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Beitragvon Thomas » 12.12.2007, 14:47


Häufige Fragen zur Jahreshauptversammlung

An dieser Stelle möchten wir Euch die Gelegenheit bieten, alle wichtigen Fakten zur Jahreshauptversammlung (JHV) des 1. FC Kaiserslautern zu bekommen. Ihr könnt Eure Fragen einfach in dieses Thema schreiben, sie werden dann beantwortet (antworten kann und soll jeder!) und zusätzlich in diesem ersten Beitrag "festgepinnt".

Wann und wo findet die JHV statt?
Am kommenden Freitag, den 14. Dezember in der Nordtribüne des Fritz-Walter-Stadions. Beginn ist um 18:30 Uhr, Einlass ist ab 17:00 Uhr.

Wo kann ich parken?
Am Stadion sind hinter der Osttribüne, beim Kiebitz, ausreichend kostenlose Parkplätze vorhanden. Die Einweisung erfolgt in der Regel durch den FCK-Ordnungsdienst.

Wer darf teilnehmen?
Alle Vereinsmitglieder des 1. FC Kaiserslautern. Die Einladungen waren im Betze Magazin abgedruckt, das alle Mitglieder per Post erhalten.

Wie komme ich rein?
Am Eingang findet eine Kontrolle des Mitgliedsausweises und ggf. des Personalausweises statt, die Ausweise also unbedingt mitbringen! Die Einladung aus dem Betze Magazin muss nicht vorgezeigt werden.

Wie läuft die JHV ab?
Es gibt eine feste Tagesordnung, diese ist unter folgendem Link zu finden: http://www.der-betze-brennt.de/sonstiges/jhv-2007.php . Die Tagesordnung basiert auf der Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern, die unter folgendem Link zu finden ist: http://www.der-betze-brennt.de/verein/v ... atzung.php

Wann sind Wortmeldungen möglich?
Mitglieder können sich insbesondere bei TOP 5.4 "Aussprache zu den Berichten" und TOP 11 "Verschiedenes" zu Wort melden.

Wann wird über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden?
In TOP 5 tragen Vorstand und Aufsichtsrat ihre Berichte des Geschäftsjahres vor. Es folgt die Diskussion mit Wortmeldungen der Mitglieder, anschließend wird in TOP 6 über die Entlastungen abgestimmt.

Wer ist von der Entlastung betroffen?
Die Entlastung bezieht sich nur auf die Vereinsführung vom 1. Juli 2006 bis zum 31. Juni 2007. Im Vorstand betrifft sie Erwin Göbel, Arndt Jaworski und René C. Jäggi (Vorstandsvorsitzender bis 31. Juli 2006). Der Aufsichtsrat bestand damals aus Dieter Buchholz, Dr. Burkhard Schappert, Dr. Michael Koll, Prof. Dr. Walter Ruda, Ottmar Frenger und Hartmut Emrich. Nicht betroffen sind somit Klaus Toppmöller, Prof. Dr. Dieter Rombach (beide Aufsichtsrat), Hans-Artur Bauckhage, Dr. Johannes Ohlinger und Rolf Landry (alle Vorstand).

Was geschieht bei einer Nichtentlastung des Aufsichtsrates?
In diesem Fall ist es möglich, einen Antrag auf Einzel-Entlastung zu stellen, über den die Versammlung dann abstimmt. Wird dieser Antrag abgelehnt, ist der Aufsichtsrat komplett abgewählt, ansonsten wird jedes Aufsichtsratsmitglied von den Mitgliedern einzeln entlastet.

In welchem Fall und wann findet eine Neuwahl des Aufsichtsrates statt?
Sobald die "Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates" nicht mehr gewährleistet ist, wird das Gremium im Rahmen einer späteren Mitgliederversammlung neu gewählt (vgl. Art. 16 Abs. 10). Im Falle einer Nichtentlastung auf der JHV am 14.12. würde Anfang Januar eine Neuwahl des Aufsichtsrates stattfinden.

Welche Konsequenzen könnte eine Nichtentlastung des kompletten Aufsichtsrates haben?
In diesem Fall könnte die Handlungsfähigkeit des FCK (z.B. bei Spielertransfers) gefährdet sein, da alle Ausgaben über 500.000 Euro vom Aufsichtsrat genehmigt werden müssen. Die Neuwahl des Aufsichtsrates fände allerdings erst Anfang Januar statt, siehe oben.

Welche Konsequenzen hätte eine Nichtentlastung des Vorstands haben?
Eine Nichtentlastung des Vorstands hätte keine direkten Konsequenzen, zumal mit Hans-Artur Bauckhage, Dr. Johannes Ohlinger und Rolf Landry drei weitere Vorstandsmitglieder existieren. Über eine Entlassung oder weitere Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern Erwin Göbel und Arndt Jaworski hätte der Aufsichtsrat zu entscheiden.

Wer darf an Abstimmungen teilnehmen?
Alle anwesenden Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und beim Einlass einen entsprechenden Stimmzettel erhalten haben.


Weitere Fragen? Her damit!
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon owerumer » 12.12.2007, 16:03


Ahha!!

Einiges wird nun klarer. Ich denke es wird darauf hinauslaufen das der AR entlastet wird (weil die Handlungsfähigkeit des Vereins sonst arg leidet) und der Vorstand nicht entlastet wird. Ob das richtig ist wird dann die Zukunft zeigen. Bei einer Nichtentlastung des AR geht wichtige Zeit verloren den FCK wieder auf Kurs zu bringen. Andererseits spricht man den AR von aller Schuld frei, was auchz nicht das Gelbe vom Ei ist.

Egal was rauskommt, richtig glücklich wird keiner.
:doppelhalter:



Beitragvon Andy[FI] » 12.12.2007, 16:16


Bin gerade etwas verwirrt der Aussage:
Über eine Entlassung oder weitere Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern Erwin Göbel und Arndt Jaworski hätte der Aufsichtsrat zu entscheiden.

Kann der Vorstand (Göbel, Jaworkski) trotz nichtentlastung der Mitglieder weiterhin auf Beschluss des AR im Amt bleiben?



Beitragvon Evo » 12.12.2007, 16:18


Andy[FI] hat geschrieben:Bin gerade etwas verwirrt der Aussage:
Über eine Entlassung oder weitere Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern Erwin Göbel und Arndt Jaworski hätte der Aufsichtsrat zu entscheiden.

Kann der Vorstand (Göbel, Jaworkski) trotz nichtentlastung der Mitglieder weiterhin auf Beschluss des AR im Amt bleiben?
ja natürlich, das steht doch auch oben ganz klar. die mitglieder erteilen durch die entlastung/nichtentlastung eine handlungsempfehlung. was der AR damit macht ist ihm überlassen. das wurde nun doch wirklich schon oft gesagt.
"Das Grauen hat einen Namen: Betzenberg. Dort ist der 1. FC Kaiserslautern zu hause, jenes Team, das die Ästhetik der Kneipenschlägerei zur sogenannten Fußballkultur erhob." (Wiglaf Droste)



Beitragvon Andy[FI] » 12.12.2007, 16:36


Evo hat geschrieben:
Andy[FI] hat geschrieben:Bin gerade etwas verwirrt der Aussage:
Über eine Entlassung oder weitere Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern Erwin Göbel und Arndt Jaworski hätte der Aufsichtsrat zu entscheiden.

Kann der Vorstand (Göbel, Jaworkski) trotz nichtentlastung der Mitglieder weiterhin auf Beschluss des AR im Amt bleiben?
ja natürlich, das steht doch auch oben ganz klar. die mitglieder erteilen durch die entlastung/nichtentlastung eine handlungsempfehlung. was der AR damit macht ist ihm überlassen. das wurde nun doch wirklich schon oft gesagt.


Ja das wurde schon oft gesagt, ich frage mich dann nur was das soll eine "Handlungsempfehlung" abzugeben. Gut es steht in der Satzung, aber richtig Sinn, macht das so nicht.

Wenn der AR mit der Arbeit des Vorstandes nicht einverstanden ist, soll er ihn entlassen, wenn er das nicht tut, scheint er mit der Arbeit zufrieden zu sein.

Wieso sollte der AR dann der "Handlungempfehlung" nachkommen, wenn er vorher auch nichts zu Bemängeln hatte?

Sprich, Göbel und Jaworksi hätte man schon lange entlassen können, warum also erst auf "Handlungsempfehlung".

Alles in allem hat ein Mitglied in dem Sinn dann nur ein "Empfehlungsrecht" aber kein "Abwahlrecht", leider.

Ich hoffe Du verstehst was ich damit sagen will.



Beitragvon Evo » 12.12.2007, 16:53


Ich glaube schon ;)

Naja, das ist ein demokratisches Prinzip. die Mmitglieder wählen ja nicht den Vorstand, sondern den AR als Vertreter.
Du hast als Mitglied also nicht die möglichkeit durch Wahlen über den Vorstand abzustimmen. Du wählst "nur" den AR und mit ihm quasi "Stellvertreter", die für dich dann einen Vorstand benennen.
(das ist nicht ganz mit der Parteienpolitik vergleichbar, aber vlt taugts um es verständlich zu machen).

Eine Entlastung/Nichtentlastung des Vorstandes ist ja keine Wahl, sondern ein Feedback. Die Handlungsempfehlung, die du als MItglied über den Vorstand gegenüber dem AR aussprichst ist quasi das Mittel der Mitglieder dem AR zu sagen, wie sie selbst die Arbeit des Vorstandes im letzten Jahr billigen. SIe müssen sich daran nicht halten, ist doch logisch, sonst könnte man ja in der Mitgliederversammlung gleich den Vorstand wählen. Aber das Satzungssystem spricht eben nicht von direkter Wahl des Vorstandes.

Der Sinn der Sache, ob du auch den Vorstand entlastest oder nicht ist daher u.a. auch (in Bezug auf deine Frage) zu sehen: wie geht der AR mit deinem Vorschlag um? Wenn die Mitgliederversammlung nicht entlastet, dann hat der AR schon die "moralische Pflicht" zu überprüfen warum und es bei ihrer Bewertung zu beachten. Tut er dies nicht, hat das zwar keine Konsequenzen für ihn, die Mitglieder sehen das aber natürlich.

Ich hoffe das stimmt so und ich erzähl keine Murks ;)
"Das Grauen hat einen Namen: Betzenberg. Dort ist der 1. FC Kaiserslautern zu hause, jenes Team, das die Ästhetik der Kneipenschlägerei zur sogenannten Fußballkultur erhob." (Wiglaf Droste)



Beitragvon JohnnyFirpo » 12.12.2007, 17:04


Wenn das so ist.... Vorstand NICHT entlasten und Aufsichtsrat entlasten...



Beitragvon Andy[FI] » 12.12.2007, 17:08


Dann sollte der Antrag gestellt werden, das zukünftig der Vorstand wieder von den Mitgliedern gewählt wird. Dann kann demnach nämlich auch der Vorstand wieder direkt "entlastet" bzw. "nicht entlastet" werden.

Ich weiß nicht ob das so einfach geht mit dem Antrag, aber daran sollte man festhalten, damit die Mitglieder wieder mehr "Handlungsfähigkeit/ -macht" haben. Ich hab das hier schon ein paar mal gelesen, das sich viele dafür aussprechen würden, den Vorstand (Präsi) wieder selbst zu wählen.

Immerhin wird dort dann auch eine Mehrzahl der Stimmen nötig sein, für eine Nichtentlastung, sodas "persönliche" Abneigungen gegenüber der Personen nicht ins Gewicht fallen.



Beitragvon BennyW. » 12.12.2007, 18:02


Ich frag einfach mal: Wenn der AR nicht entlastet wird, und damit auch Jäggi, ist es dann möglich den Schweizer zu belangen? Und was könnte das finanziell für den FCK bedeuten?



Beitragvon betzeopa » 12.12.2007, 18:59


Es wird viel über die sog. "Entlastung" gesprochen. Aber was bedeutet das rechtlich überhaupt?

Nach der Vorschrift des § 26 Abs. 1 BGB muss jeder Verein einen Vorstand haben. Gemäß § 26 Abs. 2 BGB fungiert dieser Vorstand als gesetzlicher Vertreter, dessen Vertretungsmacht durch das BGB grundsätzlich nicht beschränkt wird. Eine solche Beschränkung kann jedoch durch entsprechende Satzungsvorschriften ausgesprochen werden. Der Vorstand führt und leitet den Verein im Rahmen der ihm zugestandenen Vertretungsmacht eigenverantwortlich.

Sucht man nach dem Begriff der Entlastung im BGB, so wird man dort nicht fündig. Gesetzlich besteht also kein Anspruch auf Entlastung. Dieser Anspruch kann jedoch aus einer entsprechenden Satzungsvorschrift oder jahrelanger Praxis resultieren. Dieser Anspruch besteht aber auch dann nur, wenn der Vorstand seine Amtspflichten einwandfrei erfüllt hat. Die Entlastung des Vorstandes hat zur Folge, dass eventuell bestehende Ersatzansprüche des Vereines gegenüber dem Vorstand erlöschen. Hierbei sind alle Ansprüche gemeint, die sich aus Vorkommnissen ergeben, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bei sorgfältiger Prüfung des Rechenschaftsberichtes erkennbar waren oder bekannt sein konnten.

Eine Nichtentlastung der Vereinsgremien bedeutet also, dass sich die Mitglieder die Möglichkeit offen lassen, Ersatzansprüche wegen Fehlverhaltens (nicht Fehleinkäufe) geltend zu machen und ggfls. durchzusetzen.

Kommunikativ bedeutet das den Vertrauensentzug für Personen oder Gremien.

So jetzt kann jeder selbst entscheiden, was eine Nichtentlastung der Gremien für einen Sinn macht. Es müsste mal wieder den Handelnden rechtliches Fehlverhalten nachgewiesen werden. Der Verein wird sich dann wieder vor Gericht darstellen, da nicht davon auszugehen ist, dass die nicht Entlasteten freiwillig rechtliches Fehlverhalten (Bsp. Untreue...) eingestehen werden......



Beitragvon Thomas » 12.12.2007, 19:04


BennyW. hat geschrieben:Ich frag einfach mal: Wenn der AR nicht entlastet wird, und damit auch Jäggi, ist es dann möglich den Schweizer zu belangen? Und was könnte das finanziell für den FCK bedeuten?

@BennyW.:
Für Jäggi gilt nicht die Entlastung des Aufsichtsrates, sondern des Vorstands, da Jäggi ja Vorstandsvorsitzender war. Wenn er nicht entlastet wird, ist es möglich, den Schweizer zu belangen, falls er irgendwie Mist gebaut hat. Ob und wie das funktioniert und um wie viel Geld es geht, darüber gehen die Meinungen auseinander. Es gibt Experten, die davon sprechen, dass es um bis zu 7,8 Millionen Euro gehen kann, die der FCK "zu viel" ans Finanzamt gezahlt hat.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon redcity » 13.12.2007, 00:08


WICHTIG KLÄRUNG DER ERSATZANSPRÜCHE BEI ENTLASTUNG

Eine Entlastung des Aufsichtsrats hat für den Verein keine negativen Folgen. Die Entlastung des Aufsichtsrats für nicht zu einem Verzicht auf mögliche Ersatzansprüche des Vereins gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der Grund hierfür ist in der Satzung des 1.FC Kaiserslautern e.V in der letzten Fassung vom Jahr 2004 zu sehen.
Unter Artikel 16 (Der Aufsichtsrat) Absatz 11 der Vereinssatzung ist geregelt, dass zwischen dem Verein und den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Richtlinien des Aktiengesetzes gelten.
Im Aktiengesetz ist im Bezug auf Aufsichtsräte unter §120 Absatz 2 ist geregelt, dass eine Entlastung des Aufsichtsrats keinen Verzicht auf Ersatzansprüche enthält.
Somit bleiben die Möglichkeiten einer Einklage von Ersatzansprüchen auch nach einer Entlastung bestehen.

Eine persönliche Wertung sei mir an dieser Stelle zum Abschluss erlaubt. Es wird so gut wie unmöglich sein den Aufsichtsrat oder den Vorstand für irgendetwas zu belangen. Es wird weder dem Aufsichtsrat noch dem Vorstand ein vorsätzliches bzw. ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden können..



Beitragvon Rossobianco » 13.12.2007, 01:23


@ redcity

Sehr wichtiger Hinweis!
Genau darum geht es. Den AR kann man aufgrund der Satzung und des Gestztes über Aufsichtsräte, welches hier bemüht wird, stets in Regress nehmen, sofern er nachweislich den Verein durch Zutun oder Unterlassen geschädigt hat.
Den Vorstand aben nicht mehr, wenn man ihn zuvor entlastet hat. das ist die EINZIGE Möglichkeit der Mitglieder dem geschäftsführenden Vorsitzenden zB mitzuteilen, was man von seiner Kompetenz, Arbeitsleistung, Effektivität oder Wirtschaftlichkeit hält.

Sehr gut, dass du es deshalb nochmal gesagt hast. War die andere Frage zwischen uns geklärt?

Rosso
"Ich weiß, wie die Deutschen ticken,... ich war in Kaiserslautern"
(Pep Guardiola, 1991 als Spieler des FC Barcelona in der Champions League am Betzenberg zu Gast, vor seinem Engagement in München.)
rossobianco | fidei defensor
:teufel2:



Beitragvon redcity » 13.12.2007, 08:19


@ Rosso
Bei der Sache mit dem Vorstand bin ich mir nicht so ganz sicher, vielleicht kannst du mir in der Satzung eine Stelle nennen, in der die Haftung des Vorstands geregelt ist. Hab ihn jetzt auf die Schnelle nicht gefunden..

Meiner Meinung nach haftet der Vorstand nur in einem Fall und zwar wenn er den Aufsichtsrat bei Vertragsabschlüssen etc. übergeht. Beziehungsweise dem Aufsichtsrat mannipulierte Verträge vorlegt (wie z.B. bei Friedrich der Fall gewesen, um das mal ganz knapp zu halten).

In allen anderen Fällen haftet der Vorstand gar nicht für seine Tätigkeit, da nach Artikel 16 Absatz 7 der Aufsichtsrat und seine Mitglieder in Haftung treten muss, bei grober Fahrlässigkeit, bei Vorsatz und auch für alle Schäden, die der Vorstand verursacht hat, die aber der Aufsichtsrat hätte bei ordentlicher Ausführung der Tätigkeiten erkennen können/müssen.
Durch diesen Artikel 16 Absatz 7 der Satzung würde man sofort wieder auf Artikel 16 Absatz 11 der Satzung kommen und von dort, wie oben beschrieben, auf Paragraph 120 Absatz 2 Aktiengesetz..
In Fällen, in denen der Aufsichtsrat diese Fehler nicht hätte erkennen können und der Vorstand anschließend durch die ordentliche JHV entlastet wird bestehen meines Wissens auch danach noch Ansprüche gegenüber dem Vorstand, da die mangelnde Information von Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllen würde. Auch der Betrugsvorwurf wäre nicht allzuweit entfernt..

Davon mal abgesehen, halte ich eine Klage gegen Vorstand und Aufsichtsrat beim aktuellen Stand der Dinge a) für aussichtslos, da keine gerechtlich verwertbaren Beweise oder Anhaltspunkte für ein Zivilverfahren vorliegen. b) für "unnötig", da die Vorstandsmitglieder mit Ausnahme Jäggi "mittellos" sind, das heißt nicht pleite aber viel zu holen ist da nicht ;)
Was noch dazu kommt: Sämtliche Transaktionen bzgl. des Stadionverkaufs etc., was von euch ja häufig kritisiert wurde, sind durch die JHV bereits durch Entlastung abgesegnet. Die Person Jäggi war in der abgelaufenen Geschäftsperiode genau 1Jahr in der Verantwortung, hatte sich aber hier schon langsam zurückgezogen. In diesem Monat wirst du keine Anhaltspunkte finden, die eine Klage gegen den Vorstand Jäggi berechtigen...



Beitragvon jugen » 13.12.2007, 19:38


mein sohn ist elf jahre alt und seit 3 jahren mitglied im verein.
ich habe heute mit der geschäftsstelle des 1.fck gesprochen und nachgefragt ob er zu der morgigen jhv gehen kann. allerdings müsste ich ihn begleiten und ich bin kein mitglied. die dame am telefon sagte mir nach rücksprache mit herrn göbel er könne hin, allerdings alleine. ich könne ja am eingang warten. :lol:
ich wollte das nicht glauben, wurde dann mit herrn göbel direkt verbunden von dem ich dann allerdings die gleiche antwort erhielt. auf meine frage nach dem warum, meinte er, das steht so in der satzung. auf mein argument hin meinen sohn nicht alleine da rein schicken zu wollen antwortete er, dann dürfe ich ihn auch nicht alleine in die schule gehen lassen. daraufhin bot ich an noch heute eine mitgliedschaft zu beantragen und die beiträge wenn nötig im voraus von mir aus auch bar zu bezahlen. ich bekam die antwort die mitgliedschaft werde erst in 4 wochen gültig.
:nachdenklich: :lol:

ich weiss nocht nicht wie ich das meinem sohn erkläre. vielleicht muss er einfach verstehen lernen, dass erwachsene sich zuweilen seltsam verhalten. ich weiss auch, dass es völlig unwichtig ist ob mein elfjähriger sohn bei einer solchen jhv dabei ist oder nicht. allerdings hätte er das recht als mitglied dort zu sein. wenn er auch das meiste was gesagt wird nicht verstehen wird, im besonderen dann, wenn er alleine dort ist und es ihm es auch keiner erklären kann.

sicher ist, er könnte dort etwas fürs leben lernen und wenn es nur die erfahrung ist, wie erwachsene menschen mit einer solch schwierigen situation, wie sie in dieser jhv beprochen wird, umgehen oder auch nicht.

geärgert hat mich an dieser ganzen angelegenheit die art wie ein herr göbel damit umgegangen ist. satzungsgemäß hat er sicher völlig recht aber so wie er es rübergebracht hat bin ich doch einigermasen verwundert.

:teufel2: als folge dieses telefonats werde ich meinem sohn empfehlen seine mitgliedschaft zu kündigen und dafür öfters mal ins kino zu gehen. da kann ich ihn dann auch alleine gehen lassen und er wird auch alles verstehen. :teufel2:



Beitragvon Westkurve. » 13.12.2007, 20:06


Da mal ein Auge bei solchen Angelegenheiten zuzudrücken hat was mit Menschlichkeit zu tun. Super SGErwin :D
Montags könnt' ich kotzen!!



Beitragvon redcity » 13.12.2007, 20:24


Westkurve. hat geschrieben:Da mal ein Auge bei solchen Angelegenheiten zuzudrücken hat was mit Menschlichkeit zu tun. Super SGErwin :D


Hat es nicht, es ist eine Satzung und dieser Vereinssatzung hat sich jeder zu unterwerfen, ob es ihm passt oder nicht!
Es ist nunmal Nicht-Mitgliedern nicht gestattet zur Satzung zu gehen und dass ist nicht erst seit Erwin Göbel so!
Wenn du daran etwas ändern möchtest musst du Mitglied werden und im Verein eine 2/3 Mehrheit für eine Satzungsänderrung bewirken..Es gibt eben wirklich klare Richtlinien und daran musst du dich halten..
Selbst wenn du dabei wärst dürftest du deinen Sohn ja auch nicht mit in den Puff nehmen, wobei ich die MV nicht mit einem Puff vergleichen möchte

:teufel2:



Beitragvon jugen » 13.12.2007, 21:36


du hast völlig recht satzung ist satzung. das akzeptiere ich auch aber zu sagen ich könne ja am eingang warten und mein sohn gehe ja auch alleine in die schule, ist doch ziemlich fresch. da hätte ich von einen mann mit format etwas mehr diplomatie erwartet. aber wahrscheinlich habe ich ihn da überschätzt.

die frage hat sich auch nur gestellt weil mein Sohn heute das erste mal in das forum geschaut hat und und wissen wollte was da morgen los ist.
Ich habe ihm daraufhin gesagt dass er das recht habe hinzugehen weil er mitglied ist.

ich hab ihm dann erklärt dass es nicht geht, und ihm gesagt warum. ist ok mit jemand anders wollte er sowiso nicht hin.

mir tut nur so leid was da oben passiert und das herz kann man nicht abschalten. ich habe das 7 : 4 gegen bayern erlebt, aufm baum hinter der westkurve, das 3 : 3 gegen eriwan und gegen madrid war ich auch oben. wir haben damals gejubelt und gelitten wenns mal nicht so lief, samstag für samstag. aber damals waren vorstand und fans noch eins. eine familie halt. aber was die letzten 5, 6 oder 7 jahre da abläuft vor allem auch nach aussen hin, da muss man sich ja fast schämen wie die aussendarstellung des vereins sich entwickelt hat. na ja immerhin können wir immer mal wieder im kuriositäten-rückblick des dsf unseren ex vorstand wischemann bewundern wie er seinen mangel an durchblick erläutert.

:teufel2:

ps.
gibt es morgen vielleicht einen live ticker oder sowas?
und nochwas, den spruch mit dem puff hättest du dir sparen können.



Beitragvon redcity » 13.12.2007, 21:48


gibt es morgen vielleicht einen live ticker oder sowas?
und nochwas, den spruch mit dem puff hättest du dir sparen können.


Ja einen Live-Ticker kannst du hier einsehen, der-betze-brennt bietet den Service wieder an..
Der Spruch mit dem Puff sollte eher allgemein gelten, also keinesfalls auf dich oder deinen Sohn bezogen. Also bitte nicht persönlich nehmen..
Glaube dir auch, dass dir das wie allen hier in der Seele weh tut aber das Problem ist wie gesagt, dass es da durch die Satzung Richtlinien gibt die du nicht einfach umgehen kannst. Und mehr als warten würde dir da wirklich nicht übrig bleiben!
So leid es mir für dich, bzw. deinen Sohn tut! Wie alt ist er denn, wenn ich Fragen darf? Also zur Not, wenn er nächstes Jahr noch Mitglied ist und nicht volljährig ist einfach mal nachfragen ob ihn jemand mit rein nimmt.



Beitragvon Tim » 13.12.2007, 21:49


jugen hat geschrieben:gibt es morgen vielleicht einen live ticker oder sowas?


Hallo Jugen,
es wird hier auf Der-Betze-Brennt einen Live-Ticker geben, einfach morgen hier vorbei schaun und öfters mal aktualisieren, dann wirst du den Liveticker schon finden ;)

Mit teuflischen Grüßen
Tim



Beitragvon Betzipower » 13.12.2007, 22:55


also wie ich finde wurde die wichitgste frage noch nciht gestellt.........
ist denn für das leibliche wohl gesorgt?
ich will nciht wissen obs was umsonst gibt, sondern obs was gibt!?



Beitragvon jugen » 13.12.2007, 22:56


danke jungs für die info, werde den service nutzen.

und macht es denen nicht so leicht.

wäre eh endlich an der zeit dass mal alles auf den tisch kommt was da alles abgelaufen ist. damit man endlich einen echten neuanfang machen kann.

ich habe die letzten tage die meisten berichte im forum über die jhv gelesen und hoffe dass man zu einem ergebnis kommt das zum einen dem verein nicht schadet, aber auch die möglichkeit offen läßt die verantwortlichen für das desaster zur rechenschaft zu ziehen. und wenn es nur soweit kommt dass man öffentlich ausspricht was die wirklich alles verbockt haben. sollte man sie wirklich nicht belangen kann, so sollten die doch wenigstens einen moralischen dämpfer erhalten.

eine frage hätte ich noch. als sich ww verabschiedet hat kursierte in kl das gerücht, dass er in seinem vertrag stehen hat. dass er jedesmal wenn einer der spieler die er verpflichtet hat, aufläuft eine prämie für ihn fällig ist. und zwar auch jetzt noch. kann das wirklich wahr sein oder wurde da nur blödsinn gelabert? zum einen kann ich nicht glauben dass man so einen vertrag unterschreibt zum anderen würde es erklären, dass die meisten dieser spieler nur noch bei den amateuren auflaufen oder schnellst möglich verkauft wurden. auch so manche seltsame mannschaftsaufstellung in seiner ära die mich verwundert hat würde sich so erklären lassen.
eigentlich kann und will ich das nicht glauben aber sollte das fakt sein kann man ww nur zu seinem verhandlungsgeschick gratulieren. allerdings hätte er dann damals die notlage des Vereins (seines herzens?) ausgenutzt und er sollte dann auch öffentlich dazu stehen und aufhören zu heucheln oder aufhören weiter abzukassieren.

sollte da nichts dran sein sage ich sorry ww.

fck for ever :teufel2:



Beitragvon jugen » 13.12.2007, 23:58


spritzpistole hat geschrieben:
jugen hat geschrieben:gibt es morgen vielleicht einen live ticker oder sowas?


Hallo Jugen,
es wird hier auf Der-Betze-Brennt einen Live-Ticker geben, einfach morgen hier vorbei schaun und öfters mal aktualisieren, dann wirst du den Liveticker schon finden ;)

Mit teuflischen Grüßen
Tim



hallo timm,

danke für den hinweis
kannst du mir sagen wie man aktualisiert?
gibt es einen button? oder reicht es wenn mann eingeloggt ist?

:teufel2: jugen



Beitragvon Thomas » 14.12.2007, 01:06


jugen hat geschrieben:hallo timm,

danke für den hinweis
kannst du mir sagen wie man aktualisiert?
gibt es einen button? oder reicht es wenn mann eingeloggt ist?

:teufel2: jugen

Es gibt einen Button und die Seite wird sich auch alle 2-3 Minuten automatisch aktualisieren.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)



Beitragvon redcity » 14.12.2007, 07:33


@jugen
Wolfgang Wolf erhält weiterhin sein Gehalt und er erhält eine Punktprämie für jeden eingefahrenen Punkt. Für das Auflaufen bestimmter Spieler, das halte ich doch für sehr sehr spekulativ..
Die Sache, dass er noch Punktprämien erhält ist zwar irgendwo merkwürdig, jedoch in diesem Geschäft gängige Praxis. Ottmar Hitzfeld durfte sich auch freuen, als Felix Magath meister wurde, dafür hat nämlich auch Geld gekriegt 8-)




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