Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.

Beitragvon Geye » 01.11.2007, 15:18


Ich hab mal eine Frage an die Leute die sich mit der Satzung besser auskennen als ich.
Muss man Schjönberg am 14 Dezember auch entlasten?

Sollte es der Fall sein, dass Schjönberg entlastet werden muss werde ich auch ihn nicht entlasten!

Denn er sagt von sich, dass er der Alleinverantwortliche für den sportlichen Bereich ist.
Mir tut er zwar irgendwie Leid, aber es geht nicht um Personen sondern nur um den FCK.

Der FCK ist ein Stück Leben von mir, das mich schon 40 Jahre begleitet.
Und es muss alles getan werden um ihn vorm Untergang zu bewahren.

Wenn ich höre was Schjönberg zum Thema Toppmöller sagt.
Ich ist der Alleinverantworliche im sportlichen Bereich und ich weis was in meinem Vertrag steht.
Wenn er so an seinem Posten klebt und den FCK weiter nach unten führen will, muss er auch den Kopf dafür hinhalten.

Wenn ich darf werde ich Schjönberg nicht entlasten!



Beitragvon Thomas » 01.11.2007, 15:35


Falsches Forum, Titel aussagekräftiger gemacht.

Aber um Deine Frage zu beantworten, denn dann kann der Thread eigentlich geschlossen werden: Nein, Michael Schjönberg muss als ganz normaler Angestellter des Vereins nicht entlastet werden. Entlastet oder auch nicht entlastet werden müssen nur Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)




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