geschrieben:Klar ist eine Auflösung jederzeit möglich, nur so wie es jetzt ist würden vier anwesende stimmberechtigte Mitglieder ausreichen, um eine Auflösung zu beschliessen. Nach der Änderung wäre dieser theoretische Fall ausgegrenzt.
Sag ich doch auch
Jep, ich weiss... und da gestern erklärt wurde, dass die Vorgabe dass 3/4 der stimmberechtigten Mtglieder erst mal da sein müssen, rechtlich nicht durchsetzbar sei, wurde darüber abgestimmt über diese Änderung (die ich garnicht schlecht fand) nicht abzustimmen.
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jeffsmart hat geschrieben:Jep, ich weiss... und da gestern erklärt wurde, dass die Vorgabe dass 3/4 der stimmberechtigten Mtglieder erst mal da sein müssen, rechtlich nicht durchsetzbar sei, wurde darüber abgestimmt über diese Änderung (die ich garnicht schlecht fand) nicht abzustimmen.
Sorry, Fehler meinerseits: Ich bezog mich auf den Ist-Zustand mit meinen Postings.
Klar wäre eine Vereinsauflösung duch diese Satzungsänderung (3/4 der stimmberechtigten Mitglieder müssen anwesend sein) nahezu unmöglich.
Aber ob das rechtlich unhaltbar ist? Das müsste dann mal bitte ein Jurist aufklären. So firm bin ich im Vereinsrecht nun doch nicht ....

Fritz Walter.....ewig wirst Du in unseren Herzen leben
Betzel hat geschrieben:jeffsmart hat geschrieben:Jep, ich weiss... und da gestern erklärt wurde, dass die Vorgabe dass 3/4 der stimmberechtigten Mtglieder erst mal da sein müssen, rechtlich nicht durchsetzbar sei, wurde darüber abgestimmt über diese Änderung (die ich garnicht schlecht fand) nicht abzustimmen.
Sorry, Fehler meinerseits: Ich bezog mich auf den Ist-Zustand mit meinen Postings.
Klar wäre eine Vereinsauflösung duch diese Satzungsänderung (3/4 der stimmberechtigten Mitglieder müssen anwesend sein) nahezu unmöglich.
Aber ob das rechtlich unhaltbar ist? Das müsste dann mal bitte ein Jurist aufklären. So firm bin ich im Vereinsrecht nun doch nicht ....
Aber ob das rechtlich unhaltbar ist? Das müsste dann mal bitte ein Jurist aufklären. So firm bin ich im Vereinsrecht nun doch nicht
Ich auch nicht, es wurde halt zu Beginn der Versammlung gesagt, und man hats geglaubt. Und solange ich halt nichts anderes weiss, gehe ich halt mal davon aus, dass das stimmt....
Was mich daran etwas irritiert ist, warum dieser Änderungsantrag es dann überhaupt bis in die Versammlung "geschafft" hat.
Wenn es rechtlich unhaltbar ist, hätte man dies dem Antragsteller auch schon vor der Versammlung mitteilen können, ohne ihn vorher aufs Podium zu laden, um ihm anschliessend mitzuteilen das es eh nicht geht.
Oder irre ich mich da?
Con la voluntad de lucha y la meta! Rojo Blanco Rojo, para toda la vida!
Wunderbar, vielen Dank für euren tollen Einsatz! Sehr informativer Ticker. Den Videobeitrag zu den Erfolgen 2009 hätte ich gerne gesehen - gibt es da evtl. eine YouTube-Version oder einen anderen Streaming-Link?
Grüße!
PK
Grüße!
PK
hier isses dabei:
http://www.roteteufel.de/gallery/v/DOCs ... ?g2_page=6
müsste teil 3 gewesen sein,
in dem man den einspieler sieht.
http://www.roteteufel.de/gallery/v/DOCs ... ?g2_page=6
müsste teil 3 gewesen sein,
in dem man den einspieler sieht.
< < < < < < < < < < < <<<< www.roteteufel.de >>>> > > > > > > > > > > >
Machen wir uns nix vor, der Antrag kam nicht zur Abstimmung weil Rombach das so empfohlen hat.
Darum sehe ich auch Herrn Gedöhns Beitrag, dessen Sarkasmus sich mir auch nicht erschliesst, nicht als Grund zur Aufregung. Schon garnicht sehe ich darin einen Angriff auf die Vereinsführung, deren Arbeit er ja damit nicht Frage stellt.
Darum sehe ich auch Herrn Gedöhns Beitrag, dessen Sarkasmus sich mir auch nicht erschliesst, nicht als Grund zur Aufregung. Schon garnicht sehe ich darin einen Angriff auf die Vereinsführung, deren Arbeit er ja damit nicht Frage stellt.
Es gibt immer was zu lachen.
teufelwiesbaden hat geschrieben:SK dankt dem guten Milan Sasic![]()
So ein Heuchler
Ich denke ohne Milan wären wir heute vielleicht (!) nicht in der 2. Bunesliga.. mag schon sein das SK ein kleines wenig Dankbarkeit für Ihn übrig hat

jeffsmart hat geschrieben:Was mich daran etwas irritiert ist, warum dieser Änderungsantrag es dann überhaupt bis in die Versammlung "geschafft" hat.
Wenn es rechtlich unhaltbar ist, hätte man dies dem Antragsteller auch schon vor der Versammlung mitteilen können, ohne ihn vorher aufs Podium zu laden, um ihm anschliessend mitzuteilen das es eh nicht geht.
Oder irre ich mich da?
Ich hab mir mal mein Vereinsrecht rausgekramt, dort steht:
Beendigung des Vereins
1. Auflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung
Nach § 41 S.1 BGB kann der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dieses Recht kann den Mitgliedern durch die Satzung nicht genommen werden. (...)
Der Beschluss der Mitgliederversammlung, den Verein aufzulösen, bedarf nach dem Gesetz eine Mehrheit von drei Vierteln der "erschienenen" Mitglieder. Darunter ist nach den allgemeinen Regeln eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen zu verstehen, Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Die Satzung kann etwas anderes bestimmen. Sie kann die Auflösung durch Festlegung einer größeren Mehrheit erschweren. Sie kann auch einen einstimmigen Beschluss oder die Zustimmung sämtlicher Vereinsmitglieder fordern. Die Auflösung kann aber auch erleichtert werden, indem z. B. eine geringere Mehrheit oder die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen in der Satzung festgelegt wird.Für das Letztere genügt aber nicht die allgemeine Formulierung, Beschlüsse würden mit einfacher Mehrheit gefasst (OLG Hamm NJW-RR 1990 S.532)
Möglich dürfte es auch sein, wenn die Satzung bestimmt, dass der Auflösungsbeschluss statt in einer Mitgliederversammlung durch schriftliche Zustimmung aller Vereinsmitglieder gefasst werden kann (Sauter/Schwyer/Waldner, Rdn 390 m. w. N.)
Wenn ich mir das so durchlese kann doch die vorgeschlagene Änderung nicht rechtswidrig sein?

Oder kann ich den Passus: Dieses Recht kann den Mitgliedern durch die Satzung nicht genommen werden so interpretieren, dass es mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung niemals eine Auflösung des Vereins geben würde, weil man eben knapp 9000 Personen nicht unter einen Hut bekommen kann und daher die Rechtsverletzung darin sieht?
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Betzel hat geschrieben:Oder kann ich den Passus: Dieses Recht kann den Mitgliedern durch die Satzung nicht genommen werden so interpretieren, dass es mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung niemals eine Auflösung des Vereins geben würde, weil man eben knapp 9000 Personen nicht unter einen Hut bekommen kann und daher die Rechtsverletzung darin sieht?
Keinesfalls. Dazu müsste man ja davon ausgehen, dass die nicht erscheinenden Mitglieder ihr Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung nicht wahrnehmen möchten. Und warum sollte jemand, der sein Recht nicht wahrnehmen möchte, in diesem Recht verletzt werden?
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jeffsmart hat geschrieben:Betzel hat geschrieben:jeffsmart hat geschrieben:Jep, ich weiss... und da gestern erklärt wurde, dass die Vorgabe dass 3/4 der stimmberechtigten Mtglieder erst mal da sein müssen, rechtlich nicht durchsetzbar sei, wurde darüber abgestimmt über diese Änderung (die ich garnicht schlecht fand) nicht abzustimmen.
Sorry, Fehler meinerseits: Ich bezog mich auf den Ist-Zustand mit meinen Postings.
Klar wäre eine Vereinsauflösung duch diese Satzungsänderung (3/4 der stimmberechtigten Mitglieder müssen anwesend sein) nahezu unmöglich.
Aber ob das rechtlich unhaltbar ist? Das müsste dann mal bitte ein Jurist aufklären. So firm bin ich im Vereinsrecht nun doch nicht ....
Aber ob das rechtlich unhaltbar ist? Das müsste dann mal bitte ein Jurist aufklären. So firm bin ich im Vereinsrecht nun doch nicht
Ich auch nicht, es wurde halt zu Beginn der Versammlung gesagt, und man hats geglaubt. Und solange ich halt nichts anderes weiss, gehe ich halt mal davon aus, dass das stimmt....
Was mich daran etwas irritiert ist, warum dieser Änderungsantrag es dann überhaupt bis in die Versammlung "geschafft" hat.
Wenn es rechtlich unhaltbar ist, hätte man dies dem Antragsteller auch schon vor der Versammlung mitteilen können, ohne ihn vorher aufs Podium zu laden, um ihm anschliessend mitzuteilen das es eh nicht geht.
Oder irre ich mich da?
Also wie nun endlich ein paar erkannt haben ist diese Regelung so nicht durchetzbar, da es dann die Auflösung faktisch unmöglich macht. Und das würde wohl jeder Richter ablehnen.
Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Dem Verein geht es nicht gut da die Mitglieder sich nicht mehr kümmern. Und da spielt die Vereinsgröße oder Mitgliederzahl keine Rolle. Ist dann auch in einem Verein mit 100 Leuten so. Wenn das also so wäre, meint einer dass 3/4 der Mitglieder kommen um den Verein aufzulösen, wenn er Ihnen vorher schon egal war? dann kriegst du keine 9000 (was auch logistisch schwierig wäre, aber das ist ein anderes thema) und keine 75 Leute zusammen. Somit ist der Verein unmöglich aufzulösen und das widerspricht wohl jeder Gesetzgebung.
Für den anderen Fall dass ein paar listige Gauner den Verein auflösen wollen ist die derzeitige Regelung vollkommen ausreichend. Sie müssten ja eine außerordentliche Mi-Versammlung einberufen und dann könnten ja die Gegner locker dies verhindern. Und falls nicht war das Interesse der Mitglieder nicht groß und vdaher die Auflösung eh berechtigt.
Und wegen der Zulassung des Antrags. Ich hätte gerne mal den Aufschrei erlebt wenn der Antrag schon im Vorfeld abgewiesen worden wäre. Die meisten hätten eben ohne nachdenken schlechtes gedacht oder artikuliert. So ist das Thema aufgegriffen, abgehandelt und ad acta gelegt.
Letztendlich sieht man immer mehr dass die jetzige Führung mit Herz, Sinn und Verstand die Arbeit macht.
"... In 7 Spielem können die Spieler noch zu Helden werden." - Stefan Kuntz
Benwick hat geschrieben:...
Für den anderen Fall dass ein paar listige Gauner den Verein auflösen wollen ist die derzeitige Regelung vollkommen ausreichend. Sie müssten ja eine außerordentliche Mi-Versammlung einberufen und dann könnten ja die Gegner locker dies verhindern. Und falls nicht war das Interesse der Mitglieder nicht groß und vdaher die Auflösung eh berechtigt. ...
Nicht unbedingt, da der Antrag, das Versammlungen vor einem Sonn- oder Feiertag angesetzt werden muss, ebenfalls nicht zustande kam. Ein paar listige Gauner könnten diese ausserordentliche Versammlung also locker auf einen Do Vormittag um 11:30 legen, in der freudigen Erwartung, dass man nicht groß gestört wird. Oder sehe ich da was falsch?
Ob man kein Interesse hat, nur weil man nicht zu einer Versammlung erscheint ist ein interessantes Thema für sich. Da spielt auch die Mitgliederstruktur eine Rolle. Wieviele sind denn nach dem jeweiligen Abstieg der Aufforderung gefolgt dem Verein beizusetzen um ein Zeichen zu setzen? Wieviele davon sind anschliessend jemals auf einer Versammlung gewesen?
Es gibt immer was zu lachen.
An dieser Stelle möchte ich mich mal bei den Jungs (und Mädels) von DBB bedanken.
Durch das Forum hab ich jetzt einen Überblick von der diesjährigen JHV als wäre ich dabeigewesen.
a) Danke für den Liveticker.
b) Danke "Dr. Betze" für das Einstellen der Reden vom gestrigen Abend.
Das Forum is schon toll - weiter so.
Durch das Forum hab ich jetzt einen Überblick von der diesjährigen JHV als wäre ich dabeigewesen.
a) Danke für den Liveticker.
b) Danke "Dr. Betze" für das Einstellen der Reden vom gestrigen Abend.
Das Forum is schon toll - weiter so.

Sensationelle Testspiele!
Vor lauter Interesse an diesen beiden Kultklubs der Fußballweltgeschichte werden sich die Kartenbestellungen in Millionenhöhe bewegen!
Gut, dass es nicht so Larifari-Vereine sind wie Schalke, Dortmund oder schon wieder diese langweiligen Bayern! nein, absolute Top-Vereine, müssen es schon sein. Die ziehe ich sogar einem internationalem Gegner vor! Jawoll!
Wie gut, dass ich also am 06. und 10.01. jetzt was anderes planen kann. lieber guck ich mir die Muppet-Show an!
RFD
Vor lauter Interesse an diesen beiden Kultklubs der Fußballweltgeschichte werden sich die Kartenbestellungen in Millionenhöhe bewegen!
Gut, dass es nicht so Larifari-Vereine sind wie Schalke, Dortmund oder schon wieder diese langweiligen Bayern! nein, absolute Top-Vereine, müssen es schon sein. Die ziehe ich sogar einem internationalem Gegner vor! Jawoll!
Wie gut, dass ich also am 06. und 10.01. jetzt was anderes planen kann. lieber guck ich mir die Muppet-Show an!

RFD
"Ich weiß, wie die Deutschen ticken,... ich war in Kaiserslautern"
(Pep Guardiola, 1991 als Spieler des FC Barcelona in der Champions League am Betzenberg zu Gast, vor seinem Engagement in München.)
rossobianco | fidei defensor
(Pep Guardiola, 1991 als Spieler des FC Barcelona in der Champions League am Betzenberg zu Gast, vor seinem Engagement in München.)
rossobianco | fidei defensor

Benwick hat geschrieben:
Und das würde wohl jeder Richter ablehnen
kennst Du Die alle?
Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Dem Verein geht es nicht gut da die Mitglieder sich nicht mehr kümmern.
Klasse trifft ja voll und ganz zu,
![]()
Für den anderen Fall dass ein paar listige Gauner den Verein auflösen wollen
noch emol Klasse ...aber selbst die Gauner haben wir überstanden![]()
Und wegen der Zulassung des Antrags. Ich hätte gerne mal den Aufschrei erlebt wenn der Antrag schon im Vorfeld abgewiesen worden wäre.
Noch besser... weil geht gar nett ...
Letztendlich sieht man immer mehr dass die jetzige Führung mit Herz, Sinn und Verstand die Arbeit macht.
aber nur bei Aufstieg ansonsten ...![]()
Leute ich kuller mich ...noch eine Ergänzung...wir haben sogar betrunkene Politiker überlebt...
Aber egal... und ganz wichtig Ironie, Sarkasmus und Zynismus liebe ich, Ihr dürft mich ab heute den misanthrophischen Steini nennen.

Satire oder /und Ironie ... bei mir nie

Hier gehts weiter mit der Nachbetrachtung zur JHV: viewtopic.php?f=25&t=8415
An dieser Stelle noch vielen Dank für Euer Lob zum Live-Ticker!
Closed.
An dieser Stelle noch vielen Dank für Euer Lob zum Live-Ticker!

Closed.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
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