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Fan klagt gegen Stadionverbot
Eine Entscheidung über die Regeln bundesweiter Stadionverbote wird der Bundesgerichtshof am 30. Oktober treffen. Dies gab der BGH nach der Klage eines FCB-Fans bekannt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am 30. Oktober eine Grundsatzentscheidung über die Regeln der bundesweiten Stadionverbote seitens der Fußball-Vereine treffen.
Diesen Verkündungstermin gab das BGH nach der Verhandlung im Prozess zwischen einem klagenden Fan von Rekordmeister Bayern München und dem Zweitligisten MSV Duisburg am Freitag bekannt.
"Es geht um die Frage, ob die Stadionverbote auch dann noch aufrechterhalten werden können, wenn der Verdacht, dass ein Fan an Ausschreitungen beteiligt war, durch weitere Ermittlungen nicht erhärtet wurde", sagte BGH-Sprecherin Karin Milger.[...]
Kompletter Bericht: KLICK
Man darf gespannt sein...
Eine Entscheidung über die Regeln bundesweiter Stadionverbote wird der Bundesgerichtshof am 30. Oktober treffen. Dies gab der BGH nach der Klage eines FCB-Fans bekannt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am 30. Oktober eine Grundsatzentscheidung über die Regeln der bundesweiten Stadionverbote seitens der Fußball-Vereine treffen.
Diesen Verkündungstermin gab das BGH nach der Verhandlung im Prozess zwischen einem klagenden Fan von Rekordmeister Bayern München und dem Zweitligisten MSV Duisburg am Freitag bekannt.
"Es geht um die Frage, ob die Stadionverbote auch dann noch aufrechterhalten werden können, wenn der Verdacht, dass ein Fan an Ausschreitungen beteiligt war, durch weitere Ermittlungen nicht erhärtet wurde", sagte BGH-Sprecherin Karin Milger.[...]
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"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win!"
Vor Gericht und auf hoher See ...
Für mich kann es da nur eine Rechtsauffassung geben. Nulla poena sine lege!
Dazu noch grundrechtsrelevant.
Die Richtlinien sind rechtwidrig wie die Zentraldatei Gewalttäter Sport.
Für mich kann es da nur eine Rechtsauffassung geben. Nulla poena sine lege!
Dazu noch grundrechtsrelevant.
Die Richtlinien sind rechtwidrig wie die Zentraldatei Gewalttäter Sport.
Nicht jeder Hausfriedensbruch wird mit rechtsstaatlichen Mitteln bestraft, und somit darf auch eine rechtsgültige Verurteilung hierfür nicht das alleinige Kriterium sein. Hausrecht ist Hausrecht.
Nicht jeder, oder die wenigsten werden strafrechtlich verfolgt, die in meinem Haus Hausverbot haben.
Allerdings sollte die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden. Nur weil jemand in Trier im sogenannten Pufferblock auftauchte, nachdem dort ein Tor geöffnet wurde, ist das meiner Meinung nach nicht der Fall.
Und es sollte auf keinen Fall bundesweit verbindlich sein, weil z.B. Dortmund einem Schalker Fan Stadionverbot ausspricht. Da müsste eine übergeordnete "Instanz" das letzte Wort haben, finde ich.
Nicht jeder, oder die wenigsten werden strafrechtlich verfolgt, die in meinem Haus Hausverbot haben.
Allerdings sollte die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden. Nur weil jemand in Trier im sogenannten Pufferblock auftauchte, nachdem dort ein Tor geöffnet wurde, ist das meiner Meinung nach nicht der Fall.
Und es sollte auf keinen Fall bundesweit verbindlich sein, weil z.B. Dortmund einem Schalker Fan Stadionverbot ausspricht. Da müsste eine übergeordnete "Instanz" das letzte Wort haben, finde ich.
Naja Hausverbot in einem privaten Haushalt ist immer noch etwas anderes als in einem öffentlichen Raum.
Genauso wie Hausher im Eigenheim oder Stadion.
Daher ist dieses Grundsatzurteil überfällig, da hier sehr oft übers Ziel hinausgeschossen wurde, vorrausgesetzt es fällt in eine fanfreundliche Richtung aus.
Da allerdings Richter zuerst auch nur Beamte sind
(und erst an zweiter Stelle Fussball Fans)
Gugge mer emol.
Achja, irgend jemand bemerkte einmal, Richter seinen auch nur Menschen...
ich wusste da war doch noch was.
Genauso wie Hausher im Eigenheim oder Stadion.
Daher ist dieses Grundsatzurteil überfällig, da hier sehr oft übers Ziel hinausgeschossen wurde, vorrausgesetzt es fällt in eine fanfreundliche Richtung aus.
Da allerdings Richter zuerst auch nur Beamte sind


Gugge mer emol.
Achja, irgend jemand bemerkte einmal, Richter seinen auch nur Menschen...
ich wusste da war doch noch was.
Das Stadion ist kein öffentlicher Raum, Steini. Du erwirbst das Recht auf zeitlich begrenzten Aufenthalt während einer Veranstaltung mit dem Entrichten deines Eintrittes.
Und der Veranstalter hat nun einmal HAUSRECHT.
Was wiederum bedeutet, das derjenige, der die Musik bezahlt auch bestimmt, was gespielt wird....
Und der Veranstalter hat nun einmal HAUSRECHT.
Was wiederum bedeutet, das derjenige, der die Musik bezahlt auch bestimmt, was gespielt wird....

Westkurvenveteran hat geschrieben:Das Stadion ist kein öffentlicher Raum, ....
Ja weis ich, aber dies ist für mich ein typisches Beispiel wie teilweise "Menschenfeindlich" unser Recht ist.
Stadion kein öff.Raum- Verantsalter hat Hausrecht ...soso.
Gerade deshalb ist es doch widersinnig, einem Fan der in Duisburg Stress hatte, in München den Eintritt ins Stadion zu verwähren. Wohl gemerkt ein anderer Hausherr.


Da ja wie von Dir richtig angemerkt der Hausherr (Stadionbetreiber) Hausrecht hat, muss / darf dieses Hausrecht auch nur in seinem Haus gelten. Ansonsten ist es kein Hausrecht mehr. Und was der DFB bisher daraus machte ist mir völlig unverständlich. Die leben wohl auf dem Mond.
Für mich ist das Ganze widersprüchlich. Deshalb warte ich total gespannt auf die Antwort aus Karlsruhe.
Steini, das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn einer in Duisburg einem Polizisten gegen den Kopf tritt, dann bin ich froh,wenn der in KL nicht mehr ins Stadion darf.
Andersrum gefragt: Welchen Nutzen hätte ein Stadionverbot ausschließlich in Duisburg?
Andersrum gefragt: Welchen Nutzen hätte ein Stadionverbot ausschließlich in Duisburg?
Westkurvenveteran hat geschrieben:Steini, das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn einer in Duisburg einem Polizisten gegen den Kopf tritt, dann bin ich froh,wenn der in KL nicht mehr ins Stadion darf.
Andersrum gefragt: Welchen Nutzen hätte ein Stadionverbot ausschließlich in Duisburg?
Dann liegt ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletztung vor. Ganz was anderes ...
In dem verhandelten Fall wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt und das Stadionverbot trotzdem aufrecht erhalten. Der FCB-Fan hat also in Duisburg keinem Polizisten an den Kopf getreten!
Da es sich bei Bundesligaspielen um Veranstaltungen von öffentlichem Interesse handelt, dürfte hier kein Stadionverbot Bundesweit bestand haben.
Ohne ein Gesetzt sind bundesweite Stadionverbote für alle Veranstaltungen der 1., 2. und 3. Liga m.E. nicht rechtmäßig.
Nein, liegt eben nicht immer vor. Ein Urteil wegen eines solch gelagerten Falles kann ganz locker mal 1 Jahr dauern. Und bis dahin lassen wir ihn munter weiter ins Stadion ?
Dann lieber eine Schnellverurteilung. Aber irgendwie auch nicht so prickelnd, oder ?
Fußballspiele sind Veranstaltungen von Verein, diese finden unter dem Dach des DFB statt und unterliegen somit mitnichten öffentlichem Interesse.
Und als Veranstalter bestimme ich nun einmal, wer ins Stadion geht.
Man kann gespaltener Meinung sein, ob die vorliegende Praxis richtig durchgeführt wird.
Aber die Frage nach der justiziablen Rechtsstaatlichkeit ist doch Quatsch. ICH bestimme, WEN ich in meine Stadion reinlasse. Jede Disko macht das so.
Noch ein Beispiel:
Wenn sich ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst was strafrechtlich relevantes zuschulden kommen lässt, wird er bis zur Klärung der Vorwürfe suspendiert. Den lässt man auch nicht einfach weiter arbeiten.
Dann lieber eine Schnellverurteilung. Aber irgendwie auch nicht so prickelnd, oder ?
Fußballspiele sind Veranstaltungen von Verein, diese finden unter dem Dach des DFB statt und unterliegen somit mitnichten öffentlichem Interesse.
Und als Veranstalter bestimme ich nun einmal, wer ins Stadion geht.
Man kann gespaltener Meinung sein, ob die vorliegende Praxis richtig durchgeführt wird.
Aber die Frage nach der justiziablen Rechtsstaatlichkeit ist doch Quatsch. ICH bestimme, WEN ich in meine Stadion reinlasse. Jede Disko macht das so.
Noch ein Beispiel:
Wenn sich ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst was strafrechtlich relevantes zuschulden kommen lässt, wird er bis zur Klärung der Vorwürfe suspendiert. Den lässt man auch nicht einfach weiter arbeiten.
Westkurvenveteran hat geschrieben:Aber die Frage nach der justiziablen Rechtsstaatlichkeit ist doch Quatsch. ICH bestimme, WEN ich in meine Stadion reinlasse. Jede Disko macht das so.
Kernaussage!
Entweder Du benimmst Dich oder Du fliegst raus.... und nicht anders kann man da argumentieren..
Westkurvenveteran hat geschrieben:Nein, liegt eben nicht immer vor. Ein Urteil wegen eines solch gelagerten Falles kann ganz locker mal 1 Jahr dauern. Und bis dahin lassen wir ihn munter weiter ins Stadion ?
Die Alternative ist eben das man mitunter gänzlich Unschuldige über die gleiche Zeit einer ihrer Lebensgrundlagen entzieht. Hier muss man auch nochmal erwähnen, das beim SV mitunter mit sehr breitem Besen gekehrt wird. Ich denke das dies bewusst so gemacht und in Kauf genommen wird, was man unter dem Sicherheitsaspekt eventuell noch nachvollziehen könnte...aber moralisch finde ich das trotzdem fragwürdig.
Eine Suspendierung für Beamte kann nur erfolgen, wenn der Verdacht eines sehr schweren Dienstvergehens besteht, das voraussichtlich zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses führen wird.
Die ist aber auf das besondere Dient- und Treueverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten zurückzuführen. Überhaupt nicht zu vergleichen mit einem Verhältnis zwischen Fan und Verein. Äpfel sind nicht gleich Birnen! Man kann nur Vergleichen, was auch vergleichbar ist. Ist auch ständige Verfassungsrechtssprechung zu Art. 3.
Angestellte gibts nimmer.
Profisportveranstaltungen sind von öffentlichem Intereese. Ebenso nicht zu vergleichen mit einem privaten Haus oder ner Disco! Grundsätzlich besteht Kontrahierungszwang. Auch hier kann ich nicht vergleichen, was nicht gleich ist. Ich kann mir immer ein Beispiel raussuchen und dann Rückschlüsse drauf ziehen. Drum lass ne Disco Disco sein, dein Haus ein Haus und ne Profisportveranstaltung ne Profisportveranstaltung.
Wir werden sehen, was bei raus kommt. Wenn Hausrecht, dann nur für sein Stadion. § 174 BGB - also der Auspruch bundesweiter Stadionverbote durch einen Verein - dürfte aber für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse nur nach einem Urteil gültig sein.
Die ist aber auf das besondere Dient- und Treueverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten zurückzuführen. Überhaupt nicht zu vergleichen mit einem Verhältnis zwischen Fan und Verein. Äpfel sind nicht gleich Birnen! Man kann nur Vergleichen, was auch vergleichbar ist. Ist auch ständige Verfassungsrechtssprechung zu Art. 3.
Angestellte gibts nimmer.
Profisportveranstaltungen sind von öffentlichem Intereese. Ebenso nicht zu vergleichen mit einem privaten Haus oder ner Disco! Grundsätzlich besteht Kontrahierungszwang. Auch hier kann ich nicht vergleichen, was nicht gleich ist. Ich kann mir immer ein Beispiel raussuchen und dann Rückschlüsse drauf ziehen. Drum lass ne Disco Disco sein, dein Haus ein Haus und ne Profisportveranstaltung ne Profisportveranstaltung.
Wir werden sehen, was bei raus kommt. Wenn Hausrecht, dann nur für sein Stadion. § 174 BGB - also der Auspruch bundesweiter Stadionverbote durch einen Verein - dürfte aber für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse nur nach einem Urteil gültig sein.
Gestern, während des Länderspiels, habe ich mich mit einem FC´ler unterhalten. Einer seiner "Freunde" hatte bis vor kurzem ebenfalls Stadionverbot. Nun flatterte ihm per Post ein Schreiben ins Haus, mit dem ihm die Polizei mitteilte, er dürfe sich am Tag des Spiels Mönchengladbach vs. Köln nicht Mönchengladbach aufhalten. Also nach "Ablauf" des Verbots.
Ich kann natürlich die Richtigkeit nicht prüfen, wenn es denn stimmen sollte, fände ich das schon sehr eigenartig.
Ich kann natürlich die Richtigkeit nicht prüfen, wenn es denn stimmen sollte, fände ich das schon sehr eigenartig.
Stadionverbot ist Privatrecht. Platzverbot durch die Polizei ist öffentliches Recht. Die Auswirkungen an sich können zwar die gleichen sein, die Ursachen sind aber nicht identisch. Hier Stadionverbot wegen xy ( auch wenn es mittlerweile abgelaufen ist), dort der Störer des Gemeinwohls, welcher von der Polizei präventiv ferngehalten wird. Die berufen sich wohl auf § 1,2 oder 1,3 , weiß nicht mehr so genau. Ist schon 25 Jahre her das ich mich mit dem sch... rumärgern mußte
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse
Hermann Hesse
Ich geb euch Recht, wenn ihr den mitunter sehr breiten Besen anprangert. Nachdem ich mich mal intensiv mit den Vorfällen in Trier (nach meinen persönlichen Erfahrungen in MA) beschäftigt habe, sehe ich auch nicht die unbedingte Notwendigkeit einer ultimativen Strafe wie dem Stadionverbot. Aber solche Vorfälle wie in Mannheim müssen direkt und unmißverständlich strafbewehrt sein.
Ich weiß aber aus berufener Quelle, das z.B. die Leute, die in Trier das Stadionverbot bekamen und nicht sonstig aufgefallen sind rehabilitiert werden sollen.
Das Eisen Stadionverbot ist einfach ein Heißes. Aber was mir tierisch auf die Cojones geht, ist die Glorifizierung derer, die ein Stadionverbot abbekommen haben. Die Patina des Märtyrers wird z.B. von den FY vor sich hergetragen wie eine Monstranz. Es sind mitnichten Märtyrer.
Trotzdem finde ich, es sollte da differenziert werden. Wer auffällt, und die Tat gibt nicht unbedingt mehr her, der sollte meinetwegen auch mal die West fegen und gut ist. Beim zweiten Mal halt mit einer Zahnbürste. Von null auf hundert ist nicht immer notwendig.
Wenn ich aber in Stellungnahmen der FY dann lese, das mit pseudopädagogischen Argumenten hausiert wird, dann wird mir das zuviel.
Jemand meines Alters kann mit dem Argument kommen, das bei einem Jugendlichen nicht mit ultimativen Strafen inflationär umgegangen wird. Wenn einer meint, der erzieherische Ansatz eines Stadionverbotes wäre bei einem 19 jährigen nicht angebracht, und ist selbst 20, dann ist sein Ansinnen allzu offensichtlich und berechnend. Wer sich der Tragweite seines Tun's bewußt ist, es trotzdem tut und sich dann auf die Jugend beruft, hat keine Milde verdient.
Und nicht selten reden wir hier nicht von einer jugendlichen Dummheit, die jeder von uns mal begangen hat, sondern von handfesten, strafrechtlich relevanten Dingen.
Noch eines: Ich bin ein Beamter. Ich weiß auch um die Regularien einer Suspendierung. Zu einer Entlassung aus dem Dienst reicht bei einem Finanzbeamten schon die bloße Tat der Steuerhinterziehung in minder schwerem Fall, das der Dienstherr die Entfernung aus dem Dienst betreiben kann. So ein Urteil vergangenes Jahr.
Ich weiß aber aus berufener Quelle, das z.B. die Leute, die in Trier das Stadionverbot bekamen und nicht sonstig aufgefallen sind rehabilitiert werden sollen.
Das Eisen Stadionverbot ist einfach ein Heißes. Aber was mir tierisch auf die Cojones geht, ist die Glorifizierung derer, die ein Stadionverbot abbekommen haben. Die Patina des Märtyrers wird z.B. von den FY vor sich hergetragen wie eine Monstranz. Es sind mitnichten Märtyrer.
Trotzdem finde ich, es sollte da differenziert werden. Wer auffällt, und die Tat gibt nicht unbedingt mehr her, der sollte meinetwegen auch mal die West fegen und gut ist. Beim zweiten Mal halt mit einer Zahnbürste. Von null auf hundert ist nicht immer notwendig.
Wenn ich aber in Stellungnahmen der FY dann lese, das mit pseudopädagogischen Argumenten hausiert wird, dann wird mir das zuviel.
Jemand meines Alters kann mit dem Argument kommen, das bei einem Jugendlichen nicht mit ultimativen Strafen inflationär umgegangen wird. Wenn einer meint, der erzieherische Ansatz eines Stadionverbotes wäre bei einem 19 jährigen nicht angebracht, und ist selbst 20, dann ist sein Ansinnen allzu offensichtlich und berechnend. Wer sich der Tragweite seines Tun's bewußt ist, es trotzdem tut und sich dann auf die Jugend beruft, hat keine Milde verdient.
Und nicht selten reden wir hier nicht von einer jugendlichen Dummheit, die jeder von uns mal begangen hat, sondern von handfesten, strafrechtlich relevanten Dingen.
Noch eines: Ich bin ein Beamter. Ich weiß auch um die Regularien einer Suspendierung. Zu einer Entlassung aus dem Dienst reicht bei einem Finanzbeamten schon die bloße Tat der Steuerhinterziehung in minder schwerem Fall, das der Dienstherr die Entfernung aus dem Dienst betreiben kann. So ein Urteil vergangenes Jahr.
FCK58 hat geschrieben:Stadionverbot ist Privatrecht. Platzverbot durch die Polizei ist öffentliches Recht. Die Auswirkungen an sich können zwar die gleichen sein, die Ursachen sind aber nicht identisch. Hier Stadionverbot wegen xy ( auch wenn es mittlerweile abgelaufen ist), dort der Störer des Gemeinwohls, welcher von der Polizei präventiv ferngehalten wird. Die berufen sich wohl auf § 1,2 oder 1,3 , weiß nicht mehr so genau. Ist schon 25 Jahre her das ich mich mit dem sch... rumärgern mußte
Der "Freund" hat sich wohl während eines FC-Heimspiels einer Ordnerin gegenüber nicht unbedingt angemessen verhalten. Ich würde das eher unter Beleidigung einordnen. Aber das die Polizei ihn als einen Störenfried der auf Randale aus ist ansieht, finde ich dann schon überzogen. Natürlich wird es in Gladbach zwischen beiden Seiten heiß hergehen. Keine Frage. Aber besagten Fall kann ich nicht nachvollziehen. Zumal man ihn in Köln ja wieder ins Stadion lässt.
Naja, ist halt ein Kölner. Von daher ist es mir eigentlich auch egal.

Im vorliegenden Fall geht es aber darum, ob und aus welchen Gründen ein einziger Verein ein bundesweites Stadionverbot aussprechen bzw. aufrecht erhalten kann.
Aufgrund der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens finde ich es unverhältnismäßig, bundesweit gleich für mehrere Jahre ein Stadionverbot auszusprechen. Für den Tag des vermeintlichen Ereignisses im eigenen Stadion ja aber darüber hinaus nicht. Ersatzweise im eigenen Stadion bis zu einer Verurteilung, dann auch bundesweit nach § 174 BGB. Bei Einstellung des Verfahrens natürlich sofortige Aufhebung eines ergangenen Stadionverbots.
Es kann nicht sein, dass mehrjährige bundesweite Stadionverbote z.B. wegen dem Bekleben von Wellenbrechenrn ausgesprochen werden.
Außerdem halte ich es datenschutzrechtlich für höchst bedenklich, dass die Polizei im Zusammenhang mit vermeintlichen Vorfällen im öffentlichen Raum festgestelte personenbezogene Daten an einen e.V. oder eine GmbH weitergibt. Aufgrund dieser Personalienfeststellung und der eventuellen Einleitung eines Ermittlingsverfahrens wird dann ein Bbundesweites Stadionverbot ausgesprochen. Das ist m.E. eine rechtsmissbräuchliche Anwendung des Hausrechts!
Was völlig anderes ist es, wenn gegen die Stadionordnug verstoßen wird und es ergeht ein Hausverbot. Hier seien einige eintägige Hausverbote in St. Pauli aufgeführt, weil einige versuchten verbotene Fanutensilien mit einzuschleußen. Hierüber regt sich ja auch keiner auf Das ist verhältnismäßig. Natürlich kommt es hier nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung.
Mal kucken, was bei rauskommt. Aber jeder muss doch ein Gefühl haben, dass die
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
nicht zu einem vieljährigen bundesweiten Stadionverbot führen kann und dies auch nach Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht noch aufrecht erhalten wird. Da wird mir dann doch das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit mittelbar durch einen staatlichen Akt - hier Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - zu stark eingeschränkt.
Aufgrund der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens finde ich es unverhältnismäßig, bundesweit gleich für mehrere Jahre ein Stadionverbot auszusprechen. Für den Tag des vermeintlichen Ereignisses im eigenen Stadion ja aber darüber hinaus nicht. Ersatzweise im eigenen Stadion bis zu einer Verurteilung, dann auch bundesweit nach § 174 BGB. Bei Einstellung des Verfahrens natürlich sofortige Aufhebung eines ergangenen Stadionverbots.
Es kann nicht sein, dass mehrjährige bundesweite Stadionverbote z.B. wegen dem Bekleben von Wellenbrechenrn ausgesprochen werden.
Außerdem halte ich es datenschutzrechtlich für höchst bedenklich, dass die Polizei im Zusammenhang mit vermeintlichen Vorfällen im öffentlichen Raum festgestelte personenbezogene Daten an einen e.V. oder eine GmbH weitergibt. Aufgrund dieser Personalienfeststellung und der eventuellen Einleitung eines Ermittlingsverfahrens wird dann ein Bbundesweites Stadionverbot ausgesprochen. Das ist m.E. eine rechtsmissbräuchliche Anwendung des Hausrechts!
Was völlig anderes ist es, wenn gegen die Stadionordnug verstoßen wird und es ergeht ein Hausverbot. Hier seien einige eintägige Hausverbote in St. Pauli aufgeführt, weil einige versuchten verbotene Fanutensilien mit einzuschleußen. Hierüber regt sich ja auch keiner auf Das ist verhältnismäßig. Natürlich kommt es hier nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung.
Mal kucken, was bei rauskommt. Aber jeder muss doch ein Gefühl haben, dass die
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
nicht zu einem vieljährigen bundesweiten Stadionverbot führen kann und dies auch nach Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht noch aufrecht erhalten wird. Da wird mir dann doch das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit mittelbar durch einen staatlichen Akt - hier Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - zu stark eingeschränkt.
Ich kann nicht umhin, dir bei verschiedenen Punkten recht zu geben.....
Trotzdem bleibt die Frage, wie man der Sache Herr wird. Bengalos, Randale, Scheisshäuser abrauchen lassen: Das MUSS Folgen haben....
Trotzdem bleibt die Frage, wie man der Sache Herr wird. Bengalos, Randale, Scheisshäuser abrauchen lassen: Das MUSS Folgen haben....
@Westkurvenveteran
Sicher muß das alles Folgen haben. Mir ist es auch lieber, wenn ein Krawallo mehr, statt weniger draußen vor bleibt. Es macht aber sicherlich keinen Sinn auf inflationäre Art und Weise Stadionverbote auszusprechen. Es gibt nur eine Sache die hilft; ran an den Geldbeutel. Bevor eiin Stadionverbot verhängt wird, muß zumindest eine "sehr kräftige"Ordnungswidrigkeit oder Straftat die Grundlage gewesen sein.Dann hat man das halt entsprechend zu ahnden und - falls Schadensersatzansprüche entstehen - diese auch durchzusetzen. Spätestens dann wird vieles einfacher. Strafe oder Bußgeld nicht bezahlt? Kein Problem, das dicke Ende kommt noch. Keinen Schadensersatz geleistet? Auch kein Problem, dann sollen sie halt die eidestattliche Versicherung abgeben oder Privatinsolvenz anmelden. Sie werden schon merken was es bedeutet wenn és keinen neuen Handyvertrag mehr gibt und der neue PC nicht mehr über Kredit finanziert werden kann. Was glaubst du denn wie schnell es sich in gewissen Kreisen herumspricht, wenn einer einen Bußgeldbescheid über 100 Euro und eine Schadensersatzrechnung von 250 Euro auf dem Tisch hat. Es muß gar nicht mehr sein. Bußgeld nicht bezahlt? Peng. Schadensersatz nicht geleistet? Patsch. Ruckzuck ist die Fresse dick
Sicher muß das alles Folgen haben. Mir ist es auch lieber, wenn ein Krawallo mehr, statt weniger draußen vor bleibt. Es macht aber sicherlich keinen Sinn auf inflationäre Art und Weise Stadionverbote auszusprechen. Es gibt nur eine Sache die hilft; ran an den Geldbeutel. Bevor eiin Stadionverbot verhängt wird, muß zumindest eine "sehr kräftige"Ordnungswidrigkeit oder Straftat die Grundlage gewesen sein.Dann hat man das halt entsprechend zu ahnden und - falls Schadensersatzansprüche entstehen - diese auch durchzusetzen. Spätestens dann wird vieles einfacher. Strafe oder Bußgeld nicht bezahlt? Kein Problem, das dicke Ende kommt noch. Keinen Schadensersatz geleistet? Auch kein Problem, dann sollen sie halt die eidestattliche Versicherung abgeben oder Privatinsolvenz anmelden. Sie werden schon merken was es bedeutet wenn és keinen neuen Handyvertrag mehr gibt und der neue PC nicht mehr über Kredit finanziert werden kann. Was glaubst du denn wie schnell es sich in gewissen Kreisen herumspricht, wenn einer einen Bußgeldbescheid über 100 Euro und eine Schadensersatzrechnung von 250 Euro auf dem Tisch hat. Es muß gar nicht mehr sein. Bußgeld nicht bezahlt? Peng. Schadensersatz nicht geleistet? Patsch. Ruckzuck ist die Fresse dick
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse
Hermann Hesse
Tja, da stellt sich mir dann die Frage, ob eine Privatinsolvenz wegen Schadensersatzforderung in Höhe von z.B. 20000,- € für einen jungen Menschen besser ist als ein Stadionverbot......
Aber im Prinzip hast du Recht. Über den Geldbeutel ginge es auch. Aber da muss man halt wieder die Gerichte bemühen. Der FCK kann nicht einfach mal so eine Geldstrafe aussprechen.
Und schon haben wir 2 Dinge durcheinander geworfen. Das eine ist Privatrecht, das andere Strafrecht.
Aber im Prinzip hast du Recht. Über den Geldbeutel ginge es auch. Aber da muss man halt wieder die Gerichte bemühen. Der FCK kann nicht einfach mal so eine Geldstrafe aussprechen.
Und schon haben wir 2 Dinge durcheinander geworfen. Das eine ist Privatrecht, das andere Strafrecht.
Weiß ich alles und ich sehe es irgendwie auch ähnlich wie du.Das hängt wohl auch mit unserer Ausbildung zusammen, die wohl auch ähnlich ist ( geh. D.) Aber wie willst du das denn alles in den Griff kriegen? Die eierlegende Wollmilchsau gibt es halt noch nicht und irgendwie hakt es doch bei jedem Lösungsvorschlag 

Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse
Hermann Hesse
derhonkel hat geschrieben:Westkurvenveteran hat geschrieben:Aber die Frage nach der justiziablen Rechtsstaatlichkeit ist doch Quatsch. ICH bestimme, WEN ich in meine Stadion reinlasse. Jede Disko macht das so.
Kernaussage!
Entweder Du benimmst Dich oder Du fliegst raus.... und nicht anders
kann man da argumentieren..
Darum gehts aber in dem Fall nicht. Die ERMITTLUNGEN haben nichts ergeben und wurden eingestellt. Also hatte sich der Fan eben doch benommen und durfte trotzdem Bundesweit in kein Stadion.
Der Vergleich mit der Disco hinkt auch. Wenn ich in Berlin Hausverbot habe, komme ich in Saarbrücken trotzdem in eine Disco...
Hört doch bitte auf die Fakten des hier im speziellen vorliegenden Fall zuverdrehen bzw. zu verallgemeinern.
Warten auf Karlsruhe (seltsamer Satz)

@born in palatinate aufgrund Deiner Weisheit über die hohe See und Gerichte... vemute ich das Du Anwalt bist.
Zuletzt geändert von Steini am 12.10.2009, 09:39, insgesamt 1-mal geändert.
Steini, wir reden vom Allgemeinen. Es kann sein, das dieser eine Fall speziell gelagert ist, wir aber diskutieren gerade das Allgemeine.
Und nicht jede Sache, die ein Stadionverbot nach sich zieht, ist auch strafrechtlich relevant.
Die Geschichte ist zu wichtig, um mit einem Wisch ad Acta gelegt zu werden.
Und, um bei deinem Beispiel mit der Disko zu bleiben: Wenn die Disko einer Kette angehört, dann hast du dort auch Hausverbot. Und die Kette beim Fußball nennt sich nun einmal DFB.
Hat dich einer vom DFB wegen deiner Bambule auf der Tribüne des FSV mit Stadionverbot bedroht ?
Und nicht jede Sache, die ein Stadionverbot nach sich zieht, ist auch strafrechtlich relevant.
Die Geschichte ist zu wichtig, um mit einem Wisch ad Acta gelegt zu werden.
Und, um bei deinem Beispiel mit der Disko zu bleiben: Wenn die Disko einer Kette angehört, dann hast du dort auch Hausverbot. Und die Kette beim Fußball nennt sich nun einmal DFB.
Hat dich einer vom DFB wegen deiner Bambule auf der Tribüne des FSV mit Stadionverbot bedroht ?

Also, wenn der Fan wirklich nix gemacht hat, dann versteh ich ihn, auch wenns ein Bayernfan is, wenn ich mir vorstell, dass ich auswärts fahre, es gibt Schlägereien etc und ich entferne mich und gehe jeder Gewalt aus dem Weg und bekomme trotzdem nach einiger Zeit einen Brief und kriege ein Bundesweites Stadionverbot ausgesprochen, dann würde ich auch klagen , für mich würde eine Welt zusammen brechen!Was soll man den bitte am Wochenende ohne Fußball machen?
Fritz Walter!
Stadionverbot-Streit - Bundesgerichtshof urteilt
Von Sebastian Stiekel, 29.10.09, 14:00h
Sind Stadionverbote «auf Verdacht» ein sinnvolles Mittel oder unzulässige Willkür? Diesen Streit zwischen Fans auf der einen sowie dem Deutschen Fußball-Bund, den Vereinen und der Polizei auf der anderen Seite entscheidet der Bundesgerichtshof.
Stuttgart - Sind Stadionverbote «auf Verdacht» ein sinnvolles Mittel oder unzulässige Willkür? Diesen Streit zwischen Fans auf der einen sowie dem Deutschen Fußball-Bund, den Vereinen und der Polizei auf der anderen Seite entscheidet der Bundesgerichtshof.
Am 30. Oktober fällt der BGH in Karlsruhe dazu ein Grundsatzurteil. Fan- Initiativen beklagen sich seit Jahren, dass Stadionverbote auch dann ausgesprochen werden, wenn die Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Rauchbombenwurf gar nicht erwiesen ist. Der Sicherheitsbeauftragte des DFB, Helmut Spahn, sagt dagegen: «Es muss ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten.»
Vor den Bundesgerichtshof gebracht hat diesen Streit ein Fan von Bayern München. Dessen Fall macht die Konfliktlinie gut deutlich. Als Mitglied der Ultra-Gruppe «Schickeria» soll der Mann 2006 nach einem Bayern-Spiel beim MSV Duisburg an einer Schlägerei beteiligt gewesen sein. Die Polizei nahm damals rund 60 Stadionbesucher in Gewahrsam, darunter auch ihn. Der Fan beteuert bis heute, die Ausschreitungen nur aus der Ferne gesehen zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs ein. Aber der MSV Duisburg erteilte jedem ein bundesweites Stadionverbot, gegen den seinerzeit ermittelt wurde. Dagegen hat der Fan Klage eingereicht.
(...)
Weiterlesen: http://www.rundschau-online.de/html/art ... 6764.shtml
Von Sebastian Stiekel, 29.10.09, 14:00h
Sind Stadionverbote «auf Verdacht» ein sinnvolles Mittel oder unzulässige Willkür? Diesen Streit zwischen Fans auf der einen sowie dem Deutschen Fußball-Bund, den Vereinen und der Polizei auf der anderen Seite entscheidet der Bundesgerichtshof.
Stuttgart - Sind Stadionverbote «auf Verdacht» ein sinnvolles Mittel oder unzulässige Willkür? Diesen Streit zwischen Fans auf der einen sowie dem Deutschen Fußball-Bund, den Vereinen und der Polizei auf der anderen Seite entscheidet der Bundesgerichtshof.
Am 30. Oktober fällt der BGH in Karlsruhe dazu ein Grundsatzurteil. Fan- Initiativen beklagen sich seit Jahren, dass Stadionverbote auch dann ausgesprochen werden, wenn die Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Rauchbombenwurf gar nicht erwiesen ist. Der Sicherheitsbeauftragte des DFB, Helmut Spahn, sagt dagegen: «Es muss ein Mittel geben, um gewaltbereite Gruppen vom Fußball fernzuhalten.»
Vor den Bundesgerichtshof gebracht hat diesen Streit ein Fan von Bayern München. Dessen Fall macht die Konfliktlinie gut deutlich. Als Mitglied der Ultra-Gruppe «Schickeria» soll der Mann 2006 nach einem Bayern-Spiel beim MSV Duisburg an einer Schlägerei beteiligt gewesen sein. Die Polizei nahm damals rund 60 Stadionbesucher in Gewahrsam, darunter auch ihn. Der Fan beteuert bis heute, die Ausschreitungen nur aus der Ferne gesehen zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs ein. Aber der MSV Duisburg erteilte jedem ein bundesweites Stadionverbot, gegen den seinerzeit ermittelt wurde. Dagegen hat der Fan Klage eingereicht.
(...)
Weiterlesen: http://www.rundschau-online.de/html/art ... 6764.shtml
Weil Depressionen echt scheiße sind, schau Dir das Video an. (Quelle: br.de)
Kümmert Euch um Eure Freunde!
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