Plato hat geschrieben:squarerigger hat geschrieben:Manche kapieren es nie: Vertragspartner der SWK ist der FCK, nicht die DFL, nicht Dynamo Dresden, nicht die Polizei.
So klar ist das nicht, daß der FCK - auch wenn er "Vertragspartner" ist - im vorliegenden Fall gegenüber den SWK in der Haftung ist!
Entschuldigt bitte meine Polemik. Es wurde zum Teil aber schon richtig verstanden: Was hat der FCK mit der Haftung zu tun?
Wer auf eine Vertragsverletzung abstellen will, muss dann auch beim Vertrag anfangen. Dazu gehe ich wie andernorts davon aus, dass es zwischen dem FCK und dem regionalen Verkehrsverbund einen Vertrag gibt, nach dem mit dem Kauf der Eintrittskarte gleichzeitig eine Fahrkarte gelöst wird, für die der FCK an den Verkehrsverbund Zahlungen leistet, wobei an diesen Vertrag die Stadtwerke als Mitglied des Verkehrsverbundes ebenfalls gebunden sind.
Wäre die Frage, ob es sonst noch einen Vertrag gibt. Der Shuttle-Service ist ggf. nur eine freiweillige Leistung, an dem insbesondere die Stadt ein Interesse hat, damit es nicht zu einem noch größeren Verkehrschaos kommt.
Wohl ist das Ganze vordringlich eine Frage der "Störerhaftung", womit die DFL durchaus wieder im Spiel wäre, hat sie den Termin doch gegen allgemeine Bedenken zur besseren TV-Vermarktung so angesetzt.