Neues vom Betzenberg

Strafverfahren nach Regionalliga-Derby eingestellt

Die Meldungen nach dem Spiel der Amateure von Kaiserslautern gegen Waldhof Mannheim im März 2013 überschlugen sich. Politiker, Polizeibeamte und auch Offizielle des 1. FC Kaiserslautern sprachen von einer bisher noch nicht dagewesenen Gewalt. Nun knapp 15 Monate nach dem Spiel lässt sich eine vorläufige Abschlussbilanz ziehen.

Aufgrund der Vorfälle nach dem Spiel wurde durch Landes- und Bundespolizei ca. 50 Verfahren wegen Land- und Hausfriedensbruch eingeleitet. Gleichzeitig wurden durch den 1. FC Kaiserslautern Stadionverbote verhängt, wobei in der Pressemeldung die Personen bereits als Täter bezeichnet wurden. Dass ein Täter nur jemand ist, der auch nachgewiesen eine Tat begangen hat, spielte für den FCK dabei wohl keine Rolle. Kaum verwunderlich ist auch die Tatsache, dass nach Kenntnis der Rot-Weißen Hilfe Kaiserslautern sämtliche Landfriedensbruch-Verfahren wegen den Vorkommnissen nach dem Spiel eingestellt wurden. Gleichzeitig wurde jedoch durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern versucht, gegen eine Vielzahl der am Edeka-Parkplatz eingekesselten Personen mittels eines Strafbefehls eine Verurteilung wegen schweren Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zu erreichen. Dabei ist zu beachten, dass die Beweislage mangelhaft war und sich hier schon die Frage stellt, warum die Strafbefehle durch die Richter überhaupt unterschrieben wurden. Die meisten Betroffenen taten genau das Richtige, nämlich anstatt die Geldstrafe zu zahlen, über einen Anwalt gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Und siehe da nach einer gewissen Zeit bekamen die Anwälte, unter ihnen auch die RWH-Anwälte Christoph Wuttke, Stefan Motzenbäcker und Philipp Adam, von den zuständigen Richtern aufgrund der dürftigen Beweislage ein Angebot die Verfahren ohne Auflagen bei Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch den Staat einzustellen.

Mit der Aufarbeitung der Vorfälle vor dem Spiel wurde durch die Polizeidirektion Kaiserslautern scheinbar eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Nach Auswertung des Videomaterials kam es erneut zu Strafverfahren u.a. wegen schweren Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dabei ist mit Besorgnis festzustellen, dass durch den leitenden Ermittler elementare Grundsätze der Strafprozessordnung nicht beachtet wurden. So kam es bei mehreren Jugendlichen zu Telefonanrufen im Elternhaus, wo versucht wurde, die Jugendlichen in ein Gespräch zu vermitteln. Dass nach der Strafprozessordnung ein Beschuldigter belehrt und in der Regel auch schriftlich vorgeladen werden muss, interessierte die Polizei dabei wenig. Die Jugendlichen taten auch hier das einzig Richtige, machten keine Angaben und schalteten direkt einen Anwalt ein. Im Ergebnis lässt sich auch hier sagen, dass diese Verfahren zu über 90% eingestellt wurden.

Am heutigen Tag fand nun eins der letzten Verfahren vor dem Jugendrichter in Rockenhausen statt. Dem Angeklagten wurde neben einer Körperverletzung auch Strafvereitelung und Gefangenenbefreiung vorgeworfen. Interessanterweise gab der geschädigte Polizist bereits im Ermittlungsverfahren an, nicht verletzt worden zu sein. Auch sonst ergab es sich eindeutig aus der Akte, dass die Tatbestände der Gefangenenbefreiung und Strafvereitelung nicht gegeben sind. Nachdem durch den RWH-Anwalt Philipp Adam bereits zu Beginn der Hauptverhandlung die Fehlerhaftigkeit der Anklageschrift gerügt wurde, entschied sich der Richter die übrigen Delikte einzustellen und verwarnte den Angeklagten lediglich.

Rückwirkend lässt sich also feststelle, dass von über 60 Strafverfahren nach Kenntnis der Rot-Weißen Hilfe lediglich 3 Verfahren zu Verurteilungen geführt haben, die restlichen Personen also als unschuldig anzusehen sind. Dass gegen eine Vielzahl dieser Personen trotzdem ein bundesweites Stadionverbot (was in der Sommerpause jedoch vom Verein ausgesetzt wurde) ausgesprochen wurde, zeigt wieder einmal die Probleme bei der Vergabe von Stadionverboten.

Quelle: Rot-Weiße Hilfe

Weitere Links zum Thema:

- FCK verhängt 52 Stadionverbote (fck.de, 26.03.2013)
- Rot-Weiße Hilfe Kaiserslautern auf Facebook
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