Neues vom Betzenberg

FCK legt DFB-Strafen auf Täter um

Der 1. FC Kaiserslautern hat die sicherheitsrelevanten Vorkommnisse beim vergangenen Heimspiel gegen Hannover 96 am 05. August 2016 aufgearbeitet. Auch künftig werden Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt.
Wie bereits bei vorherigen Vorkommnissen in der Vergangenheit umgesetzt, wurde gegen den „Flitzer“, der am vergangenen Freitagabend beim Saisonauftakt gegen Hannover 96 in der 84. Spielminute den Innenraum des Fritz-Walter-Stadions betreten hatte, Anfang dieser Woche vereinsseitig ein bundesweit wirksames zweijähriges Stadionverbot ausgesprochen sowie Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Der FCK behält sich zudem weitere rechtliche Schritte gegen diese Person vor und wird etwaige Schadensersatzansprüche (z.B. aufgrund einer verbandsrechtlichen Strafe) gegen den „Flitzer“ geltend machen und diesen entsprechend in Regress nehmen.

Diesen Vorfall möchte der Vorstand des FCK zum Anlass nehmen und nochmal an alle Fans des FCK appellieren! Der FCK wird auch weiterhin Straf- und Gewalttaten sowie Verstößen gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben nachgehen. Einzeltäter werden identifiziert und seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt. Daneben wird der FCK die gebotenen strafrechtlichen Schritte einleiten und bundesweit wirksame, mehrjährige Stadionverbote gegen Täter aussprechen. Der FCK duldet keine Straf- und Gewalttaten sowie Verstöße gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben.

Quelle: fck.de

Kommentare 66 Kommentare | Empfehlen Artikel weiter empfehlen | Drucken Artikel drucken