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Jahreshauptversammlung des FCK am 29.11.2015 (Der Betze brennt)

Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.
Rheinteufel2222
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Beitrag von Rheinteufel2222 »

Verlegung auf das Duisburg-Wochenende wäre wohl die einzige Möglichkeit, die JHV noch satzungsgemäß veranstaltet zu bekommen. Allerdings wäre es für die Allgemein-Stimmung dann nicht unwichtig, dass man das Heimspiel gegen den Tabellenletzten an dem Wochenende auch gewinnt, sonst gibt es nachher wirklich noch einen Satz heiße Ohren auf der JHV. Vielleicht wird das Spiel aber auch zum Abstiegsknaller erklärt und Montags angesetzt.

@betzi191
Ja, ist es. Vielen Dank.
- Frosch Walter -
Hohenecken
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Beitrag von Hohenecken »

Hohenecken hat geschrieben:Ich habe heute auch die Einladung über Infopost erhalten. Was ich komische finde ist, dass Rosskopf schreibt, es wäre alles am 26.10 zum Versand. Warum legt man dann aber ein Dokument vom 29.10 dazu, welches mir meine neue Mitgliedschaft bestätig?
Verstehe ich nicht, hat hier jemand eine Erklärung? Es war alles zusammen in einem Brief.
Bei mir ist heute eine zweite Einladung eingeflattert über die Infopost. Bald verstehe ich nur noch Bahnhof.
Mac41
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Beitrag von Mac41 »

Rheinteufel2222 hat geschrieben:Laienfrage:

Das wären dann aber, wenn ich das richtig verstehe, frei veräußerbare Shares, deren tatsächlicher Wert allerdings mangels Nachfrage gegen Null tendieren würde. Richtig?

Wie würde sich das bilanziell bemerkbar machen? Kann man da einfach auf dem (unrealistischen) nominellen Wert bestehen?
Welche Art von Anteilen das sind, hängt mal davon ab, in welche Art von Kapitalgesellschaft man ausgliedert.
Deren Wert (für den FCK) ist erst einmal der Nominalwert. Eventuelle Differenzen zwischen Nominal und Emissionspreis sind Emissionsgewinne oder Verluste. Für den Anteilserwerber ist der zu bilanzierende Wert der, zu dem er den Anteil erworben hat (Emissionspreis).
Wenn wir davon ausgehen, dass es einen 1:1 Umtausch gibt, heißt das 100 € "Schmuckanleihe" ergibt 100 € Anteil am FCK.
Bei der Ausgliederung wird der FCK einen "Firmenwert" für den auszugliedernden Teil errechnen (siehe Vorgang beim HSV), darin können selbstverständlich auch immaterielle Werte wie Namensrechte, Spielerwerte aber auch reale Werte, wie die Immobilien des NLZ aufgenommen werden.
Der dürfte, wenn ich den Vergleich zu anderen Vereinen ziehe, und wenn ich mir die Habenseite in den Bilanzen anschaue, aktuell irgendwo bei 30 bis 40 Millionen liegen.
Achtung das ist keine Bewertung nach strengem Niederstwertprinzip, eher nach IFRS, da kannst du auch etwas Phantasie und marketing einfließen lassen.
Dann gehen 50 % in den "Freiverkauf", zu einem "Emissionskurs", wobei 6 Millionen für die Anleihenehmer reserviert sind. Wie das Verhältnis des Umtauschs aussieht, das hängt von den Diskussionen mit der Anleiheversammlung ab.
Ich warne aber davor, hier allzugroße Erwartungen auf die Einnahmen zu haben. Das Beispiel Kühn beim HSV zeigt ja deutlich, dass Kühn durch genügend Druck seine Bareinlage für 25% beim HSV auf Portokassenlevel runterschrauben konnte.
Hasta la Victoria - siempre!
Määnzer
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Beitrag von Määnzer »

Meine Einladung kam auch gestern an, auch ohne Poststempel. Falls die wirklich am 26.10. verschickt wurde, dann hat die wohl einen Umweg über Italien gemacht oder die 05er haben die extra zurück behalten. :shock:
Nicht alle Määnzer sind Deppen ! Bild
Südpälzer
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Beitrag von Südpälzer »

Hab heute auch die Einladung erhalten.
Poststempel? Natürlich Fehlanzeige, ist ja Infopost.
Anschreiben datiert vom 23.10..
Joa Papier ist zwar geduldig, zurückdatiert hat aber noch nie jemand gemacht, nie!
mxhfckbetze

Beitrag von mxhfckbetze »

Meine Einladung kam auch heute mit Datum vom 23.10.2015 mit Satzung des 1.FCK Entwurf, Vorlage für JHV 2015.
Gute alte Zeit
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Beitrag von Gute alte Zeit »

Bei mir war kein Dokument vom 29.11 dabei.........
Mac41
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Beitrag von Mac41 »

Betze-Amok hat geschrieben:"Böse Zungen" berichten von einer Verschiebung der JHV auf das Wochenende des Duisburg-Spiels.
Mac41 hat geschrieben:Wäre der letztmögliche Termin lt. Satzung und wohl auch der letzte "realistische" in Bezug auf die Fristen.
Da das Spiel aber noch nicht fix terminiert ist, gibt es leider andere organisatorische Probleme.
Das Spiel ist jetzt terminiert:
18. Spieltag: Sonntag, 13. Dezember 2015, 13:30 Uhr
1. FC Kaiserslautern - MSV Duisburg
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SEAN
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Beitrag von SEAN »

Dann hat man den ganzen Samstag davor Zeit, um sich zum Kaffeekränzchen in Halle Nord zu treffen. :wink:
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Marco1984
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Beitrag von Marco1984 »

Die Sache mit den Schreiben vom 29.10. liegt wohl wirklich an den neuen Mitgliedsanträgen, welche gestellt wurden.

Ich habe den Mitgliedsantrag am 29.09. per E-Mail an den FCK gesendet. Daraufhin bekam ich am 01.10. eine Antwort, dass alles eingegangen ist und am 15.10. der Beitrag abgebucht wird und die Mitgliedsunterlagen versendet werden.

Ab diesem Zeitpunkt führt der FCK die Daten im System und so wurde auch automatisch die Einladung am 23.10. verfasst. Abgesendet am 26.10. (laut FCK). Soweit also alles normal.

Am 29.10. wurde dann der Mitgliedsantrag final bearbeitet bzw der Ausweis versendet. Mit enthalten auch eine Einladung mit dem 23.10. als Datum. Dieses Paket ging raus und wurde am 31.10. von RegioPost gestempelt und kam dann einfach früher als das Schreiben vom 26.10.

Dies fällt aber auch erst auf, wenn die ursprüngliche Einladung plötzlich im Briefkasten liegt. :|
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antikochteufel
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Beitrag von antikochteufel »

Entscheidend ist lt. Satzung, dass die Einladung spätestens einen Monat vor dem Tag der JHV in den Postversand gegeben sein muß, d.h. am 29.10.
Falls dies so belegt werden kann, ist es wohl o.k., unabhängig davon, wie lange die Zustellzeiten sind oder wann gestempelt wurde.
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Thomas
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Beitrag von Thomas »

Kurzer Einschub zur Termin-Diskussion hier:

Wir haben heute eine DBB-Nachfrage beim FCK gestellt bzgl. des Gerüchts, dass angeblich die JHV aufgrund nicht fristgerechter Einladungen verschoben werden müsse. Vorläufige Antwort: "Dazu können wir momentan noch nichts sagen, aber wir werden uns heute noch offiziell dazu äußern."

Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
Rheinteufel2222
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Beitrag von Rheinteufel2222 »

Der FCK hat m.E. nur zwei Möglichkeiten.

1. Entweder die JHV am 29.11 auf Gedeih und Verderben durchziehen, wobei er aber eine Satzungsverletzung mit allen unsicheren Folgen in Kauf nehmen würde. Der Standpunkt, die Einladungen seien fristgerecht ergangen, weil man sie rechtzeitig zum Postweg gegeben habe ist jedenfalls sehr wacklig. Das "rechtzeitige" Versenden ist nur ein Anscheinsbeweis und der dürfte kaum aufrechtzuhalten sein, wenn nachweislich viele die Einladung erst nach Ablauf der Monatsfrist im Briefkasten hatten.

2. Oder die sichere Option, d.h. JHV an einem anderen Datum, das die folgenden Voraussetzungen erfüllen muss:
- nicht später als der 15.12.
- nicht früher als man erneut und diesmal zweifelsfrei rechtzeitig einladen kann.
Da bleibt dann eigentlich nur das Duisburg-Wochenende.
- Frosch Walter -
Giggs
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Beitrag von Giggs »

antikochteufel hat geschrieben:Entscheidend ist lt. Satzung, dass die Einladung spätestens einen Monat vor dem Tag der JHV in den Postversand gegeben sein muß, d.h. am 29.10.
Falls dies so belegt werden kann, ist es wohl o.k., unabhängig davon, wie lange die Zustellzeiten sind oder wann gestempelt wurde.
Meiner Meinung nach steht dort, dass alle Mitglieder einen Monat vorher GELADEN sein müssen. Das "zum Postversand gegeben" bezieht sich doch nur auf den Weg per Mitgliederzeitschrift. Da der FCK aber normale Einladungen verschickte, hätten diese einen Monat vorher in den Briefkästen der Mitglieder sein müssen. So zumindest mein Verständnis des Abschnitts. Ein befreundeter Jurist ist der gleichen Meinung.

Aber vielleicht haben wir auch was übersehen.
antikochteufel
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Beitrag von antikochteufel »

Wahrscheinlich ist es wirklich was für Juristen und deren jeweilige Auslegung.
Es ist halt äußerst ärgerlich und unprofessionell, wenn man die jährlich stattfindende Versammlung auf den letzten Drücker ankündigt. Und die Versandlaufzeiten von über einer Woche z.T. sind natürlich auch "unschlagbar".
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Betze-Amok
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Beitrag von Betze-Amok »

Der 12.12. ist jetzt offiziell auf der FCK-Homepage!
Die können noch nicht einmal fristgerecht einladen???
SEAN
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Beitrag von SEAN »

Was ne Lachnummer. :D
.................................
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daachdieb
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Beitrag von daachdieb »

fck.de hat geschrieben:FCK-Finanzvorstand Fritz Grünewalt, verantwortlich für die Organisation der Jahreshauptversammlung: „Viele unserer Mitglieder haben uns in den vergangenen Tagen kontaktiert und berichtet, dass ihnen die Einladung noch nicht mit der Post zugestellt wurde. Nachforschungen unsererseits haben ergeben, dass die Einladung auch acht Tage nach Postversand noch nicht bei allen Mitgliedern eingegangen ist. Da die Jahreshauptversammlung in diesem Jahr mit der Abstimmung über die neue Vereinssatzung ein sehr wichtiges Thema beinhaltet und wir jegliches Risiko einer Fristendiskussion ausschließen wollen, haben wir einen Alternativtermin gesucht und diesen mit dem 12. Dezember 2015 gefunden. Durch den Versand über das Mitgliedermagazin und die hier in der Satzung abweichende Fristenregelung sind alle Fristenrisiken auszuschließen, dies ist für uns das Wichtigste! Natürlich ist es sehr ärgerlich, aber wir ziehen aus den Zustellerfahrungen unsere Lehren und nutzen unkompliziert die Möglichkeit, ohne großen Aufwand und zusätzliche Portokosten, über das anstehende November Mitglieder-Magazin zum neuen Termin einzuladen.“
fck.de
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Thomas
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Beitrag von Thomas »

Und hier geht die Diskussion weiter mit dem neuen Thread zum neuen Termin: http://www.der-betze-brennt.de/forum/vi ... =3&t=20525

Thema geschlossen.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
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