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Gericht weist Herzog-Einspruch zurück
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat den Einspruch des früheren FCK-Vorstandsmitglieds Gerhard Herzog als unbegründet zurückgewiesen. Herzog hatte gegen die Zurückweisung seiner Berufung wegen Verurteilung zu einer Schadenersatz-Leistung von 521.239 Euro Einspruch eingelegt.
In der so genannten Anhörungsrüge von Herzog waren verschiedene Punkte aufgeführt worden, die vom OLG hätten beachtet werden müssen ...
Kompletter Text: http://www.der-betze-brennt.de//news/1584-gericht-weist-herzog-einspruch-zurueck.php