Neues vom Betzenberg

Betretungsverbote gegen Dresden aufgehoben

Rot-Weisse-Hilfe Kaiserslautern erreicht Aufhebung von Betretungsverboten

Betretungsverbote sind im Alltag von Fußballfans an der Regel. Dabei handelt es sich um polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Den Fußballfans wird untersagt, am Spieltag einen bestimmten Bereich (bspw. Stadion und –umfeld, Anfahrtswege, Bahnhöfe, mitunter sogar ganze Gemeindegebiete) zu betreten.

Vor dem Spiel zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und Dynamo Dresden am 04.05.2014 kam die Polizei Kaiserslautern auf eine neue Idee. Mittels einer Allgemeinverfügung untersagte sie allen Fußballfans mit bundesweitem Stadionverbot, die nicht in Kaiserslautern wohnen, am Spieltag zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr das Stadtgebiet von Kaiserslautern zu betreten. Interessant hierbei, dass die Allgemeinverfügung über E-Mails von FCK Mitarbeitern verschickt wurde und ansonsten in einer Tageszeitung zu lesen war.

Ein Betroffener lies sich von Rechtsanwalt Christoph Wuttke vertreten und stellte beim Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße einen Antrag auf Eilrechtsschutz.

Am Freitag, den 02.05.2014 erließ das Gericht einen Beschluss in dem entschieden wurde, dass diese Allgemeinverfügung sowohl aus formellen Gründen als auch materielle Gründen offensichtlich rechtswidrig sei. Insbesondere kritisierte das Gericht in seinem Beschluss neben den zeitlichen Grenzen auch die allgemeine Vergabepraxis der Stadionverbote.

Nach Bekanntgabe dieses Beschlusses konnte schließlich der weitere Anwalt der Rot-Weißen Hilfe, Philipp Adam, in unzähligen Telefonaten mit richterlichem Bereitschaftsdienst und Polizei unter Androhung weiterer Eilanträge erreichen, dass die Polizei nicht mehr an der Allgemeinverfügung festhält und somit auch Personen mit bundesweitem Stadionverbot das Betreten der Stadt Kaiserslautern erlaubt wird.

Quelle: Rot-Weiße Hilfe

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