Lestat hat geschrieben:Totto2 hat geschrieben:Meine Frage an den FCK aus aktuellem Anlass:
Kann vom Verein einmal wöchentlich bei Ebay überprüft werden, wer dort Karten (illegal?) überteuert weiter verkauft und entsprechende Maßnahmen gegen die Person einleiten?
Sind entsprechende Regelungen in den AGB vorhanden?
Bei Top-Spielen können das ja nur Mitglieder oder Dauerkarteninhaber sein, was eine riesen Sauerei ist.
Interessante Frage. Die ATGB kannst du dir hier selbst durchlesen:
https://www.fck-ticketshop.de/docpages. ... =siteterms
Ich denke so ab 7.2 wird es interessant was das Thema angeht.
Super, danke für den Link! Hatte das gestern Abend schnell mit dem Handy getippt und wollte nicht groß danach suchen.
Es gibt in den ATGB dafür tatsächlich Regelungen ab Ziffer 7 (Nutzung und Weitergabe von Tickets):
"7.2 Daher erfolgt der Verkauf von Tickets an Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets ist grundsätzlich untersagt. Dem Erwerber ist es insb. untersagt,
a) Tickets bei Auktionen (insb. im Internet, z.B. bei Ebay) zum Kauf anzubieten,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig"
Und die möglichen Folgen dafür sind auch geregelt:
"7.4 Bei unberechtigter Weitergabe von Tickets, insb. bei Verstoß gegen die Regelung in Ziffer 7.2...ist der FCK berechtigt,
a) in Fällen, in denen die Tickets vor Lieferung entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 zum Kauf angeboten wurden, diese nicht an den betroffenen Käufer zu liefern,
b) ...
c) Erwerber, die gegen die Regelungen in Ziffer 7.2 verstoßen, vom Ticketverkauf für einen angemessenen Zeitraum, jedoch bis maximal 5 Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets; weitere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bleiben davon unberührt"
Zusätzlich für Dauerkarteninhaber, die die Karte weitergeben - im Moment natürlich hauptsächlich im Rahmen des Abonnements:
"8.6 Für die Übertragung einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 7 dieser ATGB entsprechend."
Also bliebe eigentlich nur noch die Frage an den Verein:
Werden regelmäßige Kontrollen (wöchentlich) durchgeführt und die Vergehen entsprechend der Regelungen in den ATGB geahndet?
