Neues vom Betzenberg

Kritische Fragen an Fritz Grünewalt

In einem Dringlichkeitsantrag stellt ein Vereinsmitglied kritische Fragen zur Tätigkeit von FCK-Finanzvorstand Fritz Grünewalt und fordert dessen Nichtentlastung im Rahmen der Mitgliederversammlung. Dabei geht es um Compliance-Fragen und mögliche Vetternwirtschaft. Grünewalt weist die Vorwürfe zurück und kündigt eine unabhängige Untersuchung der Vorgänge an.

Der auf der FCK-Homepage veröffentlichte Dringlichkeitsantrag zur Jahreshauptversammlung am 12. Dezember 2015 thematisiert insbesondere drei Sachverhalte:

Erstens die Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Lütz-Binder & Kollegen in Landau, deren Dienste der Verein mehrfach in Anspruch genommen habe – dort tätige Rechtsanwältin und Tochter des Kanzleigründers ist die Ehefrau von Fritz Grünewalt.

Zweitens die Zusammenarbeit mit der Firma OF Consulting in Landau, die von Fritz Grünewalt gemeinsam mit zwei weiteren Anteilseignern – darunter auch der heutige FCK-Geschäftsführer Marco Stenger – im Mai 2008 gegründet wurde und ebenfalls Aufträge des FCK erhielt.

Drittens die Geschäftsführung der defizitären FCK Gastronomie GmbH, einer Tochtergesellschaft des Vereins, die ebenfalls von Fritz Grünewalt und Marco Stenger geleitet wird. Hier wirft der Antragsteller die offene Frage in den Raum, ob beide dafür eine zusätzliche Vergütung erhalten.

Ausgehend von diesen offenen Fragen wird in dem ausführlich begründeten Antrag die Einzelentlastung der FCK-Vorstandsmitglieder und in deren Folge die Nichtentlastung von Fritz Grünewalt gefordert. Damit sollen mögliche Haftungsansprüche gegenüber dem im März 2016 aus dem FCK-Vorstand ausscheidenden Grünewalt gewahrt bleiben, die sich aus einer abschließenden Überprüfung der Sachverhalte ergeben könnten.

Im Wortlaut heißt es hierzu: „Es ist trotz der Anzahl der offenen Fragen immer möglich, dass auch eine unabhängige Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass in keinem Fall ein Interessenkonflikt vorgelegen hat. Dann könnte Herr Grünewalt auch nachträglich entlastet werden. Umgekehrt ist das nicht möglich. Wird der Finanzvorstand von den Mitgliedern entlastet, kann er selbst kaum noch haftbar gemacht werden. Es liegt aus meiner Sicht im Vereinsinteresse, diese Vorgänge restlos aufzuklären.“

» Zum Dringlichkeitsantrag: Antrag auf Einzelentlastung aller Vorstandsmitglieder

In einer ebenfalls auf der FCK-Homepage veröffentlichten persönlichen Erklärung nimmt Fritz Grünewalt zu dem Dringlichkeitsantrag Stellung.

So habe es früher tatsächlich eine Zusammenarbeit des Vereins sowohl mit der Anwaltskanzlei Lütz-Binder & Kollegen als auch mit der Beratungsagentur OF Consulting gegeben. Aber: Seit seinem Amtsantritt als FCK-Vorstandsmitglied (offiziell seit 01. August 2010; Anm. d. Red.) seien keine weiteren Aufträge mehr nach Landau vergeben worden. Lediglich bereits laufende Mandate habe die Kanzlei noch ordnungsgemäß abgeschlossen.

Bezüglich der FCK Gastronomie GmbH schreibt Grünewalt: „Für den Aufwand stellt der 1. FC Kaiserslautern die Dienstleistung der FCK Gastronomie GmbH in Rechnung.“

Abschließend kündigt Fritz Grünewalt eine neutrale Überprüfung der eingereichten Fragen an: „Bis zur Jahreshauptversammlung werde ich umgehend die gewünschte interne und unabhängige Untersuchung in die Wege leiten. Fakten und Kosten der Untersuchung werden dann bei der JHV offen gelegt.“

» Zur Stellungnahme: Persönliche Erklärung von Fritz Grünewalt

Weitere Dringlichkeitsanträge von Vereinsmitgliedern können noch bis einschließlich 27. November 2015 schriftlich beim FCK-Vorstand eingereicht werden. Eine Übersicht der bisher eingegangenen Anträge ist auf der FCK-Homepage öffentlich zugänglich:

» Zur Übersicht: Anträge zur JHV 2015

Quelle: Der Betze brennt

Weitere Links zum Thema:

- Neuer JHV-Termin: Samstag, 12. Dezember 2015 (fck.de, 05.11.2015)
- Kolumne: Vermeidbare Panne (Der Betze brennt, 06.11.2015)

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