Neues vom Betzenberg

Klage im Pollersbeck-Rechtsstreit abgewiesen

Klage im Pollersbeck-Rechtsstreit abgewiesen


Im Rechtsstreit um eine mögliche Provisionszahlung des 1. FC Kaiserslautern an das Unternehmen des damaligen Pollersbeck-Beraters Michael Becker ist am Freitag das erstinstanzliche Urteil gefallen: Das Landgericht Kaiserslautern wies die Klage des Beraters ab.

Begründet wird das Urteil damit, dass es keine gültige Weitervermittlungsvereinbarung gegeben habe. Auf dem Dokument fehle laut Gericht die Unterschrift des damaligen FCK-Vorstandsvorsitzenden Thomas Gries oder dessen Stellvertreter Michael Klatt. Diese wäre aber erforderlich gewesen.

Der Berater hatte 375.000 Euro vom FCK verlangt

Beim ersten Prozesstermin Ende Januar war es zu keiner gütlichen Einigung gekommen. Die International Soccer Consulting S.A aus Luxemburg forderte 375.000 Euro vom 1. FC Kaiserslautern. Das Unternehmen, hinter dem der Kaiserslauterer Anwalt und Spielerberater Michael Becker steht, war der Ansicht, ihm stehe diese Provisionssumme aus dem Transfer von FCK-Torhüter Julian Pollersbeck an den Hamburger SV zu.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Becker und sein Unternehmen haben noch die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken Berufung einzulegen.

Julian Pollersbeck

Quelle: Der Betze brennt

Weitere Links zum Thema:

- Es geht um 375.000 Euro: Pollersbeck-Urteil vertagt (Der Betze brennt, 30.01.2019)

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