Jahreshauptversammlung des FCK am 30. November 2012
Die diesjährige Mitgliederversammlung des 1. FC Kaiserslautern findet am Freitag, 30. November 2012 statt. Das geht aus der im Mitgliedermagazin veröffentlichten Einladung an die Vereinsmitglieder hervor. Beginn der Versammlung ist um 19:00 Uhr (Einlass: 17:30 Uhr) in der Nordtribüne des Fritz-Walter-Stadions.
Bereits im Vorfeld dieser Bekanntgabe hatte es Proteste der Fans und Mitglieder angesichts der durchgesickerten Terminierung auf den Abend vor dem Auswärtsspiel der Roten Teufel beim FC St. Pauli (Samstag, 13:00 Uhr) gegeben - viele Anhänger sind zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Weg nach Hamburg, unter anderem bietet der Verein selbst eine Wochenendreise zum Auswärtsspiel an.
Hierzu nimmt der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Dieter Rombach im Mitgliedermagazin wie folgt Stellung: „Bei der schwierigen Terminwahl für diese Jahreshauptversammlung mussten wir einen Kompromiss finden, zwischen zeitlichen Satzungsvorgaben, Verfügbarkeit des Jahresabschlusses, den zahlreichen Wünschen der Mitglieder nach einem Freitagstermin sowie den Spielansetzungen in der 2. Liga. Wir sind uns bewusst, dass der nunmehr gewählte Termin für einige Mitglieder nicht ideal ist, bei den Vorgaben und eingeschränkten Möglichkeiten ist dies aber die einzig mögliche Kompromisslösung gewesen.“
Hauptthema der Jahreshauptversammlung 2012 werden neben dem Rückblick auf das Geschäftsjahr 2011/12 einige geplante Änderungen an der Vereinssatzung sein, die beantragt wurden von den Abteilungen, vom Vorstand und von Mitgliedern, u.a. der Interessengemeinschaft „Perspektive FCK“. Vorgesehen ist unter anderem die Gründung einer Fanabteilung.
Neu platziert wurde außerdem die Annahme der eingereichten Mitgliederanträge: Diese findet nun nicht mehr wie aus den vergangenen Jahren gewohnt zu Beginn, sondern zum Ende der Versammlung statt.
Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2012
1. Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und Verabschiedung der Tagesordnung
2. Totengedenken
3. Ehrungen
4. Berichte von Vorstand, Aufsichtsrat und Rechnungsprüfer
a) Bericht des Vorstands mit Vortrag des Jahresabschlusses
b) Bericht des Aufsichtsrates
c) Bericht der Rechnungsprüfer
d) Aussprache zu den Berichten
5. Entlastungen
a) Entlastung des Vorstands
b) Entlastung des Aufsichtsrates
6. Für den Fall der Nichtentlastung des Aufsichtsrates: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates
7. Berichte der Abteilungen
a) Berichte der Abteilungen
b) Aussprache
8. Beschlussfassung über die Bildung eines Satzungsausschusses
9. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
a) betreffend die Vereinsabteilungen
a1) Beschlussfassung über die Änderung von Art. 6 Abs. 4 Buchstabe b) und die Einfügung eines Art. 20 Abs. 5 der Satzung zur Ermöglichung von Abteilungsbeiträgen
a2) Beschlussfassung über die Änderung von Art. 20 Abs. 1 bis 3 der Satzung betreffend die Gründung und Auflösung sowie die Aufgaben von Abteilungen
b) betreffend Vereinsorgane
b1) Beschlussfassung über die Änderung von Art. 12 Abs. 1 der Satzung in Bezug auf die Leitung von Mitgliederversammlungen
b2) Beschlussfassung über die Änderung des Art. 16 Abs. 5 Buchstabe b) der Satzung betreffend die Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands, welche der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen
10. Mitgliederanträge
a) Annahme von Mitgliederanträgen gemäß Art. 9 Abs. 6 der Satzung durch die Versammlung, soweit die Mitgliederanträge nicht bereits unter TOP 9 fallen
b) Sachliche Behandlung angenommener Mitgliederanträge
11. Verschiedenes
12. Schlusswort
Quelle: Der Betze brennt
Weitere Links zum Thema:
- Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V.
- Eine Geschichte vom Ausbooten der eigenen Mitglieder (Fankultur.com, vom 2.10.2012)