Allgemeine Fan-Themen und Fragen zu selbigen.

Beitragvon Bassmann » 07.02.2007, 12:03


§ 5 Verbote

1. Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
a. Rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
b. Waffen jeder Art;
c. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können;
d. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;
e. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
f. sperrige Gegenstände wie z.B. Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;
g. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände;
h. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,5 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist, oder die nicht aus Holz sind. (ohne gesonderte Erlaubnis)
i. Mechanisch betriebene Lärminstrumente;
j. Alkoholische Getränke jeder Art;
k. Tiere;
l. Laser-Pointer;
m. Helme.
n. Doppelhalter ohne gesonderte Erlaubnis
o. Trommeln ohne gesonderte Erlaubnis
p. Regenschirme mit einer Spitze aus Metall

2. Verboten ist weiterhin:
a. rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
b. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
c. Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten;
d. mit Gegenständen aller Art zu werfen;
e. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen;
f. ohne Erlaubnis der Stadt und der TuS Koblenz Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
g. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
h. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.

Quelle: http://www.tus-forum.de/stadionordnung- ... -t176.html


Hey Leute jetzt mal im ernst, manche Dinge kann ich ja verstehen aber aus welchem Grund sind Megaphone und Doppelhalter verboten. Außerdem da darf man ja garnichts.

kann ja nicht sein
:teufel2:


Mod-Edit: In 'Allgemeines' verschoben. Forum zum aktuellen Spiel bitte auch nur hierfür verwenden!
LAUTRER GEBEN NIEMALS AUF



Beitragvon R-Town » 07.02.2007, 18:25


najaa ziemlich streng. Frage mich aber, was man in deren Stadion noch groß dreckig machen soll??? :D
Bild



Beitragvon Mathias » 07.02.2007, 21:59


hrhr, ich bin geborener Kowelenzer. Wie wollen die mich hindern ne Flasche Königsbacher reinzunehmen? Hab ich bisher immer gemacht!

Ne, quatsch.
Aber die Stadionordnung ist schon recht krass. Vor allem weil man dort ja sonst "fast" alles durfte. Und jetzt wo sie in einer profiliga spielt, die TUS, da wirds auf einmal reglementiert. Nachvollziehbar ist es größtenteils net...

Naja, egal...

Den Stadionrasen habe ich übrigens schonmal betreten. So'n Mist :teufel2:
Weil Depressionen echt scheiße sind, schau Dir das Video an. (Quelle: br.de)
Kümmert Euch um Eure Freunde!



Beitragvon Koblenzer » 07.02.2007, 22:21


Dazu kann ich nur sagen das die koblenzer in ihrem eigenen stadion bzw in ihrer heimat dem block 1 auch ziemlich leiden mussten

hab ich grad im tus forum gefunden :

http://www.tus-forum.de/aktueller-hinwe ... -t190.html



Beitragvon Thomas » 13.02.2007, 19:26


Hier nun nochmals die offiziellen Fan-Infos für Koblenz, bevor es hier zu Missverständnissen kommt:

Erlaubt:
- Fahnen bis 1,50 Meter und 3 cm Durchmesser
- Megaphon (nach Anmeldung)
- Zaunfahnen
- Große Schwenkfahnen (nach Voranmeldung)
Verboten:
- Doppelhalter
- Trommeln

Siehe auch: http://www.der-betze-brennt.de/fans/aus ... .php?id=13

Zusatzinfos:
Die Stöcke der Fahnen bis 1,50m dürfen nur aus Holz sein, kein Plastik! Zaunfahnen dürfen nicht in den Block sondern müssen auf die Tartanbahn gelegt werden. Die Plätze für große Fahnen (waren nur drei) sind bereits weg.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)




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