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BdSt sieht Rechtsstreit mit FCK optimistisch entgegen
Der BdSt Rheinland-Pfalz fordert den 1. FC Kaiserslautern auf, seine Pressemitteilung vom 2. Dezember 2014 richtig zu stellen. Tatsächlich hat der FCK beim Landgericht Hamburg in einem Punkt einen vorläufigen Rechtsschutz erwirkt. Dabei geht es um eine Aussage zu den Betriebskosten der städtischen Stadiongesellschaft. Weiter soll im Februar 2015 auf einem Gütetermin eine weitere Aussage zu den verrechneten Investitionen verhandelt werden ...
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