Diskussionen zu fanpolitischen Themen, wie z.B. von ProFans oder dem B.A.F.F.

Beitragvon Hessischer Aussenposten » 19.01.2018, 15:39


SuperBjarne hat geschrieben: ... Dass es "ohne Anhörung" zu Einträgen im Strafregister o.ä. kommt ist also definitiv falsch.


Na, dann erleuchte uns doch mal, lieber SuperBjarne, wie so eine "Anhörung" im Strafverfahren denn in der Praxis in vielen Fällen aussieht.

Ich bin gespannt...
Gruß vom HAP
"... Von dem Angebot (von Preston North End) hätte ich damals halb Vogelbach kaufen können. ... Ich weiß, das versteht heute niemand, dass ich nicht gewechselt habe. Aber ich hätte sogar Geld gezahlt, um in Kaiserslautern spielen zu dürfen." (FCK-Legende Horst Eckel)



Beitragvon RedArrow » 19.01.2018, 15:48


Betzenberg1985 hat geschrieben:Tja es gab mal eine Zeit in Kaiserslautern, wo die gesamte Fanszene zusammengehalten hat. Niemand wäre damals auf die Idee gekommen, gegenüber Stalin und seinen Jungs solche Kommentare abzulassen. Jeder bewundert Vereine wie Union Berlin oder Magdeburg. Dort herrscht eben noch ein Zusammenhalt untereinander. Bei uns genügt ja schon eine (schwache) Pressemeldung der Polizei und es wird auf andere Fans draufgehauen.

Mehr ist dem nicht hinzu zufügen
Ole' Rot Weiß so laaft die G'schicht



Beitragvon hessenFCK » 19.01.2018, 16:15


Funkemariechen hat geschrieben:@hessenFCK: Hausdurchsuchung?!?!?!?!?! woher willst du wissen, dass "die" das auch alles mit sich rum schleppen?! Mal im Ernst: diese Gegenstände habe ich auch ALLE zu Hause! Und gehör ich jetzt auch zu diesen Affen??? Ich denke nicht!


Aber natürlich weiß man das nicht, dass die das mit rum schleppen - auf sowas kommt doch keiner... :D Das sind eindeutig Gegenstände, die nur in die Wohnung gehören - bestimmt sehr dekorativ!



Beitragvon rees » 19.01.2018, 16:21


Hessischer Aussenposten hat geschrieben:
SuperBjarne hat geschrieben: ... Dass es "ohne Anhörung" zu Einträgen im Strafregister o.ä. kommt ist also definitiv falsch.


Na, dann erleuchte uns doch mal, lieber SuperBjarne, wie so eine "Anhörung" im Strafverfahren denn in der Praxis in vielen Fällen aussieht.

Ich bin gespannt...


Man kann schriftlich angehört werden mit einem Anhörungsbogen. Man bekommt einen Termin bei der Polizei zur Vernehmung. Man legt Widerspruch gegen den Strafbefehl ein und hat dann eine Hauptverhandlung vor Gericht.



Beitragvon eye of the tiger » 19.01.2018, 17:56


hessenFCK hat geschrieben:
Aber natürlich weiß man das nicht, dass die das mit rum schleppen - auf sowas kommt doch keiner... :D Das sind eindeutig Gegenstände, die nur in die Wohnung gehören - bestimmt sehr dekorativ!



Und wenn du jetzt noch versuchst, schlüssig darzulegen, wie eine aufgefundene Sturmhaube bei einem Verdächtigen auch nur irgendwie Beweiswert für die vorgeworfenen Straftaten hat, bringt dein Beitrag vllt auch irgendwas.

Ich bin nach den zugegebenermaßen wenig Informationen auch davon überzeugt, dass die Hausdurchsuchungen unzulässig waren, da sie zumindest gegen den (ungeschriebenen, aber in der ständigen Rechtsprechung unerlässlichen) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Mir leuchtet es nicht ein, was erwartet wurde, aufzufinden. Der reine Besitz von "Graffitiwerkzeug, Vermummungsmaterial (was einfache Sturmhauben sind, von denen ich auch mehrere hab, zum Kart und Ski fahren...), Baseballschläger" ist nicht verboten und beweist rein gar nix.

Ich will damit auch niemanden in Schutz nehmen, ich bin nicht deren Anwalt. Allerdings seh ich hier einen groben Verstoß und 0 brauchbare Beweismittel, so sehr die Polizei auch versucht, mit ihren "Funden" zu protzen. Klingt auch besser als "Wir haben einen unverhältnismäßig hohen Aufwand betrieben, aber nix gefunden" :lol:

Im Übrigen zu der anderen hier aufgekommenen Frage: Bei einem Strafbefehl hat man natürlich die Anhörung der Polizei. Und ja, man kann Einspruch einlegen. Das wird aber nur ungern getan, dadurch erhöht sich die Strafe nämlich meistens nur. Und ein Strafbefehl wird nur erlassen, wenn der Richter davon überzeugt ist, dass die vorgeworfene Tat begangen wurde. Die StA arbeiten allerdings nicht immer korrekt. Eigentlich sollte die StA in D alle Tatsachen, die für und gegen den Tatverdächtigen sprechen, ermitteln. Ist aber, auch aufgrund der Überlastung, nicht immer der Fall.

Aber allein die Tatsache, dass manche hier sich über einen Rechtsanwalt, der die Interesse seiner Mandanten vertritt, lustig machen, wirft ein ganz komisches Licht auf diese. :nachdenklich: Sind wahrscheinlich aber auch die ersten, die zum Anwalt rennen, weil der Nachbar seine Hecke nicht geschnitten hat -.-



Beitragvon bjarneG » 19.01.2018, 20:42


bjarneG hat geschrieben:
Betzenberg1985 hat geschrieben:...Jeder bewundert Vereine wie Union Berlin oder Magdeburg...

Wie in aller Welt kommt man auf so einen Unsinn ? Fratzenbuchfilterblase ?

Ich lese bei dir immer Fans -
wenn meinst du???


@Thomas: Ich hab heute um 11.03 diesen Beitrag gepostet. Ohne den in schwarz markierten letzten Satz (bzw. Frage). Den hat ein anderer user direkt danach als seinen Beitrag gepostet. Ich weiß leider nicht mehr, wer es war.
Als ich später nochmal hier reingeschaut hab, war der post des anderen users gelöscht und sein Inhalt meinem post beigefügt.

Unabhängig davon, dass ich den Satz inhaltlich unterschreiben könnte (ich würde allerdings nie "Du" oder "Dir" kleinschreiben :wink: ) finde ich das inakzeptabel.

Ich schreib vielleicht (viel) Mist, aber den möchte ich bitte exklusiv höchstselbst schreiben.

Ich geh natürlich davon aus, dass es sich um ein Versehen handelt, hätte aber schon gern ein Statement von Dir dazu.

@SuperBjarne: warst Du das vielleicht ? Das wär am naheliegendsten.



Beitragvon Thomas » 20.01.2018, 00:15


bjarneG hat geschrieben:Ich schreib vielleicht (viel) Mist, aber den möchte ich bitte exklusiv höchstselbst schreiben.

:lol:

Sorry @bjarneG, da ist etwas schiefgelaufen beim Zusammenfügen von Doppelbeiträgen - das war mein Fehler. Die andere Frage stammte vom User "hessenFCK".
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon bjarneG » 20.01.2018, 01:37


Alles klar, passt :daumen:

Meine Nachricht enthält 27 Zeichen. Es müssen jedoch mindestens 50 Zeichen verwendet werden. :oops:



Beitragvon SuperBjarne » 20.01.2018, 09:17


rees hat geschrieben:
Hessischer Aussenposten hat geschrieben:
Na, dann erleuchte uns doch mal, lieber SuperBjarne, wie so eine "Anhörung" im Strafverfahren denn in der Praxis in vielen Fällen aussieht.

Ich bin gespannt...


Man kann schriftlich angehört werden mit einem Anhörungsbogen. Man bekommt einen Termin bei der Polizei zur Vernehmung. Man legt Widerspruch gegen den Strafbefehl ein und hat dann eine Hauptverhandlung vor Gericht.


Vielen Dank, dass ich es nicht alleine bewältigen muss, ein wenig Licht ins offensichtlich stockdunkle Hessen zu bringen..... :lol:

Hoffentlich reicht das jetzt..... :lol:



Beitragvon SuperBjarne » 20.01.2018, 09:19


bjarneG hat geschrieben:@SuperBjarne: warst Du das vielleicht ? Das wär am naheliegendsten.



Komme jetzt nicht ganz mit.

Was willst du genau von mir wissen?



Beitragvon SuperBjarne » 20.01.2018, 09:23


eye of the tiger hat geschrieben:


Im Übrigen zu der anderen hier aufgekommenen Frage: Bei einem Strafbefehl hat man natürlich die Anhörung der Polizei. Und ja, man kann Einspruch einlegen. Das wird aber nur ungern getan, dadurch erhöht sich die Strafe nämlich meistens nur.



Naja, diese Meinung hast du vermutlich auch eher exklusiv.

Man hat in der Hauptverhandlung jederzeit die Möglichkeit, den Einspruch (mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft) zurückzunehmen, dann erhöht sich da auch nichts.

Und in mindestens 99% der Fälle wird diese Zustimmung auch erteilt.

Also schon wieder der nächste Beitrag, der hier (warum auch immer) unwahre Fakten verbreitet.



Beitragvon eye of the tiger » 20.01.2018, 21:02


SuperBjarne hat geschrieben:Naja, diese Meinung hast du vermutlich auch eher exklusiv.

Man hat in der Hauptverhandlung jederzeit die Möglichkeit, den Einspruch (mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft) zurückzunehmen, dann erhöht sich da auch nichts.

Und in mindestens 99% der Fälle wird diese Zustimmung auch erteilt.

Also schon wieder der nächste Beitrag, der hier (warum auch immer) unwahre Fakten verbreitet.



Lustig, wenn jemand einem Referendar (der die Station durchgemacht und demnach eigene Erfahrungen, inkl. der Erfahrungen der anderen Referendaren hat) unwahre Fakten unterstellt :lol:

Klar kannste den Einspruch zurückziehen, aber gewonnen haste dadurch nix. Damit wird im Übrigen von der StA auch immer gedroht :lol: "Wollen Sie die Hauptverhandlung wirklich? Sonst wirds teurer!" oder "Brauchen Sie wirklich alle Zeugen? Einspruch zurückziehen danach ist nicht mehr"... usw.

Ohne Anwalt würde ich definitiv nicht Einspruch einlegen als durchschnittlicher Bürger, der keine Ahnung hat, da wird man definitiv eingeschüchtert :lol:



Beitragvon SuperBjarne » 20.01.2018, 22:31


eye of the tiger hat geschrieben:
Lustig, wenn jemand einem Referendar (der die Station durchgemacht und demnach eigene Erfahrungen, inkl. der Erfahrungen der anderen Referendaren hat) unwahre Fakten unterstellt :lol:



Naja, dann wirst du ja nach dem Examen hoffentlich nicht beim Strafrecht landen :lol:

Vielleicht solltest du auch mal deine eigenen windigen Thesen nochmal durchlesen, bevor du dich so amüsierst.

Du hast ja behauptet, die "Strafe würde meist höher, wenn man Einspruch einlegt".

Entweder du hast in deinen paar Wochen "Station" nicht richtig aufgepasst, oder dir liegt vielleicht das Familienrecht doch besser. :lol:

Wenn die Staatsanwaltschaft droht, dann allenfalls, dass die Strafe höher wird, wenn nicht zurückgenommen wird.

Ich behaupte nach wie vor, dass die Zustimmung hierzu zu 99% erteilt wird.

Wenn das natürlich in deinen paar Sitzungen, die du miterlebt hast, anders war, kannst du ja nichts dafür, dass du es nicht besser weißt, aber dann lass dich doch wenigstens eines besseren belehren. Das ist doch keine Schande. :lol:



Beitragvon eye of the tiger » 20.01.2018, 22:58


SuperBjarne hat geschrieben:
Naja, dann wirst du ja nach dem Examen hoffentlich nicht beim Strafrecht landen :lol:

Vielleicht solltest du auch mal deine eigenen windigen Thesen nochmal durchlesen, bevor du dich so amüsierst.

Du hast ja behauptet, die "Strafe würde meist höher, wenn man Einspruch einlegt".

Entweder du hast in deinen paar Wochen "Station" nicht richtig aufgepasst, oder dir liegt vielleicht das Familienrecht doch besser. :lol:

Wenn die Staatsanwaltschaft droht, dann allenfalls, dass die Strafe höher wird, wenn nicht zurückgenommen wird.

Ich behaupte nach wie vor, dass die Zustimmung hierzu zu 99% erteilt wird.

Wenn das natürlich in deinen paar Sitzungen, die du miterlebt hast, anders war, kannst du ja nichts dafür, dass du es nicht besser weißt, aber dann lass dich doch wenigstens eines besseren belehren. Das ist doch keine Schande. :lol:


Bei uns wars bei JEDEM so, wenn Einspruch eingelegt wird, ist das Urteil "härter" als der Strafbefehl an sich und sei es auch nur gering... Da brauch ich mich nicht von jemandem "eines besseren belehren lassen" von dem ich nicht mal weiß, was er macht... Richter Alexander Hold geguckt? Oder auch wirkliche Erfahrungen damit?

Im Übrigen verstehe ich auch nicht, was dich an diesem Punkt so interessiert. Das hat rein gar nix damit zu tun, dass die Durchsuchungen an sich Unsinn waren. Aber da du ja alles besser weißt, kannste bestimmt dazu auch was sagen :) Achja, demnächst gibts ne Hausdurchsuchung, weil jemand Arschloch im Stadion gerufen hat. 6 Monate später. Man hat einen Stift gefunden. Wahnsinniges Beweismittel.



Beitragvon SuperBjarne » 20.01.2018, 23:54


eye of the tiger hat geschrieben:
Bei uns wars bei JEDEM so, wenn Einspruch eingelegt wird, ist das Urteil "härter" als der Strafbefehl an sich und sei es auch nur gering...


Im Ãœbrigen verstehe ich auch nicht, was dich an diesem Punkt so interessiert.


Naja, ich fürchte, man kommt hier nicht wirklich weiter.

Das Thema ging damit los, dass jemand behauptet hat, es würden "ohne Anhörung des Beschuldigten Strafbefehle ergehen".

Ich hoffe, zumindest insofern kannst du mir zustimmen, dass dies unzutreffend ist.

Anschließend hat jemand zutreffend angeführt, dass man auch in jedem Fall die Chance hat, vor dem Richter in der mündlichen Verhandlung gehört zu werden, wenn man Einspruch einlegt.

Ich hoffe, auch insoweit kannst du mir noch folgen und wirst dies nicht bestreiten.

Daraufhin hast du behauptet, man würde "keinen Einspruch einlegen, weil dann die Strafe meist härter ausfallen würde".

Ich weiß nicht, weshalb du nun (verbal) so um dich schlägst.

Wahrscheinlich hast du selber bemerkt, dass diese Behauptung so nicht richtig ist.

Im Prinzip hast du deine Aussage durch deine weiteren Einträge ja auch bereits selber widerlegt.

Die Strafe erhöht sich nämlich unter Umständen "im Urteil" (bitte wiederum deinen eigenen Eintrag lesen), also nicht durch das Einlegen eines Einspruchs, sondern durch das "Nichtzurücknehmen" des selbigen.

Denn nur in diesem Fall kommt es zum "Urteil"

Und hierzu solltest du vielleicht vor deinem Examen mal den Begriff "Geständnisfiktion des Strafbefehls" googlen.... :lol:

Es ist also nicht so, dass mich dieser Punkt nun so sehr "interessiert", aber es regt mich halt auf, wenn mit Polemik und Halbwahrheiten irgendwelche falsche Vorstellungen und Stimmungen geschürt werden.

Und von jemandem, der zu einem gewissen Teil auch noch über das entsprechende Fachwissen verfügt, bzw. verfügen sollte, finde ich so etwas noch bedenklicher.



Beitragvon eye of the tiger » 21.01.2018, 11:42


Dann hast du mich lediglich falsch verstanden, denn genau das wollte ich von Anfang an ausdrücken ;) Durch ein Zurücknehmen des Einspruchs erhöht sich natürlich gar nichts, das habe ich auch nie sagen wollen.

In deinen ersten beiden Punkten stimmen wir ja überein, habe ich nie bestritten und die Äußerungen dazu kamen auch nicht von mir ;)

Also liegt im Grunde nur entweder ein Verständnisfehler deinerseits oder ein Ausdrucksfehler meinerseits (was beides im Internet durchaus vorkommen kann) vor und wir sind uns grundsätzlich einig?

Ich hatte mich hauptsächlich über die Äußerungen einiger, was der Anwalt denn für einen Unsinn erzähle und wie extrem doch die Beweise gegen die Tatverdächtigen sprechen, geärgert. Also hauptsächlich über die Beiträge von HessenFCK.



Beitragvon SuperBjarne » 21.01.2018, 13:29


eye of the tiger hat geschrieben:Also liegt im Grunde nur entweder ein Verständnisfehler deinerseits oder ein Ausdrucksfehler meinerseits (was beides im Internet durchaus vorkommen kann) vor und wir sind uns grundsätzlich einig?



Ja, so sehe ich das auch. :daumen:




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