Ich habe zwar Urlaub,aber versicherungsrechtlich ist das so:Gazza hat geschrieben: Zu Deinem anderen Beitrag bezgl. die Versicherung bezhalt ja - welche Versicherung bezahlt denn bei unbekanntem Schädiger?
Nicht die Haftpflicht und auch nicht die Teilkasko... Fraglich ob jeder die Kohle für ne Vollkasko hat...
Sowohl bei einem alkoholbedingten Schaden als auch bei einem mit Fahrerflucht ist die KFZ-Haftpflicht bis zu einer Summe von 5000 € von der Leistung frei,d.h. sie wird den Schaden vom Fahrer zurückfordern.
Ist der Verursacher nicht bekannt,greift in der Tat nur noch die Vollkasko des geschädigten Fahrzeuges.Die Teilkasko würde maximal zu Bruch gegangenes Glas (Spiegel,Scheinwerfer,Blinker) ersetzen.