Neues vom Betzenberg

Mitgliederversammlung am 26. Februar - und virtuell

Mitgliederversammlung am 26. Februar - und virtuell


Die wegen Corona verschobene Jahreshauptversammlung des 1. FC Kaiserslautern e.V. wird am 26. Februar 2021 nachgeholt - und online stattfinden. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Neuwahl des Aufsichtsrats.

Über die Hintergründe und den Termin an einem Freitagabend um 18:00 Uhr hat die Vereinsführung die rund 17.000 Mitglieder heute wie folgt informiert:

"Gemäß Art. 10 Abs. 1 unserer Vereinssatzung findet die Jahreshauptversammlung (ordentliche Mitgliederversammlung) des 1. FC Kaiserslautern e.V. jährlich zwischen dem 15. Oktober und dem 20. Dezember statt. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten gesetzlichen und behördlichen Einschränkungen war die Durchführung der Versammlung als Präsenzversammlung im Sinne einer physischen Zusammenkunft im Jahr 2020 nicht zulässig.

Im September des vergangenen Jahres haben deshalb die Gremien des 1. FC Kaiserslautern e.V. beschlossen, die anstehende Jahreshauptversammlung 2020 in das erste Quartal 2021 zu verschieben.

Wie gewohnt sollte die Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung im Fritz-Walter-Stadion durchgeführt werden. Leider lassen die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie und die vom Gesetzgeber angeordneten Kontaktbeschränkungen auch im ersten Quartal 2021 noch keine Präsenzveranstaltung zu.

Die weiterhin erforderliche Konsolidierung und Stabilisierung unseres FCK benötigt allerdings dringend Planungssicherheit. Aufgrund der anstehenden, richtungsweisenden Personalentscheidungen – Neuwahl von Aufsichtsrat und Ehrenrat – haben sich die Gremien dazu entschieden, von einer erneuten Verschiebung der Jahreshauptversammlung 2020 abzusehen.

Aufsichtsrat, Vorstand und Ehrenrat des 1. FC Kaiserslautern e.V. haben daher beschlossen, die Jahreshauptversammlung 2020 am 26. Februar 2021 um 18.00 Uhr in Form einer virtuellen Versammlung ohne Präsenz nachzuholen. Eine solche Versammlung ermöglicht Art. 2 § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auch ohne ausdrückliche Satzungsermächtigung.

Im Rahmen dieser virtuellen Versammlung sollen alle Mitglieder die Möglichkeit erhalten, ihre Mitgliederrechte wie gewohnt wahrzunehmen.

Der 1. FC Kaiserslautern e.V. wird in den kommenden Tagen den Prozess der virtuellen Versammlung ausführlich erläutern. Zusätzlich wurde die E-Mailadresse mitgliederversammlung@fck.de eingerichtet, die bei Fragen rund um die virtuelle JHV jederzeit kontaktiert werden kann."

Quelle: Der Betze brennt

Weitere Links zum Thema:

- Wegen Corona: JHV wird auf 2021 verschoben (fck.de, 10.09.2020)

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