Diskussionen zu fanpolitischen Themen, wie z.B. von ProFans oder dem B.A.F.F.

Beitragvon donaldino » 12.08.2016, 07:04


moseldevil hat geschrieben:Achtung ich denke ein bischen weiter und tlw. um die Ecke:
Wenn man es ganz krass betrachtet, wird die Strafe an den Verein, die Aufgrund einem Mangel an Sicherheit des Vereins so auf den Täter umgelegt. Die Strafe dient dem Verein als "Denkzettel" und ist nicht gleichzusetzen mit dem Schaden der druch das Vergehen entsteht.
Hier ist die einfachste Massnahme natürlich, sich das Geld vom Täter zu holen, da er ja derjenige ist, der die "Sicherheitslücke" aufgedeckt hat.

Um die Ecke Gedacht: Google belohnt je nach dem Leute die eine Sicherheitslücke aufdecken :-) der FCK bestraft sie, weil es unmöglich ist bei so vielen Zuschauern für ausreichende Sicherheit zu sorgen.

So wälzt der Verein in gewisser Weise das Beheben eines Sicherheitsmangels auf den Täter ab. Auch eine Form der Prävention von solchen Taten, vielleicht sogar eine effektive.


Achtung, ich denke mal ein wenig geradeaus, so mit Menschenverstand und so!!

Die einzige Sicherheitslücke, die hier aufgedeckt wird, ist die Lücke im Stammhirn derer, die meinen sich selbst darstellen zu müssen.

Wenn sich alle benehmen und sich an die Regeln halten, dann gibt es keinerlei Probleme. Aber das ist diesen "Sicherheitslücken" wohl zu altmodisch.

Rechnen wir alle Strafen zusammen, die uns diese "Lücken" schon gekostet haben, so könnten wir wohl den ein oder anderen Spieler davon verpflichten.



Beitragvon SuperBjarne » 12.08.2016, 08:04


Endlich,

Das sind weitere Aspekte, die verdeutlichen, dass die Vereinsführung wesentlich seriöser arbeitet, als die letzte.

Dort war man noch stolz darauf, veurteilte Gewaltverbrechern nur ein Stadionverbot "auf Bewährung" zu erteilen.

Beim den "KSC" Ausschreitungen gab es auch empfindliche Strafen für beide Vereine.

Einer davon hat bereits damals die Strafen umgelegt. Der andere (pfälzer) Verein war wohl finanziell so auf Rosen gebettet, dass er das nicht nötig hatte....



Beitragvon Grizzly » 12.08.2016, 08:09


Hi,

Zitat:

"Stadionflitzer müssen sich in Zukunft warm anziehen. 42 Tage vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft gab das Rostocker Oberlandesgericht in einem deutschlandweit einmaligen Prozess dem Fußball-Zweitligisten FC Hansa Rostock Recht, der drei Stadionflitzer auf Schadensersatz verklagt hatte. Das Gericht erklärte, dass der Fußballverein die 20.000-Euro-Geldstrafe des Deutsche Fußball-Bundes (DFB) gegen den Club in voller Höhe von den Stadionflitzern einfordern kann. "Die Beklagten haben den Schaden verursacht", betonte der Vorsitzende Richter Hans-Georg Eckert."

und:

"Hansa-Anwalt Gunnar Kempf erklärte, dass sowohl der DFB als auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) den FC Hansa Rostock beim Prozess "in vollem Umfang" unterstützt hätten. "Wir wollten mit diesem Prozess ein abschreckendes Urteil erzielen, das in allen Sportarten Auswirkungen haben wird" sagte Kempf, der andeutete, dass der Verein das Urteil auch vollstrecken wird.
Da es in diesem Fall um eine grundsätzliche Entscheidung geht, ließ das Rostocker Oberlandesgericht eine Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu. Bis Ende Juni müssen die Beklagten entscheiden, ob sie diesen Weg gehen wollen."

Quelle: http://www.stern.de/sport/fussball/urte ... 99154.html



Beitragvon BetzeFäään » 12.08.2016, 08:56


Der FCK wird damit keinen großen Erfolg haben. Fälle aus Hannover und Köln haben gezeigt, dass es nicht möglich ist Strafen auf Einzeltäterumzulegen. Da gibt es zwei Urteile die richtungsweisend sind.
Am Ende bleibst du doch mehr als die meisten je verstehen werden, 1.FC Kaiserslautern e.V. gestern heute und für immer.



Beitragvon Betzenberg1985 » 12.08.2016, 09:19


Hier die Entscheidung des OLG Köln:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/o ... -tribuene/

Und hier das Urteil vom LG Hannover:

http://www.faszination-fankurve.de/inde ... &gal_id=86



Beitragvon jürgen.rische1998 » 12.08.2016, 09:28


Danke fürs einstellen. Genau das Kölner Urteil hatte ich im Kopf. Im Grunde meint es der FCK gut, dürfte aber Schwierigkeiten bekommen, weil er (siehe Hannover) die Strafe des DFB erstmal gar nicht akzeptieren dürfte und dazu (siehe Köln) die willkürlich festgesetzen Strafen ohne jegliche Transparenz vor Gericht kaum dazu geeignet sein werden um diese weiter zu geben. Im Endeffekt bleibt der erhoffte Effekt dann wohl leider aus. (Die Urteile zu den Flitzern sind ja schon zehn Jahre alt, keine Ahnung ob es dazu neuere Urteile gibt).

Es bleibt wohl einfach dabei, dass man gegen den DFB vor einem ordentlich Gericht klagen müsste um sich gegen die Strafen zu wehren. Diesen Weg schliesst man aber ja eigentlich aus wenn man sich der Spielordnung unterwirft. Wird wohl auf auf lange Zeit ein Thema bleiben bei dem der Verein der Doofe ist.
Zuletzt geändert von jürgen.rische1998 am 12.08.2016, 09:38, insgesamt 1-mal geändert.
Omnia vincit amor



Beitragvon simba » 12.08.2016, 09:30


Recht so..jeder der das nun nicht für gut befindet würde aber privat ganz genauso handeln und die Strafe auf den umlegen der ihm geschadet hat..statt freudstrahlend selbst zu bezahlen. Und nur so kriegt man die ewig geistig zurückgebliebenen dauerhaft auch dran.



Beitragvon EchterLauterer » 12.08.2016, 09:54


Solange
  • der Strafenkatalog von DFL bzw DFB willkürlich erscheint
  • und von heute auf morgen durch neue "Bezahltatbestände" (wie zB Hochheben eines unliebsamen Doppelhalters) ergänzt wird,
  • die Einzeltatbestände nicht einzeln bestraft werden sondern eine summarische Strafe verhängt wird
  • Wiederholungstaten bestraft werden, die dem einzelnen nicht nachgewiesen werden können
dürfte das Umlegen vor ordentlichen Gerichten nicht bestätigt werden.

Um hier Rechtsklarheit zu schaffen (Einzelfall-OLG- und LG-Urteile schaffen das noch nicht, selbst dann nicht, wenn sie zwischenzeitlich füpr diesen Einzelfall rechtskräftig wurden: Morgen kommt ein anderes OLG und urteilt andersrum) und damit in der Folge zu einer klareren Formulierung der von DFB/DFL bestraften Taten und deren Folgen,
muß erst einmal einer das alles durchziehen und die eine oder andere weitere Instanz durchwandern.
Bis irgendwann in 10 Jahren der BGH mal etwas dazu sagt (und selbst dann kanns noch weitergehen, zum europäischen Menschenrechtsgerichtshof zB, denn Flitzen oder Zündeln ist doch sicherlich ein ureigenes Menschenrecht).
Die einzige Gabe, die wahrhaft gerecht unter den Menschen aufgeteilt ist, ist der Verstand. Denn ein jeder glaubt, er habe genug davon. Pinkfarbener Text ist in jedem Falle Ironie, schwarzer Text aber vielleicht auch.
Die dritte Zeile dieser Signatur ist dem Forumssignaturwart gewidmet.



Beitragvon simba » 12.08.2016, 10:01


Bei einem Flitzer wo alle Umstände und die Person zweifelsfrei bekannt sind, sollte das kein Problem sein auch die Strafe weiterzugeben..bei schwachsinnigen Aktionen im Kollektiv ist das natürlich weitaus schwieriger.



Beitragvon wernerg1958 » 12.08.2016, 10:13


Gut so, das ist der einzig richtige Weg! Nur wird bei den sich selber nur in Szene setzen wollenden Chaoten nix zu holen sein. Der FCK sprich die neue Führung sollte sich aus meiner Sicht sowieso mal mit den Vertretern der einzelnen Fanclubs zusammen setzen um die Schieflage in der Fanszene zu besprechen und zu verbessern. Guter Fan, schlechter Fan halte ich für dringend geboten. Nur zusammen
heist das Motto.



Beitragvon Hessischer Aussenposten » 12.08.2016, 10:19


jürgen.rische1998 hat geschrieben:Danke fürs einstellen. Genau das Kölner Urteil hatte ich im Kopf. Im Grunde meint es der FCK gut, dürfte aber Schwierigkeiten bekommen, weil er (siehe Hannover) die Strafe des DFB erstmal gar nicht akzeptieren dürfte und dazu (siehe Köln) die willkürlich festgesetzen Strafen ohne jegliche Transparenz vor Gericht kaum dazu geeignet sein werden um diese weiter zu geben. Im Endeffekt bleibt der erhoffte Effekt dann wohl leider aus. (Die Urteile zu den Flitzern sind ja schon zehn Jahre alt, keine Ahnung ob es dazu neuere Urteile gibt).

Es bleibt wohl einfach dabei, dass man gegen den DFB vor einem ordentlich Gericht klagen müsste um sich gegen die Strafen zu wehren. Diesen Weg schliesst man aber ja eigentlich aus wenn man sich der Spielordnung unterwirft. Wird wohl auf auf lange Zeit ein Thema bleiben bei dem der Verein der Doofe ist.


Immer dann, wenn "normale" und Sportgerichtsbarkeit bei rechtlichen Themen konkurrieren, wird's schwierig (siehe Claudia Pechstein, Olympia-Ausschluss der russischen Athleten etc.).

Ich weiß aber nicht, wie sich die Sportgerichtsbarkeit verhalten würde, wenn z. B. der BGH mal ein Sportgerichtsurteil im Nachhinein kippen würde (z. B. die langfristige Sperre eines Spielers).

Aber alleine die Tatsache, dass diesen Weg nach meinem Kenntnisstand noch keiner gegangen ist, lässt vermuten, dass die Erfolgsaussichten sehr überschaubar sind.
Gruß vom HAP
"... Von dem Angebot (von Preston North End) hätte ich damals halb Vogelbach kaufen können. ... Ich weiß, das versteht heute niemand, dass ich nicht gewechselt habe. Aber ich hätte sogar Geld gezahlt, um in Kaiserslautern spielen zu dürfen." (FCK-Legende Horst Eckel)



Beitragvon moseldevil » 12.08.2016, 11:09


Betzler hat geschrieben:
moseldevil hat geschrieben:
Um die Ecke Gedacht: Google belohnt je nach dem Leute die eine Sicherheitslücke aufdecken :-) der FCK bestraft sie, weil es unmöglich ist bei so vielen Zuschauern für ausreichende Sicherheit zu sorgen.

So wälzt der Verein in gewisser Weise das Beheben eines Sicherheitsmangels auf den Täter ab. Auch eine Form der Prävention von solchen Taten, vielleicht sogar eine effektive.


:shock:

Also ab jetzt jeden Straftäter, Terroristen etc. belohnen, da sie ein Schlupfloch im System gefunden haben.

Egal was, aber nimm weniger davon!


Danke für den Denkanstoss!
Zeigt mir noch mehr die Idiotie vom DFB...
Wie hoch wäre denn die Strafe vom DFB für einen Terroranschlag?
Immerhin ein schlimmeres Vergehen als Pyro oder Flitzen??
Bild



Beitragvon Pfaelzer01 » 12.08.2016, 12:10


"Der FCK wird auch weiterhin Straf- und Gewalttaten sowie Verstößen gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben nachgehen. Einzeltäter werden identifiziert und seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt. Daneben wird der FCK die gebotenen strafrechtlichen Schritte einleiten und bundesweit wirksame, mehrjährige Stadionverbote gegen Täter aussprechen.Der FCK duldet keine Straf- und Gewalttaten sowie Verstöße gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben"

Ich finde die klare Ansage vom FCK gut. :daumen:

Wer es trotzdem tut, sollte mit den Konsequenzen leben.. Sei es Stadionverbot, Schadensersatzsprüche , evtl. jahrelange Rechtstreitigkeiten usw..
Dauerkarte (ABO) Westkurve... und käme gerade jetzt nie auf die Idee dies zu kündigen..

Argumente diskriminieren Menschen, die es sich nicht leisten können zu denken.



Beitragvon Carsi » 12.08.2016, 13:10


Es kommt die Zeit, wo zwar das Netz vor der West wegkommt, deswegen aber ein bis zum Dach reichender Sicherheitszaun aufgestellt wird um die Sicherheit im Stadion zu erhöhen.
Dann kann keiner mehr auf den Rasen flitzen und es können keine Gegenstände auf den Rasen geworfen werden.
Diese bleiben dann anstatt im Netz, am Zaun hängen.
Achja.. wegen Sicherheit--
Es werden dann auch wieder zwischen den Blöcken Zäune gebaut werden, am besten auch da bis zum Dach, dann keiner im Block über den Zaun klettern um den Block illegal zu wechseln.
Großer FCK deine Lieder singen wir voller Liebe wieder, wir stehen zu dir bis zum Tod, unsere Farben sind Weiß und Rot.“



Beitragvon kategorie abc » 12.08.2016, 14:10


Richtig dass da mal reagiert wird.Mit dem geld ,was auch diese Pyrokacke alleine schon den Verein gekostet hat, könnte uns einen Stürmer aus der 1.Liga bringen.Diese Selbstdarsteller stressen absolut.Wer sich austoben will, soll das unter Ausschuss der Öffentlichkeit machen.Da sind ja schon Möglichkeiten vorhanden.....
„Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.“



Beitragvon Schwebender Teufel » 12.08.2016, 21:04


Das ist der einzig richtige Weg den man einschlagen kann um diesen Heinis Herr zu werden.
Wobei ich die Sanktionierung durch den DFB weiterhin komplett schwachsinnig finde das der Verein für irgent welche Fatzken zur Kasse gebeten wird aber das ist für den DFB am einfachsten. :teufel2:



Beitragvon SL7:4 » 22.09.2016, 12:26


Wegen dem zuvor schon erörterten Urteil des OLG Köln entscheidet heute der Bundesgerichtshof ob der FC Köln die Strafe des DFB auf den verursachenden "Fan" umlegen darf.

Es geht hier um den "Fan", der 2014 beim Spiel FC köln - Paderborn Pyrotechnik gezündet hatte.

Für die Verletzung anderer Zuschauer wurde er schon verurteilt, es geht heute nur um die Forderung des Vereins, sich einen Teil der DFB-Strafe vom Täter zurückholen zu können!

Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes für alle Vereine!



Beitragvon SEAN » 22.09.2016, 13:35


Ich fände das sehr gut, wenn die Strafen weitergegeben werden dürfen. Allerdings muß der Täter zweifelsfrei identifiziert sein, und es muß ein fester Strafenkatalog entstehen, und nicht wie jetzt willkürlich über die Höhe entschieden werden.
Scheint die Sonne so warm, trag ich Papier unterm Arm,
scheint die Sonne so heiß, setz ich mich hin und.........



Beitragvon FCK58 » 22.09.2016, 15:14


Es ist durch.Richtig so. :daumen:
Wobei ich einigen Intelligenzbolzen aus dem "Zündler- und Randalemillieu" aber auch gar nicht zutraue, dass sie kapieren, was da jetzt auf sie zukommen wird. :nachdenklich:

http://www.gmx.net/magazine/news/schlag ... n-31898148
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse



Beitragvon SL7:4 » 22.09.2016, 15:27


Richtig gute Entscheidung - da hat es sich gelohnt, dass Köln bis nach oben gekämpft hat! :D

Harte Ansage an alle Chaoten! :daumen:



Beitragvon Betzenberg1985 » 22.09.2016, 16:26


Somit ist der Willkürgerichtsbarkeit des DFB weiterhin die Möglichkeit eingeräumt ihr willkürlichen Strafen zu verhängen.



Beitragvon EchterLauterer » 22.09.2016, 16:28


Obacht!
Vorsicht vor Mißinterpretation: Der BGH hat nicht in dem Fall entschieden! Der Fall wurde zurückverwiesen ans OLG Köln, das ihn jetzt unter erweiterter Berücksichtigung von Punkten, die der BGH genannt hat, neu verhandeln muß! Das heißt nicht automatisch, daß damit die Meinung des FC Köln bereits zu Recht erklärt worden ist!
Wahrscheinlich wirds so kommen, aber noch ist es nicht so weit.

Siehe auch http://www.spiegel.de/sport/fussball/bg ... 13509.html

Völlig unverständlich aber das dort zitierte Statement von Jochen Grotepaß, der ja hier im Forum gut bekannt ist:
Der Fan-Zusammenschluss "Unsere Kurve" hat das Urteil des BGH kritisiert. "Das Urteil ist für uns eine große Enttäuschung und natürlich sehr bitter", sagte Sprecher Jochen Grotepaß am Donnerstag. Man habe nach der Entscheidung deutlichen Gesprächsbedarf mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL).


"Unsere Kurve" also nur noch Interessensverband der notorischen Zündler?

Jochen, Du liest doch sicher hier noch mit: Eine detaillierte Stellungnahme jetzt wäre sicher hilfreich!
Die einzige Gabe, die wahrhaft gerecht unter den Menschen aufgeteilt ist, ist der Verstand. Denn ein jeder glaubt, er habe genug davon. Pinkfarbener Text ist in jedem Falle Ironie, schwarzer Text aber vielleicht auch.
Die dritte Zeile dieser Signatur ist dem Forumssignaturwart gewidmet.



Beitragvon Lonly Devil » 22.09.2016, 16:34


Betzenberg1985 hat geschrieben:Somit ist der Willkürgerichtsbarkeit des DFB weiterhin die Möglichkeit eingeräumt ihr willkürlichen Strafen zu verhängen.

Stimmt soweit und diese Willkür ist zum :kotz:

Jetzt trifft diese Willkür aber nicht mehr nur unseren Verein, was man ja auch als "Sippenhaft" ansehen kann, sondern kann auf die Verursacher der Strafen umgelegt werden.
Wenn das entsprechende Urteil dann als rechtskräftig durchgegangen ist.

Also, ich finde das gerechter.
https://www.youtube.com/watch?v=48grx-7 ... H-y_g9MkxO
Zitat: "Willst Du Unkraut dauerhaft vermeiden, musst Du die Wurzel ausreißen."
Gott mag gewisse Machenschaften eventuell vergeben, ICH NICHT!



Beitragvon SL7:4 » 22.09.2016, 16:41


"Die Karlsruher Richter hatten zu klären, ob es zwischen den Verstößen gegen die Stadionordnung und den Verbandsstrafen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen rechtlichen Zusammenhang gibt - was sie bejahen. Damit haben die Klubs von höchster Instanz grünes Licht, um sich das Geld für die Strafen bei den Tätern zurückzuholen."

Für Köln musste es zurück ans OLG, da dort bereits ein Urteil gesprochen wurde.
Aber die oben zitierte Aussage aus Spiegel-online spricht doch ein generelles Urteil?

Haben wir keinen Juristen hier im Forum, der das näher erklären kann? :wink:



Beitragvon el ninho » 22.09.2016, 17:09


SL7:4 hat geschrieben:"Die Karlsruher Richter hatten zu klären, ob es zwischen den Verstößen gegen die Stadionordnung und den Verbandsstrafen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen rechtlichen Zusammenhang gibt - was sie bejahen. Damit haben die Klubs von höchster Instanz grünes Licht, um sich das Geld für die Strafen bei den Tätern zurückzuholen."

Für Köln musste es zurück ans OLG, da dort bereits ein Urteil gesprochen wurde.
Aber die oben zitierte Aussage aus Spiegel-online spricht doch ein generelles Urteil?

Haben wir keinen Juristen hier im Forum, der das näher erklären kann? :wink:


Vereinfacht gesagt hat der BGH entschieden, dass es ganz grundsätzlich möglich ist, das Geld, das im Rahmen einer DFB Strafe vom Verein bezahlt werden musste, vom Verursacher zurückzuholen.

Jetzt muss das OLG diesen konkreten Fall mit diesem Urteil im Hinterkopf neu entscheiden. Zum Beispiel auch die Frage ob die gesamte Geldstrafe oder nur eine Teilsumme umlegbar ist.




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