Weiter empfehlen
Du findest diesen Artikel interessant?
Dann empfiehl ihn doch an Freunde und Bekannte weiter. Der Empfänger erhält eine E-Mail mit Deinem Kommentar und dem Hinweis auf den entsprechenden Artikel. Die E-Mail-Adressen, die Du hier angibst werden nur zum Versenden des Artikels verwendet und nicht gespeichert.
Stadionordnung des Fritz-Walter-Stadions geändert
Zur Saison 2017/18 hat der 1. FC Kaiserslautern seine Stadionordnung sowie die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) überarbeitet und ergänzt. Beide Dokumente sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für einen Besuch des Fritz-Walter-Stadions.
In der Stadionordnung wurde insb. der § 6 "Verbote und verbotene Gegenstände" deutlich detaillierter ausgearbeitet. Damit distanziert sich der FCK noch deutlicher von Personen, die versuchen, rechtsextremes Gedankengut ins Fritz-Walter-Stadion zu tragen ...
Kompletter Text: http://www.der-betze-brennt.de//news/9411-stadionordnung-des-fritz-walter-stadions-geaendert.php