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Geldstrafe, Auflagen und Teilausschluss auf Bewährung
Nach den Vorkommnissen beim Spiel des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC am 4. Oktober 2014 im Fritz-Walter-Stadion hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FCK im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt. Zudem erhielt der Verein die Auflage, einen Geldbetrag von mindestens 20.000 Euro in Projekte und Maßnahmen zu investieren, die der Gewaltprävention dienen ...
Kompletter Text: http://www.der-betze-brennt.de//news/7759-geldstrafe-auflagen-und-teilausschluss-auf-bewaehrung.php