
Tschuldigung, Jungs, ist eigentlich nicht meine Art, aber bei der großen Klappe musste der sein.
Hach ja, natürlich lese ich hier mit. Eine - mehr oder weniger - detaillierte Stellungnahme wurde soeben unter http://www.unsere-kurve.de/blog/ig-unse ... dsstrafen/ veröffentlicht. Um es auch noch einmal deutlich zu machen, die Anfragen von DPA, SID, N24 etc. werden niemals in vollem Umfang weitergegeben.EchterLauterer hat geschrieben: [...]
Siehe auch http://www.spiegel.de/sport/fussball/bg ... 13509.html
Völlig unverständlich aber das dort zitierte Statement von Jochen Grotepaß, der ja hier im Forum gut bekannt ist:"Unsere Kurve" also nur noch Interessensverband der notorischen Zündler?Der Fan-Zusammenschluss "Unsere Kurve" hat das Urteil des BGH kritisiert. "Das Urteil ist für uns eine große Enttäuschung und natürlich sehr bitter", sagte Sprecher Jochen Grotepaß am Donnerstag. Man habe nach der Entscheidung deutlichen Gesprächsbedarf mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL).
Jochen, Du liest doch sicher hier noch mit: Eine detaillierte Stellungnahme jetzt wäre sicher hilfreich!
Mörserknecht hat geschrieben: Ich befürworte eine verschuldensabhängige (!) Haftung des Heimvereins für alle Vorkommnisse durch Zuschauer, egal wem sie innerlich zugeneigt sind. Da ist die Beherrschungssphäre gegeben. Da kann gehaftet werden und zwar im Rahmen des Zumutbaren (nicht zumutbar, auch nicht für den gastgebenden Verein: beispielsweise vollständige Entkleidung aller Zuschauer vorem Eingang, um Pyro aufzuspüren). Aber auch nur dann, wenn vorsätzlich oder fahrlässig die zumutbaren Maßnahmen, nicht gewünschtes Verhalten zu verhindern, unterlassen wurden. Eingangskontrolle, Ordner in ausreichender Anzahl, Hausverbot bei Verstößen, Überwachung und Durchsetzung des Hausverbots. Mehr geht nicht, wenn wir nicht die totale Überwachung als verkehrserforderliche Sorgfalt betrachten. Und so läuft das auf jeder anderen Großveranstaltung.
Alles Weitere halte ich für sachfremd und systemwidrig. Garantiehaftung geht nur in engen Grenzen. Vorrang muss die verschuldensabhängige Haftung haben.
Was für einen Quatsch gibst du denn jetzt von dir?Betzenberg1985 hat geschrieben:Somit ist der Willkürgerichtsbarkeit des DFB weiterhin die Möglichkeit eingeräumt ihr willkürlichen Strafen zu verhängen.
Dass Verbände ihre Statuten überarbeiten und gegebenen Falls "konkretisieren" müssen zeigt doch auch das BGH Urteil zum Fall SV Wilhelmshaven vom letzten Dienstag. Dort sieht man wohin diese Willkür führen kann. Rechtssicherheit braucht nicht nur der Fan und Stadionbesucher sondern alle Beteiligten.FCK58 hat geschrieben:Die Entscheidungen des DFB ( die mir persönlich auch tierisch auf die Nüsse gehen) waren nie Bestandteil der Entscheidung. Dafür müsste es ein eigenes Verfahren vor dem BGH geben - und das wird nicht kommen.
Wer ist denn schon so dämlich und sägt sich den Ast ab, auf welchem er sitzt?
... Darüber hinaus bleibt meine grundsätzliche Kritik: Strafe setzt Schuld voraus. Wenn der Verein nichts falsch gemacht hat, wie kann der DFB ihn dann bestrafen? Der DFB bestraft bisher verschuldensunabhägig, weil er an den einzelnen Fan nicht herankommt. Dazu hat sich der BGH nicht geäußert.
ZEIT ONLINE: Künftig werden identifizierte Täter also doppelt bestraft?
Düllberg: Im Grunde genommen schon. Was in der Debatte ja gerne verkannt wird: dass Fans auch unabhängig vom DFB bestraft werden. Werden Täter überführt, erhalten sie durch ordentliche Gerichte ihre Strafe. Hinzu kommt vielleicht noch Schmerzensgeld. Im Fall des Kölner Böllerwerfers waren das 4.000 Euro. Darüber hinaus kommt nun auch noch die Verbandsstrafe. Die Staatsanwaltschaften sind nicht zimperlich. Dort aber bleibt es für Täter unklar, mit welcher Strafe sie rechnen müssen, wenn sie Böller werfen oder Pyrotechnik zünden.
Es kommt doch auch öfter vor, dass die Strafe gar nicht ganz an den DFB gezahlt werden muss wenn vom Verein in "Sicherheitsinfrastruktur" oder in "Soziales" investiert wird. Auch da sind Beträge bzw. prozentuale Anteile am Gesamtbetrag von der Willkür bestimmt.Betzenberg1985 hat geschrieben:Interessant dürfte es letztendlich sein, wie hoch der Schadensersatzanspruch ist. Bei Köln wurde ja vorliegend berichtet, dass bei der Höhe der Strafe die Vorbelastungen eine Rolle gespielt haben.
.....und der/die Täter eindeutig identifiziert sind. Und wie bekommt man das hin?jürgen.rische1998 hat geschrieben: Die Weitergabe der Verbandsstrafe kann man erst akzeptieren wenn es schwarz auf weiß zu lesen ist, welches Vergehen welche Summe kostet......
Das denk ich auch. Und in Bezug auf den Rest von meinem Post geh ich auch leider davon aus, das die "Fans" sich die Steher "wegbrennen".FCK58 hat geschrieben: Wer ist denn schon so dämlich und sägt sich den Ast ab, auf welchem er sitzt?![]()
OK: Ein paar Granaten dieses Kalibers wird es in unserer West ganz bestimmmt auch geben.
Du machst hier wegen einem einzigen Satz von mir einen regelrechten Affenzirkus, dessen Ausmaß hier wirklich niemand interessiert. Daher will ich das auch abkürzen.Mörserknecht hat geschrieben:Rückkorb, liest du dir eigentlich durch, was du zitierst? Das Anstrengende mit dir ist, dass man hinterher wieder die einfachsten Dinge erklären muss:
Ich meinte, du kannst mir gerne zeigen, an welcher Stelle ich geschrieben haben soll, dass eine Haftung des Heimvereins nicht (!) in Betracht kommt und du zeigst mir triumphierend eine Stelle, an der ich - im Gegenteil - schreibe, dass (!) eine Haftung in Betracht kommt.
Der Fanrechtefonds sucht seit Jahren einen Fall, der Aussicht auf Erfolg gehabt hätte um bis vor den BGH das Thema der Weitergabe von Verbandsstrafen durchzuziehen. Der gestern behandelte Fall wäre an den Regularien des Fanrechtefonds gescheitert. Daneben scheint auch die Verteidigung im Vorfeld das Handtuch geworfen zu haben, denn die war nicht vor Ort und hat offenbar das Feld kampflos dem FC Köln überlassen.Rückkorb hat geschrieben:Auch deine Argumentation bietet reichlich Stoff, die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Mit einer Spendenaktion sollte das auch gehen. Wenn es eine gibt und du es erfährst, bitte ich dich, das hier reinzustellen.