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DFB verhängt Strafe in Höhe von 8.000 Euro
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FCK am 09. November 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt.
Beim Auswärtsspiel der Roten Teufel in Bochum wurden vor Spielbeginn und in der 36. Spielminute mehrere Bengalos im Fanblock gezündet ...
Kompletter Text: http://www.der-betze-brennt.de//news/6593-dfb-verhaengt-strafe-in-hoehe-von-8-000-euro.php