Neues vom Betzenberg

Gutachten: Keine Klage gegen Ex-Vorstände

Gutachten: Keine Klage gegen Ex-Vorstände


Eine vom Aufsichtsrat des 1. FC Kaiserslautern in Auftrag gegebene Untersuchung von Vorgängen aus der Ära von Stefan Kuntz und Fritz Grünewalt sieht keinen Anlass für eine Klage gegen die beiden Ex-Vorstände. Dieses Ergebnis stellte ein Anwalt der Frankfurter Kanzlei Greenfort auf der Mitgliederversammlung vor.

Wie der scheidende Aufsichtsratsvorsitzende Nikolai Riesenkampff betonte, handelte es sich bei der Untersuchung nicht um ein Gutachten zur Amtszeit Kuntz/Grünewalt per se, sondern um die Überprüfung einzelner Sachverhalte wie etwa die Verwendung der Betze-Anleihe oder der geplante Ausbau des Nachwuchsleistungszentrums auf dem Fröhnerhof.

Hinsichtlich der Verwendung der Gelder stellte Rechtsanwalt Dr. Daniel Röder von der Frankfurter Kanzlei Greenfort fest, dass keine strikte Formulierung des Verwendungszwecks gegeben sei. Die Verwendung der Gelder für das Nachwuchsleistungszentrum sei lediglich beabsichtigt gewesen. Entsprechend endete eine Klage eines Private-Placement-Anlegers auch mit einem Vergleich. Ein Urteil wurde in diesem Fall nicht gesprochen. Das Recht des FCK, möglicherweise in Zukunft doch noch juristisch aktiv werden zu können, sei dadurch aber nicht beeinträchtigt.

Pflichtverletzung und entstandener Schaden müssten vorliegen

Weitere überprüfte Sachverhalte waren der Verkauf einer Immobilie in der Malzstraße und womöglich zu ambitionierte Planungskosten für den Fröhnerhof. Wie der Anwalt berichtete, lag beim Verkauf durch Nichteinbindung des Aufsichtsrats tatsächlich eine Pflichtverletzung seitens des Vorstands vor. Ein wirklicher Schaden sei unter anderem aufgrund des Zustands der Immobilie jedoch nicht entstanden. Bei den Planungen für das NLZ sei zu berücksichtigen, dass für den FCK zu diesem Zeitpunkt der Aufstieg in die Bundesliga möglich war. Die Überlegungen des Vorstands zum Fröhnerhof lägen im unternehmerischen Ermessen.

In anderen Punkten wie dem Unterschlagungsfall einer Mitarbeiterin im Ticketing oder der Insolvenz des Bezahlkartendienstes “Just Pay” sehe der Sachverhalt etwas anders aus. Hier sei zwar jeweils ein Schaden entstanden. Eine Pflichtverletzung des Vorstands sehe man in diesen Fällen aber nicht. (Im Fall von “Just Pay” wurde auch die Amtszeit des aktuellen Vorstands untersucht. Anm. d. Red.). Alles in allem erkennt die Kanzlei zwar kleinere Verfehlungen, aber keinen Anlass für den Verein, eine Klage zu erheben. Zumal deren Kosten etwa wegen schlechter Publicity deutlich höher sein könnten als ein potentieller Streitgewinn. Für die Zukunft sei dem FCK die Möglichkeit einer Klage aber ungenommen.

Zum Teil heftige Kritik

Im Rahmen der Aussprache zu den Berichten gab es anschließend heftige Kritik. Unter anderem wurde daran Anstoß genommen, dass die Mitglieder keinen Einblick in das Papier nehmen können. Die Nichtoffenlegung sei mit der Kanzlei abgesprochen, entgegnete Riesenkampff. Der neue Aufsichtsrat werde aber Einsicht bekommen. Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Dieter Buchholz erklärte, die Mitglieder seien jahrelang über die Verwendung der Betze-Anleihe belogen worden. Insofern sei zumindest ein immaterieller Schaden für den Club entstanden. Der direkt angesprochene Anwalt Röder wollte das nicht bestreiten. Einen solchen immaterieller Schaden könne man juristisch aber nicht untersuchen.

Zumindest indirekt wurde das Thema auch bei den später folgenden Mitgliederanträgen aufgegriffen. Ein Antrag auf Empfehlung eines internen Untersuchungsausschusses, der sich noch einmal mit der Amtszeit der früheren Vorstände auch unter nicht-juristischen Gesichtspunkten beschäftigen soll, wurde mit hauchdünner Mehrheit abgelehnt.


Rechtsanwalt Dr. Röder von der Frankfurter Kanzlei Greenfort

Quelle: Der Betze brennt

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